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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide - ehemalige Gemeinde Isernhagen
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit Wirkung vom 01.03.1974 als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannten Straßen wurden bereits vor der Eingemeindung von Isernhagen nach Hannover am 01.03.1974 als öffentliche Straßen genutzt. Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straßen durch die ehemals selbständige Gemeinde Isernhagen jedoch nicht nachgewiesen werden. Die Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 mit Wirkung vom 01.03.1974 in Kraft gesetzt.
66.05.20
Hannover / 04.10.2004