Informationsdrucksache Nr. 2053/2017:
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2016

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und Personalausschuss
 
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2053/2017
2
 

Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2016

1. Höhe der Mittel im Jahr 2016

Nach Beschlusslage der Landeshauptstadt Hannover sind 1 % des Personalkostenansatzes als Frauenfördermittel einzusetzen, die auf der Grundlage der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern analog der darin ausgewiesenen Ziffern aufzuwenden sind.

Dies bedeutete im Jahr 2016 einen Betrag in Höhe von 5,44 Mio. € (siehe Anlage 1). Von diesem Betrag wurden 1,09 Mio. € in ein zentrales Budget eingestellt, um daraus frauenfördernde Maßnahmen finanzieren zu können. Die verbleibenden 4,35 Mio. € waren Bestandteile der Personalkostenansätze der Fachbereiche, Ämter und Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten und bildeten den sogenannten Eigenanteil. Damit stellten alle Dienststellen eigenverantwortlich sicher, zu einer zielgerichteten Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen beizutragen.

Zu Beginn jeden Jahres wird die Entwicklung der aus dem zentralen Etat finanzierten Maßnahmen durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Dabei wird rückblickend betrachtet, wo Schwerpunkte der Finanzierung lagen und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen.

2. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2016


Für Maßnahmen, die aus dem zentralen Etat in Höhe von 1,09 Mio. € gefördert werden sollen, musste vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall gesondert beantragt und begründet werden.

Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel entschied auf Grundlage der eingereichten Anträge sowie im Rahmen der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden konnte.

Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der zentralen Mittel ist das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung für in der Regel maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem Budget einplanen.

Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten im Jahr 2016 eine Zahlung aus zentralen Mitteln erhalten haben.

Hier lässt sich – wie auch in den Vorjahren – feststellen, dass insbesondere Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat bekamen (z. B. der Fachbereich Senioren, das Hannover Congress Centrum, Fachbereich Kultur, Fachbereich Schule).

Auch in Fachbereichen mit einer geringen Anzahl an weiblichen Beschäftigten wurden Maßnahmen durchgeführt, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise auch in diesem Jahr für den Fachbereich Tiefbau (29,57 % Frauenanteil) 31.512 € und für die Feuerwehr (7,26 % Frauenanteil) 1.458 € bewilligt.

2016 fanden gezielt Schulungen für die Personalstellen der Fachbereiche, Ämter und Betriebe zu dem Thema Frauenfördermittel statt. Insbesondere die Dienststellen, die in den vergangenen Jahren wenige oder gar keine Anträge auf Frauenfördermittel gestellt haben, wurden angesprochen. Schwerpunkt der Schulungen waren einerseits formale Aspekte der Antragstellung und andererseits die Veranschaulichung der Möglichkeiten der einzelnen Maßnahmen gemäß den Richtlinien zur Gleichstellung. An den beiden angebotenen Schulungen haben insgesamt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 22 Fachbereichen teilgenommen. Im Anschluss fanden mehrere weiterführende Gespräche zu besonderen fachbereichsbezogenen Fragestellungen statt.

Der Darstellung in Anlage 1 liegt der Dezernatsverteilungsplan vom Stichtag 01.03.2016 zugrunde.

2.1 Geförderte Maßnahmen

Um zu verdeutlichen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem zentralen Etat gefördert wurden und wie die Gewichtung in den letzten Jahren lag, sind nachfolgend die Jahre 2012 bis 2016

Maßnahme
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
2016
2015
2014
2013
2012
Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist
113.801 €
93.893 €
91.554 €
63.385 €
51.358 €
Personalersatz bei Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzbestimmungen
13.220 €
54.454 €
45.751 €
29.053 €
12.959 €
Beschäftigung von Mitarbeiter/innen während der Elternzeit
122.230 €
103.756 €
64.562 €
119.479 €
231.551 €
Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung
5.354 €
3.561 €
13.547 €
23.187 €
17.721 €
Aufteilung einer Stelle in 2 x 30 Std. oder 25 u. 30 Std.
121.938 €
101.667 €
90.241 €
57.505 €
16.535 €
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
34.918 €
--
--
--
--
Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten
24.043 €
68.867 €
147.518 €
125.868 €
82.832 €
Personalersatz für längere Krankheits-, / Kur-, Fortbildungszeiten
136.935 €
44.366 €
65.751 €
170.145 €
133.141 €
(Wieder-) Eingliederung, sofern bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann
31.142 €
76.941 €
133.962 €
45.147 €
65.285 €
persönliche Qualifizierung
147.328 €
144.770 €
--
--
--
Arbeitszeiterhöhung bei Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten an längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen
7.503 €
--
--
--
--
Sonstiges
17.047 €
62.368 €
298.867 €
410.188 €
279.348 €
Insgesamt wurden im Jahr 2016 aus zentralen Frauenfördermitteln 775.459 € für Maßnahmen gezahlt.

Entwicklung bei den einzelnen Maßnahmengruppen

Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist

Die Tendenz, diese Maßnahme in Anspruch zu nehmen, ist insgesamt weiterhin steigend.
Während zwar ein Rückgang im Fachbereich Schule auf 25.731 € festzustellen ist, gibt es eine deutliche Steigerung im Hannover Congress Center auf 27.491 €. Ähnlich hoch ist der Betrag im Fachbereich Öffentliche Ordnung mit 26.395 €. Dieser wird gefolgt vom Fachbereich Kultur mit 16.563 €, den Herrenhäuser Gärten mit 9.217 €, dem Fachbereich Personal und Organisation mit 6.413 € und dem Fachbereich Finanzen mit 1.991 €.

Personalersatz bei Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzbestimmungen

Der Bedarf an dieser Maßnahme ist wesentlich zurückgegangen.
Vor allem im Fachbereich Senioren, der im Vorjahr noch einen sehr hohen Anteil in Höhe von 24.065 € hatte, sind nur noch 3.819 € beantragt worden. Einen vergleichsweise hohen Anteil haben die Herrenhäuser Gärten mit 7.148 €. Auf den Fachbereich Öffentliche Ordnung entfallen noch 2.253 €.

Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Elternzeit

Die Nutzung dieser Maßnahme steigt im dritten Jahr kontinuierlich an.
Insbesondere beantragten wieder der Fachbereich Jugend und Familie mit 51.207 € den höchsten Förderbetrag, gefolgt vom Fachbereich Personal und Organisation mit 37.540 € und dem Fachbereich Tiefbau mit 31.512 €. Der Fachbereich Feuerwehr mit 1.458 € und der Fachbereich Kultur mit 513 € haben nur geringfügig Mittel beantragt.

Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung

Bei der Beantragung ist im Gegensatz zur rückläufigen Tendenz in den Vorjahren wieder eine leichte Steigerung festzustellen. Es wurden für diese Maßnahme vom Fachbereich Personal und Organisation 2.996 € und vom Fachbereich Öffentliche Ordnung Mittel 2.358 € beantragt.

Aufteilung einer Stelle

Der Anstieg bei der Aufteilung von Stellen setzt sich weiter fort. Diese positive Entwicklung ist ein Indiz für die Attraktivität dieser Möglichkeit, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.
Insbesondere im Fachbereich Kultur mit 47.837 €, mit Abstand gefolgt vom Büro des Oberbürgermeisters mit 24.608 €, dem Fachbereich Schule mit 16.243 €, dem Fachbereich Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover mit 14.740 €, dem Fachbereich Jugend und Familie mit 10.585 €, dem Fachbereich Finanzen mit 4.204 € und dem Fachbereich Sport und Bäder mit 3.721 €.

Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten

Die Beantragungen zu dieser Maßnahme gehen wie in den Vorjahren kontinuierlich stark zurück. Der Fachbereich Wirtschaft hat 11.350 €, der Fachbereich Schule 8.886 € und der Fachbereich Öffentliche Ordnung 3.807 € beantragt.

Personalersatz für längere Krankheits-, Kur- oder Fortbildungszeiten

Diese Maßnahme wurde wieder sehr viel mehr in Anspruch genommen als in 2014 und 2015. Weiterhin überproportional hoch ist der Anteil des Fachbereichs Senioren mit 85.143 €. Es folgen mit wesentlich geringeren Summen die Kommunale Gebäudereinigung mit 18.292 €, der Fachbereich Personal und Organisation mit 15.892 €, der Fachbereich Jugend und Familie mit 8.355 €, der Fachbereich Öffentliche Ordnung mit 7.441 € und das Büro des Oberbürgermeisters mit 1.812 €.

(Wieder-) Eingliederung von Beschäftigten, soweit die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann

Es ist im zweiten Jahr ein starker Rückgang der Beantragungen insgesamt zu dieser Maßnahme festzustellen. Weiterhin in vergleichbarer Höhe ist die Förderung im Fachbereich Jugend und Familie mit 22.378 € erfolgt. Ansonsten hat noch der Fachbereich Finanzen Mittel in Höhe von 8.764 € beantragt.

Persönliche Qualifizierung

Der Förderbetrag ist hier unverändert hoch. Insbesondere hat der Fachbereich Jugend und Familie diese Maßnahme mit 67.072 € in Anspruch genommen. Mit Abstand folgt der Fachbereich Schule mit 39.206 €, der Fachbereich Öffentliche Ordnung mit 13.677 €, der Fachbereich Gebäudemanagement mit 10.158 €, der Fachbereich Soziales mit 9.966 €, der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mit 5.423 € und der Fachbereich Personal und Organisation mit 1.826 €.

Sonstiges

Die Nutzung der sonstigen Maßnahmen ist weiter stark zurückgegangen. Zum Teil liegt diese Entwicklung an der Erweiterung des Maßnahmenkatalogs. Die höchsten Förderungen erhielten der Fachbereich Jugend und Familie mit 10.770 € und der Fachbereich Senioren mit 5.370 €

Die förderungswürdigen Maßnahmen zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und „Arbeitszeiterhöhung bei Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten an längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen“ wurden in den Vorjahren nur selten in Anspruch genommen, werden aber seit 2016 mit dem Ziel einer größeren Transparenz und präziseren Zuordnung als eigene Maßnahmen ausgewiesen und nicht mehr unter „Sonstiges“ subsumiert.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Diese Maßnahme wurde in ihrem ersten Jahr von vier Fachbereichen in Anspruch genommen. Der Fachbereich Sport und Bäder mit 25.226 €, der Fachbereich Kultur hat 4.667 €, der Fachbereich Senioren 3.780 € und der Fachbereich Jugend und Familie 1.245 € beantragt.

Arbeitszeiterhöhung bei Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten an längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung hat in diesem ersten Jahr als Einziger 7.503 € beantragt.


Die personalkostenungebundenen Maßnahmen (18.355 €) wurden in der Gesamtdarstellung der einzelnen Maßnahmen nach Dezernaten und Fachbereichen mit erfasst (Anlage 2).

Im Einzelnen wurden 2016 diesbezüglich folgende Maßnahmen aus Frauenfördermitteln finanziert:



Maßnahme
Ausgaben
doppelte Kita-Kosten *1)
1.245 €
Fluxx Notfallbetreuung *2)
600 €
PKW-Fahrstunden-Auffrischung
900 €
Qualifizierung zur Schreib-/ Verwaltungs- und Assistenzkraft *3)
15.610 €
Gesamtsumme personalkostenungebundener Maßnahmen (s. Anlage 2)
18.355 €

*1) Um ihre Aufgaben im Feriencamp über die Sommermonate wahrnehmen zu können, benötigte eine Kollegin vor Ort für diesen Zeitraum eine Kinderbetreuung für ihren Sohn.



*2) Mit der Übernahme des Festbetrages aus der Kooperationsvereinbarung Fluxx sind städtische Beschäftigte berechtigt, die Dienstleistung einer Notfallbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.
Die Nutzung der Fluxx-Dienstleistungen durch die LHH Beschäftigten bestätigt auch im dritten Partnerschaftsjahr die Fluxx-Projektarbeit. Die Nachfrage nach dem Angebot des Fluxx-Projektes hat sich in den letzten zwei Jahren annähernd verdoppelt.
Die Anfragen stiegen von 46 auf 74, die in Anspruch genommenen Betreuungsstunden von 5 auf 10.
Zum Projekt ist derzeit eine Info-Drucksache für den Jugendhilfeausschuss in Arbeit, in der detailliert eine Bilanz gezogen wird.

*3) Die Maßnahme richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Interesse an Schreib- und Organisationsaufgaben haben und sich im Rahmen einer achtmonatigen Maßnahme für Aufgaben, beispielsweise in einem Vorzimmer oder in einem (Schul-) Sekretariat, qualifizieren wollten. Die Teilnehmerinnen und der Teilnehmer der Qualifizierung zur Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkraft kamen aus den Aufgabenbereichen Museumsaufsicht, Registratur, Reinigung, Bäderservice, Kassendienste und Hilfsdienste. Die
Qualifizierungsmaßnahme konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Die aufgeführte Summe enthält u.a. die Kosten für den Personalersatz in den Fachbereichen während der Maßnahme (anteilig 2016).

2.2 Abgelehnte Anträge

Der Etat in Höhe von 1,09 Mio. € wurde im Jahr 2016 nicht vollständig für frauenfördernde Maßnahmen verbraucht.

Auch deshalb ist im Berichtsjahr ein Restbetrag in Höhe von 296.186,00 € dem allgemeinen Haushalt zugeführt worden. Dennoch konnte in acht Fällen nach einer Beratung in der Frauenfördermittelkommission keine Bewilligung anerkannt werden.

Begründet wurde eine Ablehnung damit, dass in einem Fall kein Befristungsgrund für die vorübergehende Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft erkennbar war, und in sechs Fällen war es eine personalwirtschaftlich bedingte Maßnahme, die weder einen frauenfördernden Aspekt beinhaltete noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

3. Ausblick auf die Arbeit der Frauenfördermittelkommission für das Jahr 2017

Die Frauenfördermittelkommission ist derzeit damit befasst, die Förderkriterien zu überarbeiten. Hintergrund dafür ist u.a. ein Antrag zur Analyse und Umbenennung der Frauenfördermittel (DS 0973/2016). Dabei soll der Maßnahmenkatalog den heutigen Anforderungen angepasst werden und darüber hinaus der Frauenfördermittelkommission Spielraum für flexible Entscheidungen ermöglichen. Ziel ist es, den neuen Maßnahmenkatalog ab dem 01.01.2018 anzuwenden.

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Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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