Drucksache Nr. 2054/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Spielen statt trinken
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2054/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Spielen statt trinken
in der Ratssitzung am 26.09.2019, TOP 2.1.1.

Wie der Presse (Neue Presse, 03.08.2019) zu entnehmen ist, gibt es den Vorschlag, mit der Errichtung eines Spielplatzes den Weißekreuzplatz “[...] zu einem Treffpunkt für die ganze Familie zu machen”, um dem anhaltende Problem von “Trinkgelagen” und damit einhergehender Lärmbelästigung auf diesem Platz entgegen zu wirken. Auch wird behauptet, dass die die Anwohner*innen störenden Personen in der Masse Osteuropäer*innen seien, bei denen Sozialarbeit keine Wirkung zeige.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung der Meinung, dass sich dieser Platz aus städtebaulicher sowie rechtlicher Sicht als Spielplatz eignet und wenn ja, kann man abschätzen, inwiefern die Lärmbelästigung durch einen Umbau sinken oder ggf. sogar steigen würde?
2. Wie würde die Verwaltung sicherstellen, dass das Alkoholverbot auf dem Spielplatz durchgesetzt wird und fallen hierfür ggf. Mehrkosten bzgl. Personal oder Einsatzzeiten an?
3. Sind, wie in der Zeitung behauptet wird, die meisten Personen, die am Weißekreuzplatz Alkohol konsumieren, Osteuropäer und stimmt die Verwaltung der Aussage zu, dass man Osteuropäer nicht mit Sozialarbeit erreichen kann, wenn ja: warum und wenn nein: warum nicht?


Julian Klippert
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: lst die Verwaltung der Meinung, dass sich dieser Platz aus städtebaulicher sowie rechtlicher Sicht als Spielplatz eignet und wenn ja, kann man abschätzen, inwiefern die Lärmbelästigung durch einen Umbau sinken, oder ggf. sogar steigen würde?

Für den Weißekreuzplatz gibt es keinen Bebauungsplan und damit keine Festsetzung als Grünfläche oder Kinderspielplatz. Faktisch wird der Platz seit vielen Jahren als öffentliche Grünfläche für alle Bevölkerungsgruppen genutzt. Weil er die einzige größere öffentliche Grünfläche in diesem innenstadtnahen Stadtviertel ist, hat er für die Menschen dort eine hohe Bedeutung, für die es in der Nähe keinen Ersatz gibt. Eine Ausweisung als Spielplatz würde ein förmliches Verfahren (Ratsbeschluss) erfordern, weil dadurch die Fläche der allgemeinen öffentlichen Nutzung entzogen würde und nur noch Kindern und Jugendlichen mit ihren Begleitungen zur Verfügung stehen würde. Der Wohnbevölkerung ohne Kinder und auch den in angrenzenden Firmen Beschäftigten wäre damit der Aufenthalt auf dem Platz untersagt.

Bereits im Beteiligungsverfahren für den Weißekreuzplatz wurde dies mehrfach mit der Bevölkerung diskutiert und von den Beteiligten überwiegend für nicht gut befunden, weil der Platz allen zur Verfügung stehen sollte.

Falls der Platz in einen Spielplatz umgebaut würde, wäre die Nutzung tagsüber für die meisten Menschen eingeschränkt. Ob sie dadurch leiser würde, lässt sich so nicht genau beantworten, weil es in hohem Maße von der Spielausstattung und der Nutzungsintensität abhängt.

Die Nutzung von Spielplätzen ist jedoch nach 20 Uhr untersagt. Dieses wird vom städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Insofern wäre eine Lärmbelästigung in den späten Abend- und in den Nachtstunden nicht zu erwarten, wäre bei widerrechtlicher Benutzung aber nicht ausgeschlossen.

Widerrechtliches Betreten durch Dritte außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten ließe sich aus Sicht der Verwaltung bei einer Umgestaltung als Spielplatz nur durch eine Einzäunung und/oder einen Wach- und Schließdienst sicherstellen.

Frage 2: Wie würde die Verwaltung sicherstellen, dass das Alkoholverbot auf dem Spielplatz durchgesetzt wird und fallen hierfür ggf. Mehrkosten bzgl. Personal oder Einsatzzeiten an?

Die Verwaltung würde das auf jedem Spielplatz in der Landeshauptstadt Hannover geltende Alkoholverbot so durchsetzen, wie auf anderen Spielplätzen auch. Der Ordnungsdienst würde kontrollieren. Da der Ordnungsdienst auch heute einen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Weißekreuzplatz hat, geht die Verwaltung davon aus, dass dauerhaft keine Mehrkosten zu erwarten sind.

Frage 3: Sind, wie in der Zeitung behauptet wird, die meisten Personen, die am Weißekreuzplatz Alkohol konsumieren, Osteuropäer und stimmt die Verwaltung der Aussage zu, dass man Osteuropäer nicht mit Sozialarbeit erreichen kann, wenn ja: warum und wenn nein: warum nicht?

Auf dem Weißekreuzplatz halten sich sowohl Anwohner*innen mit einer Wohnung im Quartier als auch wohnungslose Menschen auf. Teilweise haben diese einen Migrationshintergrund aus Osteuropa. Bei einer ausschließlichen Nutzung des Weißekreuzplatzes als Spielplatz müsste ein alternatives Angebot für alle aktuellen Nutzer*innen entwickelt werden.

Je nach Tageszeit und Wetterlage ist die Zusammensetzung der Nutzer*innen unterschiedlich Das Verhalten einzelner Personen aus beiden Personengruppen, die sich zu bestimmten Tageszeiten dort treffen, führt aber immer wieder zu teils massiven Störungen anderer Nutzer*innen und Anwohner*innen. In den Abendstunden gehen die Belästigungen auch von feiernden Partygästen auf dem Weg in die umliegenden Lokalitäten aus.
Ein großer Teil der Platznutzer*innen verhält sich angemessen und stört weder Passant*innen noch andere Platznutzer*innen.

Der Fachbereich Soziales ist mit Straßensozialarbeit regelmäßig am Weißekreuzplatz vertreten. Es werden Beratung und Unterstützung angeboten und in diesem Zusammenhang bei auffällig störendem Verhalten auch auf ein sozial adäquates Auftreten hingewirkt (z. B. Einsammeln und Entsorgen von Müll). Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Unterstützung der einzelnen Personen in ihrer Lebenslage, nicht der ordnungsrechtliche Aspekt.

Trotz der schwierigen Lebenssituation der wohnungslosen Menschen gelingt es immer wieder, in Einzelfällen mit Unterstützung der Sozialarbeit eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen. Diese Arbeit ist jedoch einerseits von der Bereitschaft der Betroffenen abhängig, diese Angebote anzunehmen, andererseits sind aufgrund des rechtlichen Status der Zuwanderer*innen aus Osteuropa Unterstützungsangebote nur in sehr begrenztem Umfang möglich.