Drucksache Nr. 2056/2011:
Vertrag über den Betrieb der Spielstätte "Altes Magazin" als KinderTheaterHaus Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2056/2011
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vertrag über den Betrieb der Spielstätte "Altes Magazin" als KinderTheaterHaus Hannover

Antrag,

dem Abschluss eines Vertrages über den Betrieb der Spielstätte „Altes Magazin“ als KinderTheaterHaus Hannover (gemäß Anlage 1) mit dem Klecks-Theater Hannover e.V. mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2012 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Programm und den Angeboten des KinderTheaterHauses werden Gender-Aspekte thematisiert und auf die Zielgruppe der Jungen und Mädchen bezogen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 50.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.000,00 €
Die erforderlichen Mittel sind in der Kontierung 41121120-42716000 in den Verwaltungs- entwurf zum Haushalt 2012 eingestellt worden.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 02.12.1993 (Drucksache Nr. 1384/93) beschlossen, dem Klecks-Theater Hannover e. V. das Alte Magazin, Kestnerstr. 18, 30159 Hannover, für drei Jahre und in seiner Sitzung am 20.03.1997 (Druck- sache Nr. 407/97) für weitere fünf Jahre als Theaterspielstätte zu überlassen. Zuletzt hat der Verwaltungsausschuss mit Beschluss vom 19.07.2007 (DS Nr. 0994/2007) dem Abschluss eines Überlassungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2012 zugestimmt.
Mit der Überlassung war jeweils die Verpflichtung verbunden, andere Freie Theater am Spielbetrieb zu beteiligen.

Nach Abschluss der mit städtischen Mitteln erfolgten Gesamtsanierung des Gebäudes und der Außenanlagen des Alten Magazins (08/2010 – 07/2011) soll die erfolgreiche Zusam- menarbeit fortgeführt werden. Die vertraglichen Beziehungen mit dem Klecks-Theater Hannover e. V. aber sollen auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden.
Dem liegt zugrunde, dass sich durch die Sanierung zum einen die vom Theater genutzte Fläche vergrößert hat und zum anderen die baulichen Maßnahmen zu funktionalen Erwei- terungen geführt haben, die eine Konzentration von Theateraufführungen und weiteren Angeboten rund ums Theater für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren möglich machen.

Der künftige Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren (Vertragsbeginn 01.01.2012) beinhaltet die mietfreie Überlassung der Räumlichkeiten bei Erstattung von Neben- und Betriebskosten. Sie ist verbunden mit der Verpflichtung, dort im Auftrag der Stadt ein sog. KinderTheaterHaus zu betreiben.

Finanzielle Grundlage des Vertrages ist ein Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 4 des Vertrages), der zwischen den Sparten „Künstlerische Arbeit des Klecks-Theaters“ und „Betrieb des KinderTheaterHauses“ unterscheidet. Diese Unterscheidung grenzt die ver- schiedenen Arbeitsfelder gegeneinander ab, um zweckgebundene Einnahmen in ihrer Zuordnung richtig darstellen zu können. Der Vertrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Sparte „Betrieb des KinderTheaterHauses“. Gleichwohl gibt es Bezüge zur künstlerischen Arbeit des Klecks-Theaters (insbesondere durch die Aufführungen des Klecks-Theaters im KinderTheaterHaus). Aus diesem Grund ist diese Sparte nachrichtlich im Kosten- und Finanzierungsplan erwähnt. An der Finanzierung des KinderTheaterHauses beteiligt sich die Stadt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel mit einem jährlichen Betrag von 50.000 €.

Aufgrund der guten und langjährigen Zusammenarbeit mit dem Klecks-Theater Hannover e.V. wird dem Theater als Betreiber des KinderTheaterHauses im Auftrag der Landeshaupt- stadt Hannover auch künftig das operative Geschäft übertragen werden. Die Kulturverwal- tung wird in der Zusammenarbeit mit dem Klecks-Theater bei der Entwicklung des KinderTheaterHauses darauf achten, dass ein Ausgleich mit den Interessen möglicher weiterer Nutzer hergestellt werden kann.

Das neue Programmangebot wird künftig unter der Wortmarke „KinderTheaterHaus Hannover“ zusammengefasst werden. Neben dem Klecks-Theater können dann weitere Freie Theater und Produktionsgemeinschaften ihre Kindertheateraufführungen im Alten Magazin zeigen und auch dort produzieren.

Neu im Programm ist die zunächst auf zwei Jahre angelegte modellhaft eingeführte theater- pädagogische Abteilung. Sie wird durch eine Förderung der Klosterkammer Hannover ermöglicht und steht – ebenso wie das gewünschte aber noch nicht realisierbare Angebot bemerkenswerter bundesweiter Gastspiele - unter dem Finanzierungsvorbehalt durch Drittmittel.

Nach Ablauf von zwei Jahren wird der Betrieb des KinderTheaterHauses von den Vertragspartnern evaluiert.
41.1 
Hannover / 07.11.2011