Drucksache Nr. 2032/2016:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 752, 4. Änderung,
Anderter Straße/ehem. Urnenfriedhof
Verfahrenseinstellung, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2032/2016
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 752, 4. Änderung,
Anderter Straße/ehem. Urnenfriedhof
Verfahrenseinstellung, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

1. das Verfahren einzustellen,
2. den Aufstellungsbeschluss vom 14.02.2008 aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für das Grundstück gilt seit 2004 der Bebauungsplan 752, 3. Änderung. Durch die 4. Änderung sollte seinerzeit das Planungsrecht geändert werden, um den Bau eines reinen Geschäftshauses zu ermöglichen, das keinen Wohnanteil aufweist. Zum damaligen Zeitpunkt war die durch das festgesetzte Mischgebiet (MI) verlangte Nutzungsmischung mangels Käuferinteresse nicht umzusetzen.

Mit der 4. Änderung sollte deshalb ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist am 14.02.2008 vom Verwaltungsausschuss gefasst worden.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde nicht gefasst. Der Stadtbezirksrat hatte im Zuge der Beschlussfassung gefordert, eine Erweiterung des angrenzenden Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Eigentümer der Nachbarfläche führten in der Folge jedoch nicht zu einer Einigung über den Verkauf.

Das nun vorliegende Bauprojekt, das der Erwerber des Grundstücks Anderter Straße 13 verfolgt, entspricht mit der Mischung aus Einzelhandel im Erdgeschoss und Wohnen im Obergeschoss der Intention des bisher geltenden Bebauungsplanes. Damit ist eine Änderung des geltenden Planungsrechts obsolet geworden. Das Verfahren zur 4. Änderung soll daher mit diesem Beschluss eingestellt und der formelle Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Anschließend ist der Aufhebungsbeschluss bekanntzumachen.
61.13 
Hannover / 14.09.2016