Drucksache Nr. 2051/2018:
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2051/2018
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover

Antrag,

dem Diakonischen Werk Hannover gGmbH für die Fortsetzung des Projektes Kompass, ab dem 01.09.2018 zunächst befristet bis 31.12.2020, auf Basis der Beschlussdrucksache
Nr. 2283/2017, unter Bezug auf die BeschlussdrucksacheNr. 1611/2017, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2019/ 2020, die für den Betrieb erforderlichen Mittel zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Frauen sind auf der Straße allerdings besonders gefährdet. Die Pilotphase hat gezeigt, dass der Kompass gerade auch für Frauen (mit oder ohne Partner) eine niedrigschwellige Aufenthaltsalternative und Zugang zur Beratung ist. Dabei kann auf Wunsch über Angebote informiert werden, die speziell für Frauen konzipiert sind und eine Weitervermittlung an diese erfolgen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 31501
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 384.910,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -384.910,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -384.910,00 €
Hierbei handelt es sich um die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2019, die sich in 337.710 € für die Personalkosten und 47.200 € für sonstige Sachkosten, gesamt 384.910 €, aufgliedern.

Für das Jahr 2020 belaufen sich die Aufwendungen durch kalkulierte Preis- und Tarifsteigerungen auf insgesamt 395.422 €, die sich aus 347.522 € für Personalkosten und 47.900 € für sonstige Sachkosten, zusammensetzen.

Für den Zeitraum vom 1.9.-31.12.2018 nach Beendigung der Projektphase belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf 105.601 €, davon 89.901 € für die Personalkosten und 15.700 € für sonstige Sachkosten.

Diese Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt des jeweiligen Jahres vorgesehen.

Mit dem Diakonischen Werk Hannover gGmbH ist eine exakte Abrechnung der tatsächlich entstehenden Kosten vereinbart.

Begründung des Antrages

Evaluation der Pilotphase Kompass vom 06.10.2017 bis zum 31.08.2018

Nach einer kurzen Aufbau- und Einrichtungsphase wurde am 06.10.2017 der Betrieb der Einrichtung Kompass in der Lister Meile 2, 30161 Hannover, aufgenommen.

Die soziale Einrichtung sah in ihrem Erstkonzept eine räumliche Ausstattung von ca. 25 Sitzplätzen für Menschen, die auf der Straße leben, vor. Für die Betroffenen ist es besonders wichtig einen Rückzugsort zu haben, da sie fortwährend unter Beobachtung der Öffentlichkeit stehen, ständig Angst haben von ihren Plätzen vertrieben oder angegriffen zu werden, sowie von der Witterung abhängig sind. Von Beginn an wurde das Angebot gut angenommen.

Ab November 2017 war die Einrichtung an den meisten Tagen restlos überfüllt, obwohl die Plätze auf 50 aufgestockt wurden. In Stoßzeiten musste aufgrund von Überfüllung für bestimmte Zeit geschlossen werden.

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, für bedürftige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, um ganzjährig einen geschützten Ort anzubieten, Schwellenängste abzubauen und durch die kompetente sozialpädagogische Beratung einen Zugang zum bestehenden Hilfesystem zu erleichtern.

Es wurden Informationen über das vorhandene Hilfesystem an Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Broschüren und Flyern der verschiedenen Einrichtungen ausgeteilt. Infotafeln in mehreren Sprachen vermitteln aktuelle Informationen.

Die täglichen Beratungsgespräche wurden zu den Themen Schulden, begleitetes Wohnen, medizinische Versorgung, Sucht, Informationen zu Essenausgaben, Übernachtungsmöglichkeiten und Bekleidungsausgaben wahrgenommen. Es fanden gezielte Weitervermittlungen an das vorhandene Hilfesystem statt.

Des Weiteren hatte das Projekt einen positiven Effekt auf die Situation im Bahnhofsumfeld. Die aufsuchende Sozialarbeit, private Sicherheitsdienste und der städtische Ordnungsdienst können Personen, die sich am Raschplatz, um den Bahnhof und dem Weißekreuzplatz aufhalten, an den Kompass verweisen. Damit konnte die Einrichtung bekannt gemacht und bestimmte Szenegruppen gezielt aufgelockert werden.

Die aufsuchende Arbeit ist auch ein Aufgabeninhalt des Angebotes Kompass als Ergänzung zu den parallel dort tätigen Akteuren. Durch die in den Wintermonaten hohe Auslastung in den Räumlichkeiten, konnte dieses Element nicht in vollem geplanten Umfang wahrgenommen werden.

Eine besondere Herausforderung stellten die Menschen dar, die aufgrund der geltenden EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ("Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist") nach Hannover gekommen sind, hier aber weder Arbeit noch Wohnung gefunden, oder wieder verloren haben.

Diese Osteuropäerinnen und Osteuropäer haben in der Regel keine Leistungsansprüche zur Existenzsicherung an das Hilfesystem. Sie waren nicht gesetzlich krankenversichert und haben daher keinen Zugang zum Gesundheitssystem. Somit besteht keine Möglichkeit ihre Suchtmittelabhängigkeit behandeln zu lassen.

Die Möglichkeiten der sozialpädagogischen Begleitung sind durch diese Voraussetzungen sehr eingeschränkt. Die Menschen benötigen jedoch dringend ein Mindestmaß an Aufenthaltsmöglichkeiten, Grundversorgung und Beratung, um ihre nächsten Lebensschritte einleiten zu können. Trotz der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten, konnte in einigen Fällen die Weiterleitung an medizinische Migrationsdienste und / oder Unterstützung bei der Rückkehr in das Herkunftsland arrangiert werden.

Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher wurde für den Evaluationsbericht ab den 06.11.2017 bis 15.04.2018 festgehalten. Inhaltlich bezog sich die Zahl auf Menschen, die am jeweiligen Tag und zu welcher Uhrzeit den Kompass aufgesucht haben und ob es sich um weibliche Besucherinnen oder männliche Besucher gehandelt hat.

Zusätzlich fand am 14.04.2018 eine Stichtagserhebung mit folgendem Ergebnis statt. Von insgesamt 49 Menschen, die den Kompass an diesem Tag aufgesucht haben, waren

32 = 63,3 % Osteuropäerinnen und Osteuropäer
12 = 24,5 % Deutsche Bürgerinnen und Bürger
5 = 10,2 % Sonstige Besucherinnen und Besucher
(Ghana, Schweden, Türkei, Griechenland, Niederlande)

Der Kompass ist ein Angebot, das Frauen und Männern offensteht. Im Pilotzeitraum betrug der Frauenanteil in den Räumlichkeiten des Kompasses knapp ein Drittel. Dies entspricht auch dem Anteil an Frauen in ähnlichen Einrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe.

Die im Erstkonzept vorgesehene Öffnungszeit von 11:00 bis 19:00 Uhr täglich, außer an gesetzlichen Feiertagen, konnte größtenteils eingehalten werden. In einigen wenigen Fällen musste die Einrichtung aufgrund personeller Engpässe vorzeitig schließen. Aus der Evaluation des Projektes ist erkennbar, dass es keine spezifischen Stoßzeiten im Kompass gibt.

Im Kompass wird der Konsum von mitgebrachtem Alkohol (Wein / Bier) toleriert. Nichtalkoholische Getränke werden durch die Einrichtung kostenlos bereitgestellt.
Während der Projektphase traten leider immer wieder vereinzelte verbale und physische Übergriffe unter der Klientel aber auch gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf. Aufgrund grober Verstöße gegen die Hausordnung, wurden im ersten Projektjahr 7 Hausverbote ausgesprochen.

In der täglichen Arbeit bestand die Herausforderung darin, einerseits einen Alkoholkonsum zu akzeptieren, um dem Ansatz eines niedrigschwelligen Angebotes gerecht zu werden und keine Personen auszuschließen, andererseits mussten aber klare Regelungen und Interventionen erfolgen, um einen konflikt- und gewaltfreien Umgang miteinander zu gewährleisten.

Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen sprach sich der Träger, sowie das Personal zum Erhalt der Einrichtung aus und zeigt eine hohe Motivation.

Der Evaluationsbericht vom Mai 2018 ist der Drucksache als Anlage beigefügt.

Begründung zur Weiterführung der Einrichtung

Die Plätze um den Bahnhof, dem Weißekreuzplatz sowie dem Raschplatz werden auch von Suchtkranken, Obdachlosen und Gestrandeten genutzt. Diverse Einrichtungen leisten vor Ort niedrigschwellige Hilfen. Der Kompass ist eine wertvolle Ergänzung des Hilfeangebots, vor allem für alkoholabhängige und obdachlose Frauen und Männer und leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.

Mit der Einrichtung Kompass ist ein weiterer Baustein vor allem für Alkoholkranke geschaffen worden, um nicht in der Öffentlichkeit konsumieren zu müssen und um sich schlicht von der „Straße“ auszuruhen. Für viele kann es der erste Schritt hin zum ausgebauten Hilfesystem bedeuten. Der oft missverstandene Arbeitstitel „Trinkraum“ soll verdeutlichen, dass Abstinenz keine Voraussetzung für die Nutzung des Angebotes ist und Alkoholgenuss – in Maßen – toleriert wird. Dieses unterscheidet den Kompass von anderen Einrichtungen.

Unter den Nutzerinnen und Nutzern befinden sich viele Zuwanderer aus Osteuropa, die keine Ansprüche auf Hilfeleistungen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Das niedrigschwellige Angebot des Kompasses ist auch deshalb hilfreich und notwendig, um als erste Anlaufstelle zur Beratung für eine mögliche Rückkehr ins Herkunftsland zu fungieren und an Beratungsstellen zu vermitteln, die eine Rückreise ermöglichen können.

Die Pilotphase hat gezeigt, dass durch das Angebot des Kompasses eine Entzerrung der Nutzerkonflikte auf den o. g. Plätzen erreicht werden konnte. Wenn der städtische Ordnungsdienst die Menschen auffordert, das Bahnhofsumfeld zu verlassen, konnte mit dem Kompass ein alternativer Aufenthaltsort angeboten werden.

Bei Extremwetterlagen, wie bei großer Hitze oder Minusgraden, können die Mitarbeitenden Gefahrenabwehr leisten, indem sie bei Dehydrierung oder Erfrierungen rechtzeitig intervenieren. Gefährdete Menschen, die sich in der Umgebung der Einrichtung aufhalten und auffallen, können schnell bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeldet werden und diese können die notwendige medizinische Notfallhilfe anfordern. Des Weiteren sind gefährdete Personen beim Personal bekannt, sodass schnelles Handeln möglich ist.

Die oben beschriebene starke Nachfrage des Angebotes, die beengte Raumsituation und die nicht vorhandene Außenfläche sollten perspektivisch durch die Suche nach geeigneteren Räumlichkeiten entzerrt werden.

Das Konzept für den Kompass wurde für die Zeit nach der Projektphase in Nuancen weiterentwickelt. Insbesondere sollen künftig Angebote zur Tagesstrukturierung (z.B. kleine Beschäftigungen in oder vor der Einrichtung) entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus sieht das überarbeitete Konzept künftig eine Schließzeit von 14:00 – 16:00 Uhr vor. Aus fachlicher Sicht ist den von dem Träger vorgeschlagenen Ruhezeiten zuzustimmen, um der konzeptionell angedachten Weitervermittlung ins Hilfesystem sowie den Mitarbeiterbedürfnissen angesichts der hohen Herausforderungen an das Klientel Rechnung zu tragen.

Als neue Öffnungszeiten sind daher
Montag bis Freitag von 11:00 – 14:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr und
Samstag und Sonntag von 11.00 -17.00 Uhr
vorgesehen.

Die zweistündige Schließzeit beinhaltet vor allem Einzelfallberatungen mit begleitenden Hilfen (z.B. Telefonate mit weiterführenden Hilfeeinrichtungen) und oft damit verbundenen Schriftwechsel, aber auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, notwendige Fallbesprechungen, Zeit für Dokumentation/Evaluation und ggf. Reinigungs- und Vorbereitungszeit.

Des Weiteren besteht die Erwartung, dass durch eine 2-stündige Schließzeit eine neue Durchmischung der Besucherinnen und Besucher erfolgt und somit angesichts der starken Nachfrage mehr Menschen die Möglichkeit gegeben wird, die Angebote des Kompasses zu nutzen.

Für die weitere Auswertung des Angebotes ist geplant, die Kontakte weiterhin durch tägliche Datenerhebung zu protokollieren. Darüber hinaus findet regelmäßig eine Stichtagserhebung statt, in der konkretere Daten erhoben werden.

Um auf aktuelle Veränderungen und Bedarfe reagieren zu können, wird das Konzept des Kompasses kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu findet 2x jährlich ein Austausch zwischen der LHH und der Diakonie gGmbH, sowie eventuell weiteren beteiligten Akteuren statt.
50 
Hannover / 06.09.2018