Drucksache Nr. 2050/2006:
Bebauungsplan Nr. 1564, 1. Änderung - Nachnutzung Herrmannsdorfer Landwerkstätten
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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2050/2006
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Bebauungsplan Nr. 1564, 1. Änderung - Nachnutzung Herrmannsdorfer Landwerkstätten
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1564, 1. Änderung gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft.

Mit dem Verfahren werden ausschließlich Baurechte für die Umnutzung als Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen und einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung geschaffen.

Die Ausstattung und Gestaltung der Fachklinik wird den spezifischen Bedürfnissen beiderlei Geschlechts sowohl für Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern als auch für die Beschäftigten Rechnung tragen.

Das gleiche gilt für den landwirtschaftlichen Betrieb.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1564 1. Änderung hat vom 27. Juli 2006 bis zum 11.09.2006 öffentlich ausgelegen.

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist als Anlage 4 beigefügt.

In ihr wird dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Satzungsbeschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können

61.17 /61.12
Hannover / 16.10.2006