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Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Im Rahmen der Anhörung zum Einleitungsbeschluss und zur Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner Sitzung am 26.11.2014 folgenden Änderungsantrag beschlossen (Drucksache 15-2654/2014):
Abweichend vom Antrag der Stadtverwaltung in der DS Nr. 2038/2014 beschließt der Stadtbezirksrat den Antrag mit folgender Ziffer 1:
Antrag,
1. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1815 zu beschließen. Der Bebauungsplan wird für das Vorhaben der Ostland eG aufgestellt, das sie in ihrem Antrag vom 26.08.2014 kurz beschrieben hat und das in dem „Kurzkonzept zur Bebauung an der Velberstraße 4, Hannover-Linden“ (Anlage 4 der DS 2535/2014) ausführlicher dargestellt ist. Geplant ist ein fünfgeschossiges Wohnhaus mit 15 Wohnungen, einer Kinderkrippe im Erdgeschoss und einer Tiefgarage mit 31 Stellplätzen und einer Zufahrt zur Tiefgarage Velberstraße 2 mit 8 weiteren Stellplätzen.
Begründung
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird für ein bestimmtes Vorhaben aufgestellt, dessen Beschreibung Bestandteil des Bebauungsplans wird. Er wird nicht abstrakt aufgestellt für „irgendein“ Vorhaben. Deshalb ist es notwendig, bereits im Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Vorhaben eindeutig zu benennen. Das ist der Inhalt des Änderungsantrags.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antrag wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Formulierungen des Änderungsantrages in die Begründung übernommen werden.
Die Neufassung der Begründung des Antrages lautet damit:
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde der OSTLAND eG das Grundstück Velberstraße 4 anhandgegeben. Die OSTLAND eG beabsichtigt auf dem Grundstück eine fünfgeschossige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss und Stadtteilparken in der Tiefgarage zu realisieren.
Am 26. August 2014 wurde der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht (siehe Anlage 2).
Der Bebauungsplan wird für das Vorhaben der Ostland eG aufgestellt, das sie in ihrem Antrag vom 26.08.2014 (siehe Anlage 2) kurz beschrieben hat und das in dem „Kurzkonzept zur Bebauung an der Velberstraße 4, Hannover-Linden“ (Anlage 4 der DS 2535/2014) ausführlicher dargestellt ist. Geplant ist ein fünfgeschossiges Wohnhaus mit 15 Wohnungen, einer Kinderkrippe im Erdgeschoss und einer Tiefgarage mit 31 Stellplätzen und einer Zufahrt zur Tiefgarage Velberstraße 2 mit 8 weiteren Stellplätzen.
Die avisierten Zahlen der Wohneinheiten (15 WE), der Tiefgaragenstellplätze (31 EP) und der mit zu erschließenden Tiefgaragenstellplätze im Gebäude Velberstraße 2 (8 EP) stehen unter dem Vorbehalt ihrer konkreten technischen und bauordnungsrechtlichen Realisierbarkeit.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen.