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GS Nackenberger Straße, Neubau Mensa
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Neubau de Mensa in der Grundschule Nackenberger Straße durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 6.100.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklung- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),
sowie
3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer aus. Die WC-Anlage ist genderneutral geplant.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Auswirkungen auf das Klima sind negativ, weil durch den Neubau Fläche versiegelt wird und zusätzliche Energie für den Gebäudebetrieb benötigt wird.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21102552 | GS Nackenberger Straße, Neubau Mensa |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
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| | Baumaßnahmen |
€6,100,000.00 |
| Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€63,200.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€6,163,200.00) |
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Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 21102 | Gebäudemanagement Grundschulen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€144,200.00 |
| Abschreibungen |
€189,400.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€92,500.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€426,100.00) |
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Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten von insgesamt 134.200 € davon 63.200 € aus dem Teilfinanzhaushalt 40 und 71.000 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen).
Die Einrichtungs-, Entsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt. (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 1,2 % von 6.100.000 € = 73.200 €
Abschreibungen
3 % von 6.100.000 € = 183.000 € sowie 10 % von 63.200 € = 6.400 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 6.163.200 = 92.500 €
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 354.100 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.
Finanzierung
Die Mittel in Höhe von rd. 6,1 Mio. Euro werden im Teilfinanzhaushalt 19 des Fachbereichs Gebäudemanagement im Projekt B.192200003 in den Jahren 2023 bis 2027 zur Verfügung gestellt.
Begründung des Antrages
Schulentwicklung:
Am Standort Nackenberger Straße 4, im ehemaligen Gebäude der Grundschule Buchholz-Kleefeld II wurde mit Beginn des Schuljahres 2022/23 eine neue 3-zügige Grundschule mit dem Arbeitstitel GS Nackenberger Straße als Ganztagsgrundschule errichtet, die zunächst mit der Aufnahme von drei ersten Klassen gestartet ist und in den kommenden Jahren hochwachsen wird. Die Schule wurde im Schuljahr 2022/23 von insgesamt 54 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund sonderpädagogischem Förderbedarf) besucht. Die Anzahl der Schüler*innen im Stadtbezirk wird prognostisch stark ansteigen. Der Schulstandort wird langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld benötigt.
Baubeschreibung
Die Maßnahmenbeschreibung kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die negativen Auswirkungen auf das Klima werden durch folgende technischen Konzepte minimiert:
- Das eingeschossige Gebäude ist als Holzkonstruktion geplant. Dadurch wird CO² gebunden.
Barrierefreiheit
Das Gebäude ist barrierefrei. Die Planung ist mit dem Beauftragten der Landeshauptstadt für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.
Terminplanung
Der Baubeginn ist im Sommer 2024 vorgesehen; die Übergabe für Anfang 2026.
19 .2
Hannover / Sep 27, 2023