Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.
Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 berücksichtigt alle summenmäßigen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 28.11.2022, die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2023/2024 am 25.08.2022 sowie neu die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.2022.
Anlage 1 – Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.2022
Die Haushaltssatzung 2023/2024 wurde auf Grund der Änderungen der Anlagen 2-4 fortgeschrieben.
Im Paragraph 4 sind ergänzende Bestimmungen in den nachfolgenden Paragraphen 4 b bis 4 e aufgenommen worden.
Die Landeshauptstadt Hannover und die Beteiligungen enercity AG, Hafen Hannover GmbH, hanova WOHNEN GmbH und hanova GEWERBE GmbH profitieren bereits seit längerer Zeit wechselseitig von den Möglichkeiten eines gemeinsamen Cash-Pooling.
Mit den beantragten und seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gem. § 181 NKomVG genehmigten Konzernfinanzierungen - Ausnahmegenehmigungen zur Liquiditätsunterstützung ist es künftig möglich, dass die Landeshauptstadt Hannover Liquiditätskredite aufnimmt und an die genannten Beteiligungen weiterreicht.
Der für die Beteiligungen vorgesehene Liquiditätsrahmen muss in der Haushaltssatzung 2023/2024 gesondert festgesetzt werden.
Anlage 2 – Veränderungen durch Fachausschussbeschlüsse
Um die politischen Beschlüsse besser nachvollziehen zu können, legt die Verwaltung mit
Anlage 2 sowohl für den Ergebnishaushalt wie auch für den Finanzhaushalt eine Übersicht aller beschlossenen Änderungsanträge je Produkt bzw. je Investitionsmaßnahme vor. Diese sind dann auch in die folgenden
Anlagen 3 und 4 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet worden.
Anlage 3 - Ergebnishaushalt
Die
Spalte II dieser Anlage dokumentiert die Verwaltungsänderungen, die
Spalte IV die Auswirkungen für eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept XI (Beschlussdrucksache Nr. 2661/2022), das in der gleichen Sitzung zu beschließen ist und deren Änderung bereits im 2. Veränderungsdienst integriert ist, damit die ebenfalls zu beschließende Haushaltssatzung die korrekten Werte ausweist (Erläuterungen siehe unten). Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
Haushaltsneutrale Veränderungen in 2023 und 2024
Bei einem Teil der geänderten Veranschlagungen handelt es sich um insgesamt haushalts-neutrale Veränderungen. Dies sind:
- eine Verschiebung von Personalaufwendungen in Höhe von 45 T€ in 2023 und 49 T€ in 2024 vom TH 18 zum TH 19 aufgrund neuer organisatorischer Zuordnung und
- im TH 23 eine Verschiebung von jeweils 50 T€ aus dem Sachaufwand im Produkt 57102 zu den Zuwendungen im Produkt 57101 für das Netzwerk KreHtiv.
Aufwandserhöhungen für 2023 und 2024
Erhöhung der Personalaufwendungen um 32,8 Mio. € in 2023 und 37,4 Mio. € in 2024 aufgrund von zusätzlichen Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen, die inflationsbedingt und aus der Erfahrung aktueller Tarifverhandlungen heraus voraussichtlich zu erwarten sind sowie eine Steigerung von 3,8 Mio. € in 2023 und 3,4 Mio. € in 2024 aufgrund von fluchtbedingten Personalmehrbedarfen in verschiedenen Teilergebnishaushalten. Die Erhöhungen wurden zentral an wenigen Stellen im Haushaltsplan umgesetzt. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Teilergebnishaushalte.
Darüber hinaus wurden weitere Sachaufwendungen erhöht:
- im TH 20 11,2 Mio. € in 2023 und 10,2 Mio. € in 2024 im Wesentlichen für Energiepreissteigerungen und in 2023 für den Krisenbewältigungsfonds,
- im TH 56 19,4 Mio. € in 2023 und 38,9 Mio. € in 2024 für fluchtbedingte Mehraufwendungen bei der Unterbringung von Wohnungslosen. Insgesamt wurde ein Anstieg der Zahl der Geflüchteten um 5.000 für die Berechnungen zugrunde gelegt, wobei unterstellt wird, dass rund ein Sechstel der Geflüchteten aus der Ukraine stammen. Von diesen 833 Geflüchteten aus der Ukraine wird voraussichtlich die Hälfte in städtischen Unterkünften untergebracht,
- im TH 59 für 2023 37,9 Mio. € und für 2024 79,9 Mio. € für Grund- und Sonderleistungen Asyl aufgrund der Fluchtbewegung von 4.167 Geflüchteten aus anderen Krisenregionen und
- im TH 19 jeweils 2 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024, da zusätzliche Aufwendungen im außerordentlichen Ergebnis erwartet werden.
Im TH 99 wurden folgende Aufwandsveränderungen vorgenommen:
- Erhöhung des Zinsaufwands für Liquiditätskredite in 2023 um 8,9 Mio. € und für 2024 um 17,7 Mio. € auf Grund der Annahme einer weiteren Erhöhung,
- Erhöhung des Zinsaufwands für Investitionskredite in 2024 um 5,4 Mio.€ durch den geplanten Anstieg des Zinsniveaus,
- Aufgrund neuer rechtlicher Regelungen zur sog. Vollverzinsung in der Abgabenordnung ist für 2024 mit höheren Aufwendungen von 2,5 Mio. € zu rechnen,
- Anpassung der Gewerbesteuerumlage um 14,7 Mio.€ auf Grund der erhöhten Gewerbesteuererträge in 2023 und
- Erhöhung der Regionsumlage um 75,2 Mio.€ auf Grund der gestiegenen FAG und Gewerbesteuererträge für 2023 und Reduzierung um 7,4 Mio. € in 2024.
Pauschale Aufwandsminderungen HSK XI für 2023 und 2024
Im TH 20 erfolgt zunächst die pauschale Absenkung von 5 Mio. € entsprechend des Haushaltskonsolidierungskonzeptes XI, die sich aus der in der gleichen Sitzung zu beschließenden Drucksache Nr. 2661/2022, Anlage 1, Maßnahme C.2 - pauschale Absenkung von 5 Mio. € über alle Produkte bei den Staffelpositionen 15 und 19 – ergibt.
Im weiteren Verfahren erfolgt eine Aufteilung der Absenkung auf alle Kostenarten der Staffelpositionen 15 und 19 bei den einzelnen Teilergebnishaushalten.
Veränderungen der Erträge 2023 und 2024:
- im TH 56 Erhöhung der Erträge von 15,2 Mio. € in 2023 und 30,4 Mio. € in 2024 aufgrund von Erstattungen von der Region für die Unterbringung von Wohnungslosen und
- im TH 59 2023 einmalige Erhöhung der Erträge von 7,5 Mio. € als Landesförderung für Geflüchtete und 24 Mio. € in 2024 für Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im TH 99 wurden folgende Ertragsveränderungen vorgenommen:
- Erhöhung des Ansatzes i.H.v. 202 Mio.€ in 2023 für die Gewerbesteuer durch einen Sondereffekt unter der Berücksichtigung der Auswirkungen einer Rezession,
- Anpassung des Ansatzes für die Umsatzsteuer um 2 Mio. € in 2023 auf Grund aktueller Berechnungen und
- Mehrerträge für FAG Mittel von 87,2 Mio. € in 2023 auf Grund einer Anpassung durch die Steuerschätzung des Landes und Mindererträge von 10,6 Mio. € in 2024.
Die Flüchtlingsbewegung unterliegt aktuell einer hohen Dynamik, die eine realistische Planung sowohl im Ertrag als auch im Aufwand nahezu unmöglich macht. Die Ansatzbildung ist daher auf Grundlage verschiedener Annahmen erfolgt. Ob sich diese Annahmen tatsächlich bestätigen bleibt abzuwarten. Es ist aufgrund der Entwicklung nicht auszuschließen, dass im Laufe der nächsten beiden Jahre Anpassungen an den Ansätzen erforderlich werden.
Ergebnis insgesamt:
Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2023 (Spalten II und IV) enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 210,2 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 309,9 €.
Dies führt zu einer positiven Veränderung für das ordentliche und außerordentliche Ergebnis in Höhe von
99,7 Mio. € unter Berücksichtigung der pauschalen Absenkung von 5 Mio. € aus HSK XI (s.o.).
In der
Spalte III sind die Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.20222 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd.
1,4 Mio. €.
Durch die Spalten II, III und IV ergibt sich im 2. Veränderungsdienst eine Reduzierung des
Fehlbedarfs 2023 um 98,3 Mio. €.
Mit dem 1. Veränderungsdienst ist eine Erhöhung des Fehlbedarfs um 4,8 Mio. € beschlossen worden.
Gegenüber dem Verwaltungsentwurf ergibt sich im ordentlichen Ergebnis 2023 durch den 1. und 2. Veränderungsdienst insgesamt eine Reduzierung des Fehlbedarfs von rd. 95,5 Mio. € durch die genannten 5 Mio. € aus HSK XI und weitere Veränderungen von rd. 90,5 Mio. €.
Die verwaltungsseitigen Änderungen für das
Haushaltsjahr 2024 (Spalten II und IV)
enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd.
201,7 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd.
43,8 Mio. €. Dies führt zu einer negativen Veränderung in 2024 in Höhe von
157,9 Mio. €.
In der
Spalte III sind die Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.20222 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer positiven Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von
rd.
2,6 Mio. €.
Durch die Spalten II, III und IV ergibt sich ein zusätzlicher
Fehlbedarf 2024
von 155,3 Mio. €.
Mit dem 1. Veränderungsdienst ist eine Erhöhung des Fehlbedarfs um 4 Mio. € beschlossen worden.
Gegenüber dem Verwaltungsentwurf ergibt sich im ordentlichen Ergebnis 2024 durch den 1. und 2. Veränderungsdienst insgesamt eine Erhöhung des Fehlbedarfs von rd. 157,3 Mio. € durch die genannten Verbesserungen von 5 Mio. € aus HSK XI und Verschlechterungen von rd. 162,3 Mio. €.
Anlage 4 - Finanzhaushalt 2023/2024 / Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027
Verwaltungsseitig wurden nur zwei Ansatzveränderungen vorgenommen.
- Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist im TH 99 eine Reduzierung von 4,5 Mio. € in 2023 und 4 Mio. € in 2024 für Tilgungsleistungen ÖPP erfolgt.
- Bei den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden die Kreditaufnahmen entsprechend der Steigerungen bei den Investitionsauszahlungen aus dem 1. Veränderungsdienst sowohl für 2023 als auch für 2024 um jeweils 1,5 Mio.€ erhöht.
Die verwaltungsseitigen Änderungen für das
Haushaltsjahr 2023 enden mit Minderauszahlungen und damit einer Verbesserung von
4,5 Mio. €.
In der
Spalte III sind keine Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.20222 enthalten.
Der Antrag Nr. H-0291/2023 Kapitalzuführung hanova WOHNEN wurde bereits im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss beschlossen und im 1. Veränderungsdienst berücksichtigt.
Mit dem 1. Veränderungsdienst ist eine Verschlechterung von 1,5 Mio. € im Finanzhaushalt beschlossen worden. Gegenüber dem Verwaltungsentwurf ergibt sich durch den 1. und 2. Veränderungsdienst insgesamt eine Reduzierung des Saldos aus Investitionstätigkeit von
3 Mio. €.
Die verwaltungsseitigen Änderungen für das
Haushaltsjahr 2024 enden mit Minderauszahlungen und damit einer Verbesserung von
4 Mio. €.
In der
Spalte III sind keine Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 07.12.20222 enthalten. Der Antrag Nr.
H-0291/2023 Kapitalzuführung hanova WOHNEN wurde bereits im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss beschlossen und im 1. Veränderungsdienst berücksichtigt.
Mit dem 1. Veränderungsdienst ist eine Verschlechterung von 1,5 Mio. € im Finanzhaushalt beschlossen worden. Gegenüber dem Verwaltungsentwurf ergibt sich durch den 1. und 2. Veränderungsdienst insgesamt eine Reduzierung des Saldos aus Investitionstätigkeit von
2,5 Mio. €.
Änderungen der Deckungsfähigkeiten im Haushalt
Die im Verwaltungsentwurf und im 1. Veränderungsdienst erklärten Deckungsfähigkeiten werden wie folgt erweitert:
1. Die im TEH 20 veranschlagten Mittel für den Krisenbewältigungsfonds werden konsumtiv und investiv teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit kann nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereiches Finanzen in Anspruch genommen werden.
2. Die im Haushaltsplan für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen veranschlagten Mittel werden konsumtiv und investiv teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit kann nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereiches Finanzen in Anspruch genommen werden.
Anlagen 5 und 6 - Wirtschaftspläne
hanova WOHNEN GmbH- Anlage 5
Der Wirtschaftsplan der hanova WOHNEN GmbH 2023 wurde am 05.12.2022 vom Aufsichtsrat der hanova WOHNEN GmbH beschlossen.
hanova GEWERBE GmbH - Anlage 6
Der Wirtschaftsplan der hanova GEWERBE GmbH 2023 wurde am 05.12.2022 vom Aufsichtsrat der hanova GEWERBE GmbH beschlossen.