Seit dem 1. April 2008 bietet die Landeshauptstadt Hannover den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen die bodengebundene Intensivverlegung (nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG) als Dienstleistung im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit der Träger nach § 4 Abs. 4 S. 2 NRettDG an. Die entsprechende Vereinbarung mit den Kostenträgern (Krankenkassen) über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen hat der Rat mit Beschlussdrucksache Nr. 0806/2008 am 15.05.2008 beschlossen.
Das Budget für die Durchführung der Intensivverlegung wird jährlich mit den Kostenträgern unabhängig vom Budget des Rettungsdienstes verhandelt. Die Verwaltung einigte sich mit den Kostenträgern auf
2.202.326,24 € als wirtschaftliche Kosten für die Organisation der Intensivverlegung in 2012.
Da die in 2011 erzielten Erträge aus der Intensivverlegung in Summe unter dem vorgenannten Betrag für die Gesamtkosten liegen, ist die Unterdeckung durch entsprechende Erhöhung der zukünftigen Entgelte von den Krankenkassen auszugleichen. Dies erfolgt nach NRettDG über die Bildung einer neuen Entgeltberechnungsgrundlage. Sie beträgt nach der mit dieser Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegten Vertragsänderung nunmehr
2.512.654,86 €. Die Berechnung neuer Entgelte erfolgt sodann auf Basis der neuen Entgeltberechnungsgrundlage, der Einsatzzahlen und der Fahrkilometer des Vorjahres sowie der Einsatzprognose für das betreffende Jahr.
Im Jahr 2010 konnten erstmalig Entgelte für Intensivverlegungen auf Basis tatsächlicher Einsatzzahlen und gefahrener Kilometer berechnet werden. Die ersten zwei Jahre nach Vertragsschluss mussten die für die vorgesehene Entgeltberechnung erforderlichen Daten zunächst erhoben werden; der Vertrag sieht insoweit eine auf Schätzungen basierende Übergangsregelung vor. Die Entgelte werden sich durch die jetzt vorgelegte Vertragsänderung ab dem 01.08.2012 wie folgt erhöhen:
Die rückwirkende Inkraftsetzung unter Zustimmungsvorbehalt dient dazu, die für die Landeshauptstadt günstige Entgelterhöhung möglichst früh in Kraft treten zu lassen.
Die dieser Drucksache beigefügte Kostentabelle entspricht der Kostentabelle in der Drucksache Nr. 1430/2012 zur Beschlussfassung über die Entgelte im Rettungsdienst. Der anzusetzende Ertrag der bodengebundenen Intensivverlegung in Höhe von 2.512.654,86 € (entspricht der o.g. Entgeltberechnungsgrundlage) ist im Ertrag des Produkts Rettungsdienst (insgesamt 25.385.232,67 €) enthalten.
Eine Zusammenfassung beider Drucksachen war nicht möglich, weil zum Zeitpunkt des Beschlusses über die sonstigen Rettungsdienstentgelte nur das Kostenbudget, nicht aber das für die Intensivverlegung zu erhebende Entgelt zwischen den Vertragsparteien endabgestimmt war.