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Wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio in seinem Rechtsgutachten für die Bayrische Landesregierung Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio Migrationskrise als föderales Verfassungssystem, Gutachten im Auftrag des Freistaates Bayern,
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_ formatiert.pdf. feststellt, haben die Bundeskanzlerin und ihre Mittäter mit ihrer Entscheidung, Millionen Menschen, von denen gemäß Art. 16a, Abs. 2, S. 1 GG faktisch kaum einer einen Anspruch auf Asyl in Deutschland hat, zur Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme anzustiften, verfassungs- und gesetzeswidrig gehandelt. So wäre der Bund nach dem Prinzip des bundesfreundlichen Verhaltens gegenüber den Ländern – und somit auch gegenüber den Kommunen als Teil der Länder – zu einem effektiven Schutz der deutschen Grenzen und einer Kontrolle der einreisenden Personen verpflichtet gewesen. Auf bundesrechtlicher Ebene hätte gemäß § 15 AufenthG und § 18 AsylG zudem die Pflicht bestanden, unerlaubt einreisende Ausländer an der Grenze zurückzuweisen. Für die polizeiliche Überwachung der Grenzen bzw. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs wäre gemäß § 2 BPolG vornehmlich die dem Bundesministerium des Innern unterstehende Bundespolizei zuständig gewesen.
Durch ihr vorsätzliches pflichtwidriges Unterlassen hat die Bundesregierung einen Millionenschaden in dreistelliger Höhe für die Bürger Hannovers verursacht. Hinzu kommen immense Verwerfungen in Bezug auf das zukünftige gesellschaftliche Miteinander in der Stadt, die in ihrer Gesamtheit noch gar nicht absehbar sind. Auch ist sie maßgeblich dafür mitverantwortlich, dass abertausende Menschen auf dem Weg nach Europa unter furchtbaren Umständen ums Leben kamen. Dem Verursacherprinzip folgend ist der Bund für dieses desaströse Fehlverhalten in Regress zu nehmen.
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender
Sören Hauptstein