Drucksache Nr. 2030/2017:
Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Kinderwelt Velberstraße" in der Velberstraße 4, Hannover-Linden

Inhalt der Drucksache:

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2030/2017
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Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Kinderwelt Velberstraße" in der Velberstraße 4, Hannover-Linden

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der Kindertagesstätte "Kinderwelt Velberstraße" mit einer Krippengruppe (15 Plätze, Kinder 1 bis 3 Jahre in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Isabell Klose Kinderwelten gGmbH in der Velberstraße 4, 30451 Hannover, zuzustimmen und
  • ab dem 01.10.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 100,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 91.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -91.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -91.600,00 €
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 5.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippenplätzen.

Die Isabell Klose Kinderwelten gGmbH betreibt bereits das "Kinderhaus Kunterbunt" mit einer Krippengruppe in der Eleonorenstraße 19 A im Stadtbezirk Linden-Limmer.

In der Velberstraße 4 wurde von der Ostland Wohnungsgenossenschaft eG ein mehrgeschossiges Wohnhaus errichtet. Im Erdgeschoss des Hauses sind kindgerechte Räumlichkeiten für eine Krippengruppe erstellt worden. Eine entsprechende Außenspielfläche steht im Innenhof zur Verfügung. Die Ostland Wohnungsgenossenschaft eG vermietet die hergestellten Räume und Außenflächen an die Isabell Klose Kinderwelten gGmbH.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt.

Die Schaffung dieser zusätzlichen Krippenplätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot sowie der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bei und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.42 
 / 16.08.2017