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Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)
Antrag,
1) zu beschließen, dass die nachfolgenden vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Herren als Interimsvertreter ab dem 01.10.2021 bis zur Neubenennung durch erneuten Beschluss des Rates in die jeweiligen Gremien benannt werden.
| Unternehmen | Gremium |
|
1 | Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH | Aufsichtsrat | Stadtrat Prof. Dr. Lars Baumann |
2 | Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH | Verwaltungsrat | Erster Stadtrat Dr. von der Ohe |
3 | proKlima GbR | Kuratorium | Stadtrat Prof. Dr. Lars Baumann |
2) die Stimmführer*innen der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen anzuweisen, die Benannten zu wählen bzw. für die jeweils gesellschaftsrechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.
3) Nachrichtlich wird die Besetzung weiterer Gremien mit den folgenden Interimsvertretern ab dem 01.09.2021 mitgeteilt:
| Unternehmen | Gremium | ab dem 01.09.2021 |
1 | Hafen Hannover GmbH | Aufsichtsrat | Stadtrat Prof. Dr. Lars Baumann |
2 | Hannover Marketing und Tourismus GmbH | Aufsichtsrat | Erster Stadtrat Dr. von der Ohe |
3 | Hannover Veranstaltungs GmbH | Aufsichtsrat | Erster Stadtrat Dr. von der Ohe |
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
zu 1.1 Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Wahl: Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 GV aus zwölf Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH schlagen je drei Mitglieder, die iCON schlägt zwei Mitglieder vor.
Hinweis: Die von der Landeshauptstadt Hannover, der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH und der iCON vorgeschlagenen Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen.
Vorsitz: Wechsel zwischen Land Niedersachsen, LHH und iCON. Der Vorsitz liegt seit dem 22.03.2021 bei iCON. Der nächste turnusmäßige Wechsel steht in 2024 an, der Vorsitz geht dann an das Land Niedersachsen.
zu 1.2 Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Wahl: Nach bisheriger Übung benennen die vier Gesellschafter Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover, Stadt Laatzen und Deutsche Messe AG je ein Mitglied für den Verwaltungsrat. Die Benennung des auf die LHH entfallenden Mitglieds erfolgt durch den Rat.
Hinweis: Der Verwaltungsrat hat vier Mitglieder, die durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen werden.
zu 1.3 pro Klima GbR
Entsendung: Über die Entsendung und die Abberufung der auf die Landeshauptstadt Hannover entfallenden Kuratoriumsmitglieder entscheidet der Rat des Landeshauptstadt Hannover.
zu 2 Weisungsbeschluss
Die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung der Unternehmen sind gemäß § 138 NKomVG an die Beschlüsse der Vertretung gebunden.
zu 3.1 Hafen Hannover GmbH
Entscheidung OB: Der Aufsichtsrat besteht gem. § 7 GV aus den Mitgliedern des Betriebsausschusses Städtische Häfen Hannover. Weiteres Mitglied des Aufsichtsrates ist der /die Oberbürgermeister/in, der/die sich durch eine/n Gemeindebedienstete/n vertreten lassen kann.
Vorsitz: Der/die Betriebsausschussvorsitzende ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzende/er, sein/ihr Stellvertreter/in ist zugleich Stellvertreter/in des/der Aufsichtsratsvorsitzenden.
zu 3.2 Hannover Marketing und Tourismus GmbH
zu 3.3 Hannover Veranstaltungs GmbH
Der Aufsichtsrat der Hannover Marketing und Tourismus-GmbH (HMTG) und der Hannover Veranstaltungs GmbH (HVG) besteht gemäß Gesellschaftsvertrag aus einem Vertreter der hannoverimpuls GmbH, sowie den Hauptverwaltungsbeamt*innen und Wirtschaftsdezernent*innen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover. Da diese fünf Mitglieder von der hannoverimpuls in den Aufsichtsrat ihres Tochterunternehmens entsandt werden, fallen diese Mandate nicht unter die Regelung des § 138 NKomVG.
20.20
Hannover / 08.09.2021