Drucksache Nr. 2056/2006 N2:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., Bertramstraße
zum 30.11.2007 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
 
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2. Neufassung
2056/2006 N2
3
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., Bertramstraße
zum 30.11.2007 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 Abs. 1, Nr. 4 zu kündigen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Auswirkungen der Kündigungsdrucksache zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003):

Die Kündigung der Kleingartenparzellen erfolgt unabhängig vom Geschlecht des Pächters oder der Pächterin. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschlechtern findet deshalb nicht statt. Der Verwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Zahlen zu den betroffenen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen vor, da das Pachtverhältnis zwischen dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., vertreten durch den Kleingärtnerverein Klein-Burgdorf e.V., und den Pächtern und Pächterinnen besteht. Es ist deshalb nicht bekannt, ob sich faktisch die Kündigungen stärker auf Männer oder Frauen auswirken.




Kostentabelle

Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus dem Verkaufserlös durch OE 23 finanziert werden. Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung erfolgt erst am Ende der Pachtzeit im September/Oktober 2007 durch Schätzer des Bezirksverbandes. Danach können dann auch erst die Räumungskosten ermittelt werden.

Begründung des Antrages

Die Vereinigten Schmirgel- und Maschinenfabriken AG an der Siegmundstraße, Hannover, plant für 2008 zur Standortsicherung eine Erweiterung ihrer Produktionsstätten entsprechend den Festsetzungen im Flächennutzungsplan. Dies bedeutet für die Anlage des Kleingärtnervereins Klein-Burgdorf die Kündigung von insgesamt 41 Gärten auf einer Fläche von ca.18.000 m². Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.


Über einen Verkauf der Fläche an VSM nach erfolgter Kündigung wird dem Rat noch eine gesonderte Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für die Entscheidung über die Kündigung ist der Verwaltungsausschuss zuständig; eine Ratszuständigkeit nach § 40 NGO ist nicht gegeben.
67.30 
Hannover / 29.11.2006