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Verwaltungsentscheidungen - Bewilligungen von Zuwendungen zu beschäftigungsfördernden Maßnahmen
Informationsdrucksache
Der Verwaltungsausschuß hat in seiner Sitzung am 12.12.1991 beschlossen, daß seine Zuständigkeit für die Bewilligung von Zuwendungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach Maßgabe der "Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen und Projekten Dritter im Interesse der Beschäftigungsförderung" im 1. und 2. AB - Jahr bis zu einem Betrag von 20.000 DM auf den Oberstadtdirektor übertragen wird - Beschlußdrucksache Nr. 1257/91.
Am 9.1.1997 hat der Verwaltungsausschuß ergänzend beschlossen, daß die Zuständigkeit für die Bewilligung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 50.000 DM (jetzt 25.000 €) auf den Oberbürgermeister übertragen wird - Drucksache Nr. 1190/96.
Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die getroffenen Entscheidungen - siehe Anlage.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen betrifft Frauen und Männer gleichermaßen. Das Zuweisungsrecht der Maßnahmeteilnehmer liegt grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit. Die von der Stadt Hannover durch eine Zuwendung zu beschäftigungsförderden Maßnahmen unterstützten Vereine sind stets darum bemüht, den Frauenanteil in den einzelnen Beschäftigungsmaßnahmen zu erhöhen. In gleicher Weise besteht der Wille zur Integration Schwerbehinderter. Da bestimmte körperliche Fertigkeiten z.B. in Werkstattbereichen erforderlich sind, kann nicht immer eine Beschäftigung von Schwerbehinderten im anzustrebenden Umfang erreicht werden.
Kostentabelle
Es entstehen die in der Anlage genannten finanziellen Auswirkungen.
50.60 - 50.40
Hannover / 05.10.2004