Drucksache Nr. 2038/2009:
Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2038/2009
2
 

Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"

Antrag zu beschließen:

Die Landeshauptstadt unterstützt den Bau einer Wasserkraftanlage im Turbinenkanal an der Döhrener Leineinsel gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Vorvertrag. Der endgültige Vertrag kann von der Verwaltung auf dieser Basis dann abgeschlossen werden, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Text und dem Vorvertrag (Anlage 1). Sie werden im Haushalt 2011/2012 konkreter dargestellt, sobald der Termin des Baubeginns absehbar ist.

Begründung des Antrages

Die Nutzung einer vorhandenen Gewässeraufstauung zur Stromerzeugung ist (neben Wind und Sonne) die umweltfreundlichste Energieerzeugungsart. Die ungenutzte Staustufe an der Döhrener Wolle hat ein Potenzial, das den Strombedarf von mindestens 1.000 hannoverschen Haushalten abdeckt. Mit dem hier vorliegenden Beschlussantrag soll das Verfahren in die Wege geleitet werden, dieses Potenzial zu nutzen.
Der beiliegende Vorvertrag soll abgeschlossen werden, um für das anstehende Planfest- stellungsverfahren zur Errichtung einer Wasserkraftanlage an dieser Staustufe Sicherheit über die Haltung bzw. Interessenlage der Stadt zu haben. Im Vertrag sichert die Stadt der AUF Eberlein & Co. GmbH die Nutzung des Staurechts, des Brückenhauses und der vorhandenen Wehranlagen sowie der für den Bau und Betrieb des Wasserkraftwerks erforderlichen Flächen und Zuwegung zu. Die AUF Eberlein & Co. GmbH sichert zu, nach Genehmigung die Anlage nach allen erforderlichen bau-, betriebs-, umweltschutz- und naturschutzrechtlichen Anforderungen zu errichten und für mindestens 30 Jahre zu betreiben.
Die Wehranlagen an der Döhrener Leineinsel werden seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr als Wasserkraftstandort genutzt. In der Vergangenheit gab es mehrfach Überlegungen und Anläufe, im Bereich des heutigen Streichwehrs eine Wasserkraftanlage zu installieren. Diese Bemühungen scheiterten allerdings daran, dass es einerseits an gestalterisch akzeptablen Lösungen fehlte und alle geplanten Anlagen auf eine Nutzung des zulässigen Winterstauziels (54,75 m ü. NN) angewiesen waren. Dieses hätte aber faktisch fast einen halben Meter über dem jahrzehntelang tatsächlich genutzten Stau gelegen und somit inzwischen entstandene Bauten und Anlagen beeinträchtigen können. Nun steht mit der AUF Eberlein & Co. GmbH aus Adelshofen in Franken eine erfahrene Investorin bereit, deren Anlagenkonzept mit dem Sommerstauziel (54,28 m ü. NN) auskommt. Sie will ihre Anlage an einem neuen Standort, nämlich im Turbinenkanal unterhalb des Brückenhauses, bauen (siehe Darstellungen in der Anlage 2). Die Investitionssumme beträgt ca. 3,3 Millionen Euro. Die Anlage soll pro Jahr ca. 3.000 Megawattstunden (MWh) Strom herstellen, der ins Stromnetz eingespeist wird.

Beim Betrieb der Anlage wird eine für den Leinearm erforderliche Restwassermenge über das Streichwehr garantiert. Neben der Wasserkraftanlage entsteht eine Fischaufstiegsanlage. Nach Angaben des Betreibers werden sich die Geräuschemissionen gegenüber der heutigen Situation in diesem Bereich nicht relevant verändern – dies ist im Planfeststellungsverfahren durch Gutachten detailliert nachzuweisen. Die Stadtverwaltung hat die Einschätzung, dass eventuelle Bedenken von AnliegerInnen der Anlage im Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden können, da die Anlage für sie insbesondere unter Emissionsgesichtspunkten keine relevanten Nachteile hat. Im Planfeststellungsverfahren sind auch Einzelheiten eines möglichst wenig störenden Bauablaufes zu klären. Sollte das Planfeststellungsverfahren oder eine anschließende gerichtliche Nachprüfung wider Erwarten nicht zu einem positiven Abschluss kommen, wird die Stadt den endgültigen Vertrag nicht abschließen.

Das geplante Kraftwerk soll gleichzeitig die Kompensationsmaßnahme im Rahmen des „Null-Emissions-Konzeptes“ der Klimaschutz-Siedlung "In der Rehre" in Wettbergen darstellen. Gemäß Ratsbeschluss zu den Drucksachen Nr. 2529/2002 und 3221/2002 soll dieses Baugebiet vollständig CO2-frei sein. Trotz geplanter Ausführung in Passivhaus-Bauweise und Nutzung erneuerbarer Energie werden in dem Neubaugebiet zukünftig bei geplanten 330 Wohneinheiten ca. 1.300 MWh Strom und Wärme jährlich benötigt, insbesondere für Lüftungsanlagen, Geräte und Beleuchtung. Da die hierdurch ausgelösten CO2-Emissionen im Baugebiet selbst nicht vermieden werden können, ist eine Kompensation über das neu errichtete Wasserkraftwerk geplant. Eine Kompensation durch Fotovoltaik-, Wind- oder Biomasseanlagen wäre im Baugebiet selbst nicht vollständig realisierbar bzw. auch wirtschaftlich ungünstiger.
AUF Eberlein erhält einen einmaligen Betrag in Höhe von 300.000 € dafür, dass die Firma für die Betriebsdauer der Anlage gewährleistet, dass 1.300 MWh CO2-freier Strom dem Baugebiet in der Rehre und nicht anderweitig als regenerativer Strom zugerechnet werden. Die Summe wird bei Baubeginn der Wasserkraftanlage gezahlt und finanziert sich aus den Grundstücksverkaufserlösen des Baugebietes In der Rehre. Zwei Drittel des Betrages werden von den beiden privaten Grundstückseigentümern aufgebracht, denen auch 2/3 der Baugrundstücke gehören. Einzelheiten dazu werden im Städtebaulichen Vertrag geregelt, der den Ratsgremien vorgelegt wird. Ein Drittel des Betrages wird von der Landeshauptstadt (Liegenschaftsverwaltung) aufgebracht und refinanziert sich im Zuge der Vermarktung der städtischen Baugrundstücke.
67.1 1 / Dez.V
Hannover / 21.09.2009