Drucksache Nr. 2039/2006 N1:
Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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In die Ratsversammlung
 
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1. Neufassung
2039/2006 N1
2
 

Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach der Anzahl der Bekanntmachungen von öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse.

Begründung des Antrages

Da die Geschäftsordnung des Rates nur für die jeweilige Wahlperiode gilt, ist mit Beginn einer neuen Wahlperiode eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf entspricht bis auf folgende Änderungen der bisherigen Geschäftsordnung:
1. Den Regelungen der Geschäftsordnung ist ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

2. § 26 Abs. 1 Satz 2 wird - ohne inhaltliche Änderung - sprachlich genauer formuliert.

3. In § 32 Satz 1 ist – entsprechend der neuen Bezeichnung der Organisationseinheit – die Formulierung „der Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten“ durch die Formulierung „des Bereiches für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten“ zu ersetzen.

4. Die Zuständigkeit des Sozialausschusses (§ 33 Abs. 1 a Nr. 4) umfasst entsprechend der gesonderten Fachbereichszuständigkeit auch Angelegenheiten für Senioren allgemein und Angelegenheiten der städtischen Einrichtungen für Senioren, insbesondere der städtischen Alten- und Pflegezentren.

5. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) wurden u.a. die §§ 82 und 84 Nds. Gemeindeordnung (NGO) geändert. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nach der Gesetzesänderung in § 82 Abs. 6 NGO geregelt. Die Verweisung in § 33 Abs. 1 a) Nr. 7 der Geschäftsordnung und der hier verwendete Begriff („Haushaltskonsolidierungskonzept“) sind entsprechend anzupassen.

6. Gemäß § 33 Abs. 1 a) Nr. 7 der bisherigen Geschäftsordnung fallen Angelegenheiten der Straßenreinigung und der Feuerwehr in die Zuständigkeit des Finanzausschusses. Aufgrund der größeren Sachnähe schlägt die Verwaltung vor, die Angelegenheiten der Straßenreinigung dem Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen zuzuweisen. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes soll mit Blick auf die zukünftige Dezernatsverteilung auf den Organisations- und Personalausschuss übergehen.

7. Die Geschäftsordnung sah bislang einen gemeinsamen Werksausschuss für die Eigenbetriebe Städtische Häfen und Hannover Congress Centrum vor. Aus Gründen der Praktikabilität schlägt die Verwaltung vor, dass für die beiden Eigenbetriebe jeweils ein eigener Werksausschuss gebildet wird. § 33 Abs. 1 b) und § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind entsprechend zu ändern.

8. Gemäß § 47 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 4 der bisherigen Geschäftsordnung sind Zeit, Ort und Tagesordnung der Fachausschusssitzungen in den hannoverschen Tageszeitungen „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Presse“ bekannt zu machen. Da hiermit nicht unerhebliche Kosten verbunden sind, schlägt die Verwaltung vor, dass auf der Grundlage einer Neuregelung in § 41 Abs. 5 der Geschäftsordnung künftig nur noch Zeit und Ort der Fachausschusssitzungen bekannt gemacht werden (sog. Hinweisbekanntmachung).

In der vergangenen Wahlperiode wurde erwogen, in die Geschäftsordnung eine Regelung zur Absetzung und Vertagung von Tagesordnungspunkten auf Antrag einer Fraktion aufzunehmen. Da der Änderungsvorschlag zu § 13 der Geschäftsordnung nicht abschließend beraten wurde, soll die Erörterung hierzu in einer der nächsten Sitzungen der Geschäftsordnungskommission fortgesetzt werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung in diesem Punkt ist ggf. nachzuholen.

Die bisherigen und die vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Änderungen sind gekennzeichnet.

Mit der Neufassung wurde die Drucksache um die Änderungen zu Punkt 2), 4), 6) (Satz 2) und 7) erweitert.
32.5  / 10.1
Hannover / 31.10.2006