Informationsdrucksache Nr. 2047/2019:
Zwischenbericht der Stadtentwässerung I. Halbjahresbericht 2019

Inhalt der Drucksache:

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2047/2019
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Zwischenbericht der Stadtentwässerung I. Halbjahresbericht 2019

Die Berichterstattung der Betriebe der Landeshauptstadt Hannover wird einheitlich anhand eines von der Verwaltung entwickelten Musters vollzogen.

Dieser Halbjahresbericht erfüllt die in § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vor- gesehene halbjährliche Berichterstattung und unterscheidet die Instrumente Erfolgsplan (Anlage 1) und Vermögensplan (Anlage 2).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechtsdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Der Bericht stellt die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung dar.

Darstellung der Ertragslage

Erfolgsplan / Gewinn- und Verlustrechnung im Überblick

Der 1. Halbjahresbericht 2019 prognostiziert einen Jahresgewinn in Höhe von 12,36 Mio. €. Das voraussichtliche Jahresergebnis unterschreitet damit das geplante Ergebnis um 0,76 Mio. € / 6,5%.

Die vereinbarte Eigenkapitalverzinsung kann aus dem prognostizierten Jahresgewinn ausgezahlt werden.




Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Plan sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

Veränderung gegenüber dem Plan
Ergebnis-
verschlechterung
Ergebnis-
verbesserung
Anstieg Erlöse aus Straßenoberflächenent-

wässerung


0,5 Mio. €
Verringerung des Personalaufwandes

0,4 Mio. €
Erhöhung des Aufwandes für Abschreibung
0,4 Mio. €

Rückgang des sonstigen betrieblichen Aufwandes

0,2 Mio. €
Insgesamt: Ergebnisverbesserung
0,7 Mio. €

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Einzelnen (vgl. Anlage 1)

Zu 1.A.1.1.1 Erlöse aus Schmutzwassergebühren

Die im 1. Halbjahr 2019 gebuchten Erlöse aus Schmutzwassergebühren liegen in der erwarteten Größenordnung. Aufgrund der Gebührenanpassung zum 01.01.2019 werden die Erlöse aus Schmutzwasserbeseitigung mit 68,4 Mio. € den nicht auskömmlichen Vorjahreswert (52,3 Mio. €) wie geplant deutlich übertreffen.



Zu 1.A.2.1 Erlöse aus Regenwassergebühr

Die gebührenrelevante Fläche liegt nach dem 2. Quartal 2019 bei 29,86 km² und damit sehr nah am kalkulierten Planansatz (29,80 km²). Eine Anpassung der Jahresprognose (20,3 Mio. €) ist nicht erforderlich.



Zu 1.B.2. Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

Der Planwert für die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung (13,0 Mio. €) setzt sich zusammen aus der Zielvereinbarung für den Stadtanteil (8,2 Mio. €) und dem Planansatz für die Unterhaltung der Straßenabläufe (4,8 Mio. €).


In der vorläufigen Betriebsabrechnung für 2018 zeigte sich der erhebliche Einfluss der Baupreise auf die kalkulatorischen Abschreibungen, denen der Wiederbeschaffungs- zeitwert der Anlagen zu Grunde liegt. Die Entwicklung des Baupreisindex‘ des statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass sich der Kostenanstieg in 2019 fortsetzen wird. Da die kalkulatorische Abschreibung mit fast 40% ein wesentlicher Bestandteil der der Straßenoberflächenentwässerung zuzurechnenden Kosten ist, wird die Prognose gegenüber dem Plan um 500 T€ / 3,8% auf 13,5 Mio. € angehoben.

Zu 5. Personalaufwand

Die Reduzierung der Jahresprognose bei Löhnen und Gehältern um 0,4 Mio. € / -1,5% beruht darauf, dass im 1. Halbjahr nicht alle mit Personalkosten beplanten Stellen besetzt waren und dass darüber hinaus einige krankheitsbedingt ausgefallene Mitarbeiter*innen aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind. Derzeit laufen für eine Reihe von Stellen die Personalgewinnungsverfahren. Diese werden absehbar im 2. Halbjahr zu personalkostenwirksamen Stellenbesetzungen führen. Da aber auch interne Bewer- ber*innen zum Zuge kommen können, ist ggf. auch mit neuen Vakanzen zu rechnen. Der Personalkostenansatz 2019 wird sehr wahrscheinlich nicht ausgeschöpft werden.






Für die Position Soziale Abgaben und Aufwand für Altersversorgung bewegen sich die Auswirkungen aus den o.g. Aufwandsminderungen in der Größenordnung der Planungs- und Prognosegenauigkeit für die Rückstellungsentwicklungen für die Altersversorgungen. Deshalb erfolgt hier keine Korrektur der Jahresprognose.

Zu 6. Abschreibungen

Die Prognose für den Aufwand für Abschreibungen wird auf 29,0 Mio. € angehoben und überschreitet damit den Planansatz um ca. 0,4 Mio. € / 1,4%. Mit andauernder Investitionstätigkeit wird das im Jahresabschluss 2018 festgestellte erhöhte Niveau des Abschreibungsaufwandes (28,8 Mio. €) absehbar weiter steigen.



Zu 7.b. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen

Der übrige sonstige betriebliche Aufwand liegt zum Ende des 2. Quartales unter Plan. Es gibt keine punktuellen Unterschreitungen, die hervorzuheben wären, vielmehr wurden die Planansätze in der Breite nicht vollständig ausgeschöpft. Indizien für Rückstände bzw. einen Abrechnungsnachlauf liegen nicht vor, so dass die Jahresprognose um 200 T€ / 2,5% gesenkt wird.



Darstellung der Vermögenslage

Erläuterungen zum Vermögensplan (Anlage 2)

Ausgaben des Vermögensplanes

Die Ausgaben der Vorhaben 1 bis 4 des Vermögensplanes bewegen sich zum Ende des 1. Halbjahres 2019 innerhalb des Plans.

Im Bereich Abwasserableitung wurden bis zum 30.06.2019 Kanalbaumaßnahmen in Höhe von 6,7 Mio. € ausgeführt und abgerechnet. Neben den bereits abgerechneten Maßnahmen bestehen offene Aufträge auf Namen und für Rechnung der Stadtentwässerung über 19,7 Mio. €.

Für die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen zur Abwasserreinigung wurden im 1. Halbjahr 5,0 Mio. € verausgabt. Darüber hinaus bestehen offene Bestellungen in Höhe von 40,9 Mio. €.

Einnahmen des Vermögensplanes

Für Investitionen stehen in 2019 planmäßig insgesamt 127,1 Mio. € zur Verfügung (ohne Finanzbedarf) - davon 74,7 Mio. € aus dem W-Plan-Ansatz 2019. 52,4 Mio. € wurden als Reste aus Vorjahren übertragen, um bereits begonnene Baumaßnahmen weiterzuführen.

Die Finanzierung der übertragenen Reste aus Vorjahren ist durch noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen für 2018 und durch Mittel aus der Investitionsrücklage gewährleistet.







Die Finanzierung der Investitionen erfolgt grundsätzlich über Abschreibungen, Beiträge und Kostenersatz; erst wenn diese Einnahmen nicht ausreichen, werden Investitionsrücklagen oder Kredite in Anspruch genommen. Zum 30.06.2019 wurden 0,3 Mio. € aus der Investitionsrücklage beansprucht.

68.0 
Hannover / 16.08.2019