Drucksache Nr. 2028/2005 E1:
182. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Lindemannallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
hier: Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2028/2005 E1
2
 

182. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Lindemannallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
hier: Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Antrag,

den Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult teilweise zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen unter Gender-Gesichtspunkten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 16.11.2005 der Drucksache Nr. 2028/2005 mit Ausnahme der Abschnitte 6.3.1 und 6.3.2 der Begründung (Anlage 2 der Drucksache Nr. 2028/2005) zugestimmt. Gleichzeitig hat er einer im weiteren Beschlussverfahren vorzunehmenden Neufassung dieser Abschnitte zugestimmt.

Darüberhinaus hat der Stadtbezirksrat einem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen im Stadtbezirksrat (Drucksache Nr. 15-2361/2005, Anlage 1 zu dieser Ergänzung) zugestimmt. Dieser richtet sich auf den Erhalt der auf dem Grundstück des bisherigen Umspannwerkes an der Lindemannallee stehenden, der Baumschutzsatzung unterstehenden Bäume.

Beschlussempfehlung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult bzgl. der Anlage 2 zur Drucksache Nr. 2028/2005

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Abschnitte 6.3.1 und 6.3.2 in der Begründung zum Entwurf der 182. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen den Bestand an Tieren und Pflanzen im Plangebiet beschreiben. Die bisher getroffenen, aus der Ersteinschätzung des den Bestand erhebenden Planungsbüros übernommenen Formulierungen sind aus heutiger Sicht mißverständlich. Zudem waren die zum Zeitpunkt der Abfassung der Drucksache noch nicht vorliegenden Ergebnisse der Bestandserhebung noch nicht eingearbeitet. Aus diesem Grunde sollen die o.g. Abschnitte neu gefasst bzw. aktualisiert werden. Die jeweiligen neuen und alten Formulierungen sind in der Anlage 2 zu dieser Ergänzung wiedergegeben. Die neu gefassten Teile sind durch senkrechten Strich am linken Rand gekennzeichnet.

Die Verwaltung beantragt, der Empfehlung des Stadtbezirksrates zu folgen.


Beschlussempfehlung aufgrund des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen (Drucksache Nr. 15-2361/2005)

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf der Planebene des Flächennutzungsplanes werden zunächst die bei der weiteren Bauleitplanung zu berücksichtigenden Umweltbelange ermittelt. Das betrifft auch den Bestand an Pflanzen. Die Prüfung des Erhalts von Bäumen und anderen Gehölzen liegt außerhalb der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes und ist dann konkret Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung. Ergänzend sei bei der 182. Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass das Grundstück des bisherigen Umspannwerkes bereits heute im Flächennutzungsplan als "Gewerbegebiet" dargestellt ist.

Die Verwaltung beantragt, der Empfehlung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen, jedoch in der Begründung zum Entwurf der 182. Änderung unter Abschnitt 6.5 "Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen" einen Prüfauftrag für die Bebauungsplan-Ebene mit dem Ziel des möglichen Erhalts der vorhandenen, durch Baumschutzsatzung geschützten Bäume aufzunehmen. Der entsprechende Passus ist in Anlage 2 zu dieser Ergänzung wiedergegeben und durch senkrechten Strich am linken Rand markiert.
 61.15
Hannover / 28.11.2005