Drucksache Nr. 2047/2016:
Einrichtung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III", in der Hartenbrakenstraße 31 in 30659 Hannover-Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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2047/2016
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Einrichtung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III", in der Hartenbrakenstraße 31 in 30659 Hannover-Bothfeld

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III" in der Hartenbrakenstraße 31, 30659 Hannover-Bothfeld, in Trägerschaft der "Kindertagesstätten Kleine Königskinder gGmbH", mit zwei Krippengruppen (je 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) einzurichten
  • und
  • dem Träger ab dem 01.12.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 250,00 €
Transferaufwendungen 124.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -125.250,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -125.250,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages


Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide im Stadtteil Bothfeld gibt es einen hohen Bedarf an Krippenplätzen.
Der Träger "Kindertagesstätten Kleine Königskinder gGmbH" betreibt bereits im Stadtgebiet zwei Kindertagesstätten mit Krippengruppen und beantragt nun am Standort Hartenbrakenstraße 31 in 30659 Hannover-Bothfeld, die Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III" mit zwei Krippengruppen mit je 12 Kindern in Ganztagsbetreuung.
Die Betreuung der Krippenkinder soll in dem ehemaligen Pfarrhaus der Ev.-luth. St. Nathanael-Kirchengemeinde erfolgen, welches für die Zwecke der Kinderbetreuung saniert und hergerichtet wird.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in dem Gebäude können dort nur jeweils 12 Krippenkinder in einer Gruppe betreut werden.
Das Objekt verfügt über ein angrenzendes, ausreichend großes Außengelände.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt worden.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
51.42 
Hannover / 15.09.2016