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Kindertagesstätte pme Familienservice; Große Düwelstraße
Antrag,
zu beschließen,
1. die pme Familienservice GmbH als Träger einer Drei-Gruppen-Einrichtung - zwei Krippengruppen und eine altersübergreifende Gruppe (jeweils ganztags) mit insgesamt bis zu 50 Plätzen in der Großen Düwelstraße ab 01.01.2009 anzuerkennen
und
2. für dieses Betreuungsangebot ab Betriebsbeginn, frühestens jedoch ab Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze für Elterninitiativen und Kleine Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 270.000,00 € | 4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | 10.000,00 € | 4645.001/988000 | Kalkulatorische Kosten | 800,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 10.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 270.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | -10.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -270.800,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Der Investitionszuschuss wird für die Krippen maximal in Höhe der nicht durch das Land geförderten Investitionen nach der Richtlinie zum Ausbau der Kinderbetreuung (RIK) bewilligt.
Begründung des Antrages
Der pme Familienservice ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und betreibt seit 01.10.2006 die Kindertagesstätte "company kids Die Königskinder" mit zwei Krippengruppen in der Königstraße. Es handelt sich um eine Mischform aus Plätzen für Firmen und aus städtischen Platzkontingenten.
Jetzt plant der Träger in der Südstadt den Neubau einer Kindertagesstätte in der Großen Düwelstraße 16 - 18. Ursprünglich war eine zweigruppige Einrichtung in der Hausnummer 28 geplant und auch bereits beschlossen (DS-Nr. 2205/2007), allerdings hat sich diese Variante mit dem Vermieter nicht verwirklichen lassen. Der Träger hat daher Ersatzräume gesucht, und eine Baufläche in unmittelbarer Nähe gefunden.
Für die Einrichtung ist folgende Gesamtstruktur geplant: zwei Krippengruppen als Firmengruppen, zwei Krippengruppen mit öffentlichen Plätzen und eine altersübergreifende Gruppe mit bis zu 20 öffentlichen Plätzen.
Die Finanzierung der Firmengruppen erfolgt auf Antrag nach der entsprechenden Förderrichtlinie (DS 0379/2007), für die öffentlichen Plätze ist eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich, die mit dieser Vorlage herbeigeführt werden soll.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen, sowohl in den reinen Krippen als auch in der altersübergreifenden Gruppe, soll das städtische Ausbauprogramm sowohl zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) als auch zum geplanten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Um je nach Bedarfslage eine Anschlussbetreuung bieten zu können, soll zudem eine Anzahl von bis zu 15 Kindergartenplätzen zur Verfügung stehen. Ansonsten werden die Kinder in anderen Einrichtungen des Stadtteil weiterbetreut.
Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot auszubauen. Der Betriebsbeginn ist für den 01.01.2009 geplant.
Anlässlich der Baupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 1
Hannover / 01.09.2008