Antrag Nr. 2027/2004:
Antrag von Ratsherrn Wruck über die Anmietungen von leeren und geeigneten Büro- und Ladenflächen im Ihmezentrum für städtische Ämter oder Einrichtungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2027/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Ratsherr Wruck

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Ratsherrn Wruck über die Anmietungen von leeren und geeigneten Büro- und Ladenflächen im Ihmezentrum für städtische Ämter oder Einrichtungen

Antrag,

Zusage der Stadt über die weitere Anmietung von leeren und geeigneten Büro- und Ladenflächen im Ihmezentrum zur Belegung mit städtischen Ämtern oder Einrichtungen



Der Rat möge beschließen:




Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Eigentümer bzw. der Mieter der über 800 Wohnungen im Ihmezentrum mit dem Investor Engel Mietverträge über die leeren und zugleich geeigneten Büro- und Ladenflächen im Ihmezentrum abzuschließen, um sie mit städtischen Ämtern oder sonstigen Einrichtungen zu belegen.

Diese Mietverträge sollen einerseits die feste Zusage an den Investor enthalten, dass die Stadt die Büro- und Ladenflächen tatsächlich belegen wird, andererseits aber auch eine Rücktrittsklausel aufweisen, falls der Investor seine Zusagen über die Beibringung von potenten Mietern von Gewerbeflächen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt. Der Umzug der Ämter oder sonstigen Einrichtungen soll möglichst nach dem Prinzip der Kostenneutralität erfolgen.

Begründung

Um den von den etwa 2000 Bewohnern des Ihmezentrums befürchteten Wertverlust ihrer Wohnungen zu verhindern und um das auf diesen Menschen lastende ernorme Haftungsrisiko für das gesamte Ihmezentrum zu verringern, soll die Stadt insofern in Vorleistung treten, als sie durch Mietverträge im obigen Sinne den Investor dazu zwingt, zu zeigen, dass er tatsächlich potente Mieter von Gewerbeflächen vorzuweisen hat. Nach jahrelangem Hin und Her soll der

Gerhard Wruck