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Ausbau der Straße Wittekamp (3.BA) zwischen Franklinstraße und Podbielskistraße
Antrag,
1. dem Umbau der Straße Wittekamp (3. BA) zwischen Franklinstraße und Podbielskistraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.044.500 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101118
Bezeichnung Gemeindestraßen / Wittekamp (3. BA)
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 z.L. 2023.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101118 | Gemeindestraße / Wittekamp (3. BA) |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
1.044.500,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-1.044.500,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraße |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
28.009,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
26.113,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
15.668,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-41.781,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
53.864,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
-25.855,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-67.636,00 € |
|
Anmerkungen zu:
Einzahlungen
Bei dieser Straßenbaumaßnahme wird es keine Einzahlungen geben.
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 50.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)
Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Der Wittekamp liegt im Stadtteil List und hat eine wichtige Erschließungsfunktion für das umliegende Quartier. Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und hat die Funktion einer Sammelstraße, welche die Hauptverkehrsstraßen Lister Kirchweg und Podbielskistraße verbindet.
Für die grundhafte Erneuerung wurde der Wittekamp in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Der Ausbau der ersten beiden Bauabschnitte zwischen der Bunsenstraße und der Franklinstraße erfolgte bereits in den Jahren 2003 und 2007. Der dritte Abschnitt zwischen der Franklinstraße und der Podbielskistraße soll jetzt analog zu den ersten beiden Bauabschnitten umgestaltet und erneuert werden.
Der Wittekamp im Abschnitt zwischen Franklinstraße und Podbielskistraße weist aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich des technischen Zustandes nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen.
Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine nachhaltige Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.
Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung mit Neuaufteilung des Straßenraums erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Das Querprofil der Straße wird analog zum ersten und zweiten Bauabschnitt neu aufgeteilt. Das Parken wird neu sortiert und es werden zusätzliche Bäume vorgesehen. Im Rahmen der Grunderneuerung und der Umgestaltung des Wittekampes ist vorgesehen, die Fahrbahn mit einer bituminösen Befestigung und einer Breite von 5,50 m zu erneuern.
Die Fahrbahn wird beidseitig durch Bordanlagen mit Hoch- und Rundborden (12/15/25 und 15/22 cm) eingefasst. Die Entwässerung wird den heutigen Anforderungen angepasst und erfolgt in die vorhandene Kanalisation über bestehende und erstmalig einzubauende Abläufe. Die Nebenanlagen werden neu aufgeteilt (s. neues Querprofil Anlage 1) .
Der mehr als 3 m breite Gehweg wird mit grauen Betonplatten 40/40/8 cm verlegt. Die Parkstände sowie die Grundstückszufahrten werden mit einem Betonsteinpflaster
20/10/8 cm befestigt.
Für die Baumaßnahme werden in den Anschlussbereichen der Fahrbahn sowie der bestehenden Nebenanlagen Anpassungen am Bestand erforderlich.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
Durch den Umbau der Straße Wittekamp (3. BA) wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Für die Verkehrsteilnehmenden erhöht sich die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Herbst 2022 zu beginnen.
Vorab ist noch der Leitungsbau erforderlich.
66.21
Hannover / 09.09.2021