Drucksache Nr. 2052/2009 N1:
Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2052/2009 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2052/2009 N1
1
 

Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

Der JHA hat in seiner Sitzung am 26.10.09 einstimmig den als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (Antragstext siehe unten).

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 01.08.2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen von Elterninitiativen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 4 TVöD zu finanzieren analog der Finanzierung der zusätzlichen Kräfte in Kleinen Kindertagesstätten (KKTs) (mit Kosten von 28.416,52 Euro jährlich pro Gruppe)
Sofern andere Träger als Elterninitiativen auf der gleichen Finanzierungsgrundlage wie Elterninitiativen arbeiten und eingruppige Krippen einrichten, gilt die Drittkraftregelung analog der Elterninitiativen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die bessere Personalausstattung sorgt für eine umfassende Betreuung mit Fachpersonal und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso trägt die Ausweitung der Betreuungszeit zu einer besseren Versorgung der Kinder bei.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt€0.00 Einnahmen insgesamt€0.00 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen€393,500.00*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt€0.00 Ausgaben insgesamt€393,500.00 
Finanzierungssaldo€0.00 Überschuss / Zuschuss-€393,500.00 
Die Zusatzkraft wird aufgrund des Ratsbeschlusses DS 1725/2008 eingesetzt. Im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung (DS Nr. 2052/2009) entstehen Mehrkosten von jährlich 113.000 €. In 2009 wird im Haushalt ein Betrag von 164.000 € kassenwirksam.

Begründung der Neufassung

Einstimmiger Beschluss des JHA am 26.10.2009 gemäß Anlage.
51.4 1
Hannover / Nov 4, 2009