Drucksache Nr. 2027/2022 E1:
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 28.11.2022

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1. Ergänzung
2027/2022 E1
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1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 28.11.2022

Antrag,

  1. die Fortschreibung der Haushaltssatzung 2023/2024 (Anlage 1) mit den Veränderungen des Haushaltsplanes 2023/2024 zu beschließen, die durch die politischen Änderungsanträge (Anlage 2) und durch verwaltungsseitige Änderungen entstanden sind und insgesamt im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 3) und den Finanzhaushalt (Anlage 4) aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geänderten Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 5), der Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebes „Städtische Alten- und Pflegezentren“ (Anlage 6) und der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (Anlage 7),

  2. den geänderten Verwaltungsrichtlinien für das Ausführen des Haushaltsplanes (Anlage 8) sowie den geänderten Deckungsfähigkeiten zuzustimmen und

  3. den nachgereichten Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH (Anlage 9) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Die 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 berücksichtigt alle haushaltswirksamen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 28.11.2022 und die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2023/2024 am 25.08.2022.

Haushaltsneutrale Veränderungen, z.B. die Verteilung von Pensionsrückstellungen, Versorgungsbezügen und Beihilfen sowie die Umlagen der internen Leistungsbeziehungen (insbesondere der Nutzungsentgelte) und fachbereichsinternen Dienstleistungen, werden erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts umgesetzt. Auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst wird verzichtet.

Anlage 1 – Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis 28.11.2022

Die Haushaltssatzung 2023/2024 wurde auf Grund der Änderungen der Anlagen 2-4 fortgeschrieben.

Anlage 2 – Veränderungen durch Fachausschussbeschlüsse
Um die politischen Beschlüsse besser nachvollziehen zu können, legt die Verwaltung mit Anlage 2 sowohl für den Ergebnishaushalt wie auch für den Finanzhaushalt eine Übersicht aller beschlossenen Änderungsanträge je Produkt bzw. je Investitionsmaßnahme vor.
Diese sind dann auch in die folgenden Anlagen 3 und 4 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet worden. In Anlage 5 werden die Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen ausgewiesen.

Anlage 3 - Ergebnishaushalt
Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die Verwaltungsänderungen. Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:

Haushaltsneutrale Veränderungen in 2023 und 2024

Bei einem Teil der geänderten Veranschlagungen handelt es sich um insgesamt haushaltsneutrale Veränderungen. Dies sind:

- im TH 50 Sachaufwand in Höhe von 99 Mio. € in 2023 und 100 Mio. € in 2024 im Produkt Wohngeld aufgrund der Gesetzesänderung und der Anspruchsausweitung zur Wohngeldreform, der durch entsprechende Mehrerträge vom Land gedeckt ist,

- im TH 18 erhöhter (refinanzierter) Personalaufwand in Höhe von 78 T€ in 2023 und 80 T€ in 2024 bei entsprechendem Ertrag aufgrund der Servicevereinbarung mit der ZVK,

- eine Verschiebung von Personalaufwendungen in Höhe von 79 T€ 2023 und 83 T€ 2024 vom TH 41 zum TH 56 für die Koordination des Netzwerkes Album,

- eine Verschiebung der Ukraine-Dolmetscher-Dienstleistungen in Höhe von jeweils 342 T€ in den Jahren 2023 und 2024 im TH 18 vom Produkt 11109 zum Produkt 11105,

- im TH 41 eine Verschiebung von jeweils 55 T€ 2023 und 2024 vom Sachaufwand zu den Zuwendungen für den Landesverband Freier Theater Niedersachsen (LaFT) sowie jeweils 1 T€ für das Kulturbüro Südstadt e.V. für die Künstlersozialabgabe in 2023 und 2024 und

- im TH 52 eine Verschiebung von jeweils 7 T€ zwischen den Produkten 42401 und 42403 in den Jahren 2023 und 2024.

Aufwandserhöhungen für 2023 und 2024

Erhöhung der Personalaufwendungen um insgesamt jeweils 2,45 Mio. € in 2023 und 2024 für die Umsetzung der Wohngeldreform.

Darüber hinaus wurden weitere Sachaufwendungen erhöht

- im TH 15 Anpassung der Veranschlagung für Smart City an den Finanzierungsplan, hieraus resultiert eine Verschlechterung von 102 T€ in 2023 und 186 T€ in 2024, wobei die Ausweisung der Erträge und Aufwendungen konsumtiv zentral im TH 15 vorgesehen wird,-

- im TH 15 einmalig 14 T€ umzugsbedingter Mehraufwand für den Umzug der Gleichstellungsbeauftragten in das Gebäude Osterstraße/Röselerstraße,

- im TH 20 infolge der beschlossenen Drucksache Nr. 2630/2022 „Gemeinsam durch die Krise“ einmalig 200 T€ in 2023 für Mikroinvestitionen nach energetischer Beratung durch -Beratungsinstitutionen sowie 2024 14 T€ Mehraufwand für das Börseninformationssystem,

- im TH 51 für 2024 1 T€ Erhöhung bei den Zuwendungen und

- im TH 57 Erhöhung des Zuschusses an den Betrieb städtische Alten- und Pflegezentren als Anpassung an die Zielvereinbarung 2023 i.H.v. 743 T€ und 2024 i.H.v. 343 T€.

Aufwandsminderungen für 2023 und 2024

- Im TH 41 Korrektur einer Fehlerfassung im Jahr 2024 i.H.v. 343 T€, da die Zuwendung für das Festival Theaterformen nur alle zwei Jahre gewährt wird,

- im TH 42 Minderaufwand von jeweils 203 T€ in den Jahren 2023 und 2024, weil der Aufwand für Smart City entsprechend des Finanzierungsplanes in den Finanzhaushalt verschoben wird und

- im TH 50 Korrektur einer Fehlerfassung bei der baulichen Unterhaltung im Jahr 2024 in Höhe von 25 T€.

Veränderungen der Erträge 2023 und 2024:

- TH 15 Anpassung der Veranschlagung für Smart City an den Finanzierungsplan, hieraus resultiert eine Erhöhung der Erträge in 2023 um 221 T€ und 2024 um 225 T€, wobei die Ausweisung der Erträge und Aufwendungen konsumtiv zentral im TH 15 vorgesehen wird,

- hieraus resultiert die Reduzierung der bereits für Smart City veranschlagten Erträge in den TH 66 und 67 von zusammen 169 T€ in 2023 und 196 T€ in 2024,

- im TH 41 Mindererträge von jeweils 30 T€ in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund einer Mietminderung für den Kulturtreff Roderbruch aufgrund einer baulichen Problematik im Gebäude des Kulturtreffs,

- infolge einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig mit dem Tenor, dass eine kommunale Wettbürosteuer unzulässig ist, wurden im TH 99 die veranschlagten Erträge der Wettbürosteuer für 2023 und 2024 von jeweils 400 T€ auf 0 € abgesenkt.



Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Fachausschüsse bis einschließlich 28.11.2022. Die Umsetzung der Anträge erfolgt grundsätzlich nach ihrer Zielsetzung. Das kann in Einzelfällen zu abweichenden Aufwandsarten oder Produkten, gelegentlich sogar zu anderen Teilhaushalten oder veränderten Zuordnungen zum Ergebnis- oder Finanzhaushalt, als im politischen Antrag dargestellt, führen.

Ergebnis insgesamt:


Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2023 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 102,4 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 98,7 €.
Dies führt zu einer negativen Veränderung in Höhe von 3,7 Mio. €.
In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 28.11.2022 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 1,2 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein zusätzlicher Fehlbetrag 2023 von 4,8 Mio. € .Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2024 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 102,5 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 99,7 Mio. €. Dies führt zu einer negativen Veränderung in 2024 in Höhe von
2,8 Mio. €.
In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis ein­schließlich 28.11.2022 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 1,2 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein zusätzlicher Fehlbetrag 2024 von 4 Mio. €.

Anlage 4 - Finanzhaushalt 2023/2024 / Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027
Verwaltungsseitig wurden nur wenige Ansatzveränderungen vorgenommen. So wurden

- im TFH 15 die Einzahlungen und Auszahlungen für Smart City entsprechend des Finanzierungsplanes veranschlagt,

- im TFH 66 wurden die Einzahlungen für Smart City aufgrund der zentralen Ausweisung entsprechend reduziert,

- im TFH 42 wurden jeweils 203 T€ aufgrund der Mittelverschiebung vom Verwaltungshaushalt entsprechend des Finanzierungsplanes für Smart City veranschlagt und

- im TFH 51 wurden die Auszahlungen von 50 T€ für Lärmschutz in Kitas ab dem Jahr 2024 nacherfasst.

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2023 enden mit Mehrauszahlungen von 1,3 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Einzahlungen um 900 T€. Dies führt zu einer negativen Veränderung von 400 T€.
In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 28.11.2022 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 1,1 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2023 von 1,5 Mio. €

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2024 enden mit Mehrauszahlungen von 900 T€ bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Einzahlungen um 800 T€. Dies führt zu einer negativen Veränderung von 100 T€.
In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 28.11.2022 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 1,5 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2024 von 1,6 Mio. €.



Anlage 5 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 5 werden alle Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt – sowohl die Veränderungen durch die Verwaltung wie auch die Veränderungen durch die Fachausschüsse.

Änderungen der Deckungsfähigkeiten im Haushalt

Die im Verwaltungsentwurf erklärten Deckungsfähigkeiten werden wie folgt erweitert:
1. Das Produkt 31543 - Unterbringung Wohnungslose - im Teilergebnishaushalte 56 – Gesellschaftliche Teilhabe und das bisherige Produkt 31505 - Unterbringung von Personen - im Teilergebnishaushalt 61 – Planen und Stadtentwicklung werden konsumtiv und investiv für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kann nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereiches Finanzen in Anspruch genommen werden.
2. Die Projekte und Maßnahmen für Smart City werden konsumtiv und investiv teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kann nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereiches Finanzen in Anspruch genommen werden.
Anlage 8 - Änderung der Verwaltungsrichtlinien für das Ausführen des Haushaltsplanes

Die Verwaltungsrichtlinien für das Ausführen des Haushaltsplanes sind angepasst worden. Die Änderungen sind in der Anlage in roter Schrift ausgewiesen.
Anlagen 6, 7 und 9 - Wirtschaftspläne

Vorbemerkung zu den Wirtschaftsplänen

Der im Verwaltungsentwurf 2023/2024 aufgeführte Wirtschaftsplan der hannoverimpuls GmbH wird dem Haushaltsplan 2023/2024 nicht weiter als Anlage beigefügt, da gemäß § 1 (2) Nr. 9 KomHKVO nur Wirtschaftspläne von Beteiligungen, an denen die Kommune zu mehr als 50% beteiligt ist, dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen sind. Dies ist bei hannoverimpuls GmbH nicht der Fall.

Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren - Anlage 6

Die Zielvereinbarung für den Nettoregiebetrieb „Städtischen Alten- und Pflegzentren“ wurde am 22.8.2022 unterzeichnet.

Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover - Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse Hannover 2023/2024 wurde am 05.10.2022 vom Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover beschlossen.

Hafen Hannover GmbH - Anlage 9

Der Wirtschaftsplan 2023 der Hafen Hannover GmbH wurde am 28.11.2022 von der Gesellschafterversammlung beschlossen.
20.11 
Hannover / Nov 29, 2022