Informationsdrucksache Nr. 2052/2011:
Verteilung der Ausschussvorsitze

Inhalt der Drucksache:

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2052/2011
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Verteilung der Ausschussvorsitze




Kenntnisnahme der Besetzung der 15 Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt:


1. Sportausschuss
(SPD) Ratsfrau
Kerstin Klebe-Politze
(CDU) Ratsherr
Dieter Küßner
2. Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss
(CDU) Ratsherr
Dieter Küßner
(GRÜNE) Ratsherr
Michael Dette
3. Jugendhilfeausschuss
(SPD) Ratsherr
Henning Hofmann
(CDU) Ratsherr
Lars Pohl
4. Ausschuss für
Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
(CDU) Ratsherr
Hans-Georg Hellmann
(SPD)
5. Sozialausschuss
(GRÜNE) Ratsfrau
Ingrid Wagemann
(SPD)
6. Organisations- und
Personalausschuss
(SPD) Ratsfrau
Christine Kastning
(GRÜNE) Ratsherr
Mark Bindert
7. Ausschuss für
Umweltschutz und
Grünflächen
(GRÜNE) Ratsfrau Katrin
Langensiepen
(SPD)
8. Ausschuss für Haushalt,
Finanzen und
Rechnungsprüfung
(SPD) Ratsherr
Thomas Hermann
(GRÜNE) Ratsherr
Belit Onay
9. Schulausschuss
(SPD) Ratsfrau
Petra de Buhr
(CDU) Ratsfrau
Dr. Stefanie Matz
10. Gleichstellungsausschuss
(GRÜNE) Ratsfrau
Freya Markowis
(SPD)
11. Kulturausschuss
(GRÜNE) Ratsherr
Lothar Schlieckau
(SPD)
12. Internationaler Ausschuss
(SPD) Ratsherr
Wolfram Römer
(CDU) Ratsfrau
Georgia Jeschke
13. Betriebsausschuss für
Städtische Häfen
(CDU) Ratsherr
Jens-Michael Emmelmann
(SPD)
14. Betriebsschuss für
Hannover Congress
Centrum (HCC)
(CDU) Ratsherr
Jens-Michael Emmelmann
(SPD)
15. Betriebsausschuss für
Stadtentwässerung
(SPD)
(GRÜNE) Ratsherr
Patrick Drenske
Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m.
§ 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren.

Der Rat kann einstimmig ein von dieser Regelung abweichendes Verfahren beschließen
(§ 71 Abs. 10 NKomVG).

Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die unter 1. – 15. genannten Ausschüsse zu bilden und die vorgenannten Ausschussbezeichnungen festgelegt. Die o.g. Verteilung der Ausschussvorsitze wurde interfraktionell vereinbart. Die in § 71 Abs. 8 NKomVG vorgegebene Parität ist gewahrt. Über die Vergabe der stellvertretenden Ausschussvorsitze wurde ebenfalls zwischen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine einvernehmliche Regelung getroffen.

Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden bei den Benennungen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.60 
Hannover / 03.11.2011