Drucksache Nr. 2059/2004 E1:
Neugestaltung des Küchengartenplatzes

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2059/2004 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1. Ergänzung
2059/2004 E1
1
 

Neugestaltung des Küchengartenplatzes

Antrag,

dem Beschluss des Bezirksrates Linden-Limmer vom 13.10.2004 (DS 15-2093/2004) in den Punkten 1 – 6 sowie 8 – 9 nicht zu folgen und im Punkt 7 zu folgen.

Kostentabelle

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Bezirksrat Linden – Limmer hat in seiner Sitzung am 13.10.2004 folgenden Antrag beschlossen:

1. Der Radüberweg von der Limmerstraße über die Fössestraße zum Küchengarten
wird gemäß beigefügter Anlage so verlegt, dass die derzeitige scharfe S- Kurve
unterhalb der Küchengartenbrücke vermieden wird. Dadurch wird zugleich der
Fußgängerüberweg über die Fössestraße verbreitert.

2. In der Fössestraße wird in Fahrtrichtung stadteinwärts im Bereich des Fußgänger-
und Radüberweges nicht nur die Linksabbiegespur, sondern auch die
Rechtsabbiegespur verkürzt, so dass auch am rechten Rand der Fössestraße die
Aufstellfläche vergrößert wird (vgl. ebenfalls die Anlage). Später wird im Zuge des
Umbaus der Blumenauer Straße der freie Rechtsabbieger aufgehoben.


3. Über die Blumenauer Straße wird- möglichst unterhalb der Fußgängerbrücke –
ein ebenerdiger Fußgängerüberweg eingerichtet, um eine Verbindung zwischen
den Bushaltestellen zu schaffen.


4. Die Stephanusstraße wird nach dem geplanten Umbau im Bereich des
Küchengartenplatzes zu einer Einbahnstraße in Richtung Blumenauer Straße.


5. Es wird im Bereich des Küchengartens ein Pissoir errichtet oder es wird dafür
gesorgt, dass Toiletten im Pavillon öffentlich zugänglich sind.

6. An der Brücke oder an der Rampe zur Brücke wird ein Klettergerüst oder
Kletterseile für Jugendliche angebracht.

7. Die Brücke wird mit Wein oder anderen geeigneten Kletterpflanzen bepflanzt.

8. Auf die geplante Mauerskulptur am Rand zum ehemaligen Tankstellengelände
wird verzichtet, um die Möglichkeit offen zu halten, den Platz zum Grünzug
entlang der Fössestraße zu öffnen.

9. Es wird die Möglichkeit geprüft, auf dem ehemaligen Tankstellengelände eine alte
Eisenbahn als Klettergerät für Kinder aufzustellen.

Die Anlage zum Änderungsantrag aus dem Bezirksrat Linden – Limmer ist der Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Eine direkte Führung der Radfahrer, wie gewünscht, ist aufgrund der vorhandenen Brückenstützpfeiler nicht möglich. Um eine möglichst direkte Führung der Radfahrer zu erreichen, müsste der Radweg auf der Ostseite (Schienenseite) der Brückenpfeiler geführt werden. Damit wäre eine weitere Verkürzung der Linksabbiegespur in die Elisenstraße sowie eine Halbierung des Aufstellbereiches vor der Fußgängersignalanlage in Fahrtrichtung Köthnerholzweg erforderlich. Beides kann aus Gründen der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Fössestraße / Blumenauerstraße nicht vertreten werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der weiteren Planung jedoch die Linienführung des Radweges durch Verbreiterung der Furt über die Fössestraße optimieren und gegenüber dem derzeitigen Zustand gestreckter gestalten.

Ein Rückbau der Rechtsabbiegespur von der Fössestraße in die Blumenauer Straße ist nicht Bestandteil des Stadtplatzprojekts “Umgestaltung des Küchengartenplatzes”. Dieser Bereich wird planerisch und haushaltstechnisch bei einer Umgestaltung der Blumenauer Straße berücksichtigt. Eine Verkürzung der Rechtsabbiegespur im Rahmen der Umgestaltung des Küchengartenplatzes wie gewünscht, würde zu einer Behinderung der Geradeausfahrer auf der Fössestraße und damit zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Fössestraße/Blumenauer Straße führen.

Ein ebenerdiger, verkehrssicherer Fußgängerüberweg über die Blumenauer Straße unter der Fußgängerbrücke kann nicht angelegt werden, da die rechtlich geforderten Bedingungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges, wie z.B. die maximal zulässige Verkehrsstärke oder der Mindestabstand zwischen zwei gesicherten Fußgängerüberwegen von mind. 200m nicht erfüllt sind. Weiterhin werden die Verkehrsabläufe zwischen Fössestraße und Stephanusstraße stark beeinträchtigt, wodurch die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes Küchengartenplatz nicht mehr gewährleistet ist. Es wird deshalb auf den geplanten ampelgeregelten Übergang im Kreuzungsbereich Blumenauer Straße/Fössestraße verwiesen, der im Rahmen einer Umgestaltung der Blumenauer Straße eingerichtet werden soll.

Eine Einbahnstraßenregelung für die Stephanusstraße in Richtung Blumenauer Straße wird, nachdem die Hochbauarbeiten auf dem Gildegelände abgeschlossen sind, im Zuge der späteren Grunderneuerung der Stephanusstraße erneut geprüft.

Die Errichtung eines Pissoirs ist nicht möglich, da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass durch die Entfernung der Pflanzwälle die “Pinkelecken” weitgehend verschwinden werden. Der Betreiber des Pavillons (zuständig: HCC) hat darüber hinaus der Verwaltung in Aussicht gestellt, dass die Toiletten zukünftig auch durch Dritte gegen Entgelt benutzt werden können.

Die vorgeschlagenen Klettergerüste oder Kletterseile an der Brücke werden aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Im Zuge des Bürgerbeteiligungsverfahrens wurde deutlich, dass dieser Platzteil aufgrund seiner Nähe zu den Straßen nicht für Kinder zum Spielen geeignet ist. Darüber hinaus sind die negativen Erfahrungen des ehemaligen Klettergerüstes am Küchengartenplatz zu beachten. Der Spielbereich (5- Minuten-Spiel) wurde daher seitlich im Zugang zum Grünzug positioniert.

Eine Bepflanzung der Brücke mit Kletterpflanzen wird von der Verwaltung zwar kritisch gesehen (Anwachsen, Bewässerung, Lichtverhältnisse), aber aus gestalterischen Gründen begrüßt. Die Verwaltung wird versuchen, ob dies an einigen Stellen (Rampenfuß) realisierbar ist.

Die Verwaltung lehnt einen Verzicht auf die Mauerskulptur als Abgrenzung der Platzfläche zum ehemaligen Tankstellengrundstück ab. Die Zukunft des Tankstellengrundstücks ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Sollte zukünftig über das Tankstellengrundstück der vorhandene Grünzug bis zum Küchengartenplatz verlängert werden, ermöglichen Gestalt und Bauweise der geplanten Mauerskulptur eine nachträgliche Entfernung der hölzernen Bankauflagen im Mittelteil, so dass dadurch mit geringem Aufwand eine großzügige Torsituation zu dem vergrößerten Grünzug geschaffen werden kann. Damit wird eine gestalterische Fassung des Platzes geschaffen, die auch zukünftigen Entwicklungen nicht entgegensteht. Ein Verzicht auf die Mauerskulptur würde dagegen, insbesondere vor dem Hintergrund einer länger vorhandenen Brachfläche auf dem Tankstellengrundstück, einen gestalterisch unbefriedigenden Rand erzeugen, der die Gestaltung des Küchengartenplatzes konterkarieren würde.

Sollte sich im Rahmen weiterer Verhandlungen die Option durchsetzen, das Tankstellengrundstück dem Grünzug zuzuschlagen, würde der dadurch gewonnenen Fläche die Funktion Erholung/Spiel zugewiesen werden können. Dies würde auf eine Ausstattung als Spielfläche hinauslaufen. Im Zuge weiterer Planungen wird die Verwaltung dazu ein Beteiligungsverfahren durchführen. In diesem Rahmen kann auch über das Aufstellen einer alten Eisenbahn als Klettergerät diskutiert werden.

 66.41
Hannover / 29.10.2004