Drucksache Nr. 2040/2013 E1 N1:
Haushaltssatzung 2014
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2014 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 28.02.2014

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
2040/2013 E1 N1
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Haushaltssatzung 2014
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2014 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 28.02.2014

Antrag,

1) die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 1) und den im Finanzhaushalt (Anlage 2 ) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes 2014 einschließlich geänderter Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3) zu beschließen,
2) die nachgereichten Wirtschaftspläne der union Boden GmbH (Anlage 4), der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (Anlage 5), der hannoverimpuls GmbH (Anlage 6) und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (Anlage 7) zur Kenntnis zu nehmen.
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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


Mit der 1.Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2014 werden alle verwaltungsseitigen Veränderungen seit der Einbringung am 21.11.2013 dokumentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus ist die 1. Ergänzung eine Dokumentation zu den Fachausschussbeschlüssen, die bis zum 28.02.2014 den Verwaltungsentwurf beraten haben.

Die 1. Ergänzung zur Drucksache 2040/2013 enthält folgende Anlagen:

1. Veränderungen des Ergebnishaushaltes
2. Veränderungen des Finanzhaushaltes
3. Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen
4-7. Wirtschaftspläne

Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die von der Verwaltung vorgenommenen Veränderungen seit Einbringung des Verwaltungsentwurfs.

So wurden die Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellung für Beamte zwischen dem Teilhaushalt 18 und den übrigen Teilhaushalten neu verteilt. Infolgedessen ergibt sich im TH 18, Produkt 11105, eine Entlastung in Höhe von rd. 18,2 Mio. €, in allen anderen TH ergeben sich Erhöhungen bei den Aufwendungen für aktives Personal.


Bei den Erträgen aus der Auflösung von Personalrückstellungen ergeben sich in allen TH nach ihrer technischen Verteilung minimale Rundungsdifferenzen.

Im TH 51 wurden im Produkt 36501 (Kindertagesbetreuung) Aufwand und Ertrag um jeweils insgesamt 2 Mio. € erhöht. Die höheren Aufwendungen infolge veränderter tarifvertraglicher Verpflichtungen bei freien Trägern sowie durch weitere Platzzuwächse werden in gleicher Höhe durch Mehrerträge aus Zuwendungen des Landes und aus Elternbeiträgen kompensiert.

Darüber hinaus wurde im TH 51 im Produkt 36302 (Hilfen zur Erziehung) der Aufwand um 6 Mio. € erhöht aufgrund steigender Fallzahlen, tarifvertraglicher Verbindlichkeiten bei beauftragten, freien Erziehungshilfeträgern sowie erster Folgewirkungen aus der Umsetzung der Inklusion. Hierfür wurden Mehrerträge in Höhe von 5,6 Mio. € aufgrund der Erstattungen durch die Region veranschlagt.

Im TH 19 wurden im Produkt 11118, Gebäudemanagement, die Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung um 2,5 Mio. € reduziert. Vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen werden in 2014 durch die Inanspruchnahme von gebildeten Rückstellungen für Instandhaltungen finanziert.

Die Veränderungen der Verwaltung beruhen zudem im TH 99 auf Neuberechnungen aufgrund der aktuellsten Schlüsselzahlen des Landes vom Dezember 2013 und der Mitteilung der neuesten Parameter für die Festsetzung der Regionsumlage im Januar 2014. Daraufhin wurden im Wesentlichen die Ansätze für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisung auf der Ertragsseite sowie die Umlage an die Region Hannover in den Aufwandspositionen angepasst.

Die verwaltungsseitigen Änderungen enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 20 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 20 Mio. €, der Verwaltungsentwurf bleibt damit unverändert ausgeglichen.

In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 28.02.2014 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von ~ 2,40 Mio. €. und somit


zu einem nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt 2014 in gleicher Höhe.

Anlage 2 - Finanzhaushalt 2014 / Investitionsprogramm 2013 – 2018

Das Veränderungsverzeichnis für den Finanzhaushalt 2014 und das Investitionsprogramm 2013 – 2018 ist in der Anlage 2 beigefügt.

Im TH 19 und im TH 61 erfolgten weitestgehend haushaltsneutrale Umschichtungen infolge aktualisierter Mittelbedarfe. Darüber hinaus wurden im TH 19 Mittel in Höhe von 900.000 € zur Finanzierung der IGS Stöcken, sowie rd. 20 Mio. € im Jahr 2016 für das Projekt „KiSS“, Birkenstraße veranschlagt. Die Ansätze im TH 42B wurden an die mit dem Land verabredeten Beträge für das Sprengel Museum angepasst.

Nach dem derzeitigen Beratungsstand und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Ergebnishaushalt ergibt sich für den Finanzhaushalt eine Verschlechterung von insgesamt rund 9,6 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf im Finanzhaushalt von rund 46,2 Mio. €.

Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen



In der Anlage 3 sind Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen sowohl durch Verwaltungsentscheidungen als auch durch Fachausschussbeschlüsse dargestellt.

Anlagen 4 bis 7 - Wirtschaftspläne



union - Boden GmbH- Anlage 4

Der Wirtschaftsplan der union – Boden GmbH wurde am 22.11.2013 vom Aufsichtsrat beschlossen.

Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) –Anlage 5

Der Wirtschaftsplan der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)
wurde am 19.12.2013 vom Aufsichtsrat beschlossen.

hannoverimpuls GmbH - Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der hannoverimpuls GmbH wurde am 05.12.2013 durch den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung empfohlen. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung liegt noch nicht vor.

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) –Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) wurde am 20.09.2013 vom Aufsichtsrat beschlossen.
20.11 
Hannover / 04.03.2014