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Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
Der JHA hat in seiner Sitzung am 26.10.09 einstimmig den als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (Antragstext siehe unten).
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 01.08.2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen von Elterninitiativen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 4 TVöD zu finanzieren analog der Finanzierung der zusätzlichen Kräfte in Kleinen Kindertagesstätten (KKTs) (mit Kosten von 28.416,52 Euro jährlich pro Gruppe)
Sofern andere Träger als Elterninitiativen auf der gleichen Finanzierungsgrundlage wie Elterninitiativen arbeiten und eingruppige Krippen einrichten, gilt die Drittkraftregelung analog der Elterninitiativen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die bessere Personalausstattung sorgt für eine umfassende Betreuung mit Fachpersonal und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso trägt die Ausweitung der Betreuungszeit zu einer besseren Versorgung der Kinder bei.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
| Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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| Einnahmen | Einnahmen |
|---|
| Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
| sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
| Ausgaben | Ausgaben |
|---|
| Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
| Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | €393,500.00 | *4645.000/718000 |
| Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
| Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €393,500.00 | |
| Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | -€393,500.00 | |
Die Zusatzkraft wird aufgrund des Ratsbeschlusses DS 1725/2008 eingesetzt. Im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung (DS Nr. 2052/2009) entstehen Mehrkosten von jährlich 113.000 €. In 2009 wird im Haushalt ein Betrag von 164.000 € kassenwirksam.
Begründung der Neufassung
Einstimmiger Beschluss des JHA am 26.10.2009 gemäß Anlage.
51.4 1
Hannover / Nov 4, 2009