Drucksache Nr. 2055/2007:
Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung - AWD;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2055/2007
4
 

Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung - AWD;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 931, 2. Änderung zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 931, 2. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für die Schaffung von Büroarbeitsplätzen an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 931 vom 30.06.1976 bildete die planungsrechtliche Grundlage für das im Plangebiet vorhandene Verwaltungsgebäude, das dort Ende der 1970er Jahre als Hauptsitz einer Versicherungsgesellschaft errichtet wurde. Im Bebauungsplan Nr. 931 ist diese Fläche als Kerngebiet festgesetzt.

Nachdem der Hauptsitz der Versicherungsgesellschaft infolge einer Fusion verlegt wurde, stand das Gebäude längere Zeit leer und wird jetzt nach zwischenzeitlichem Verkauf von einem großen Finanzdienstleister (AWD) als Unternehmenszentrale genutzt.

Der AWD-Konzern benötigt zusätzliche Büroflächen an dem Standort. Erweiterungsbauten lassen sich jedoch aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße und der maximal überbaubaren Fläche gemäß Bebauungsplan Nr. 931 dort nicht realisieren. Deshalb hat sich die Unternehmensführung mit dem Wunsch an die Landeshauptstadt Hannover gewandt, durch Erwerb heutiger, in städtischem Besitz befindlicher Grünflächen das Grundstück zu arrondieren.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 07.07.2005 mit der Drucksache Nr. 589/2005 den Verkauf von Grundstücken des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms HK V beschlossen, darunter auch Flächen im Plangebiet. Ebenfalls in der Sitzung am 07.07.2005 wurde mit der Drucksache Nr. 1024/2005 der Verkauf dieser Grünflächen an die Firma AWD sowie ein Grundstückstausch zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Firma AWD beschlossen.

Die Festsetzung als Kerngebiet ermöglichte bisher die Errichtung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden. Das soll auch in Zukunft möglich sein. Zur Klarstellung der zulässigen Nutzung wird die Errichtung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 BauNVO ausgeschlossen.

Auf der um ca. 6.500 m² ausgeweiteten überbaubaren Fläche soll wie bisher eine bis zu 9-geschossige Bebauung möglich sein.

Diesen Zielen soll der Bebauungsplan Nr. 931 im 2. Änderungsverfahren durch Änderung der Abgrenzung des Kerngebietes und der überbaubaren Grundstücksfläche angepasst werden.

Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide fasste am 16.11.2005 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planungsziele wurden in der Zeit vom 15. Dezember 2005 bis zum 23. Januar 2006 ausgelegt. Es sind keine Anregungen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3.

Für die Bebaungsplanänderung müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Diese sind im Teil B des Bebauungsplanes festgesetzt.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.

61.11 
Hannover / 29.08.2007