Drucksache Nr. 2025/2024:
Teileinziehung von Abschnitten der straßenrechtlich uneingeschränkt gewidmeten Straße Lange Laube im Stadtbezirk Hannover Mitte

Inhalt der Drucksache:

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2025/2024
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Teileinziehung von Abschnitten der straßenrechtlich uneingeschränkt gewidmeten Straße Lange Laube im Stadtbezirk Hannover Mitte

Antrag,

der Teileinziehung von Abschnitten der derzeit uneingeschränkt gewidmeten Straße Lange Laube (Verbindung zwischen Münzstraße und Otto-Brenner-Straße, im Stadtbezirk Hannover Mitte) zur Umsetzung der mit DS 1887/2023 beschlossenen Maßnahme zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Die Teileinziehung bezieht sich auf folgende Abschnitte:

· Abschnitt 1: zwischen der Münzstraße und dem Knotenpunkt Stiftstraße/Escherstraße

· Abschnitt 2: zwischen den Knotenpunkten Stiftstraße/Escherstraße und Hausmannstraße /Bergmannstraße

· Abschnitt 3: zwischen dem Knotenpunkt Hausmannstraße/Bergmannstraße und der Otto-Brenner-Straße

In den Querungs- bzw. Kreuzungsbereichen der Straßenzüge Escherstraße in die Stiftstraße und entgegengesetzt bzw. der Hausmannstraße in die Bergmannstraße bleibt die Straße Lange Laube uneingeschränkt gewidmet.

Durch die Teileinziehung wird sich die zukünftige Widmung in den Abschnitten 1 bis 3 auf folgende Benutzungsarten oder Benutzerkreise beschränken:


· für Geh- und Radverkehr
· für Anlieger für die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen in die Grundstücke

· für Lieferverkehr zeitlich begrenzt nach festgesetzten Zeiten

· für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge zum Anfahren der Elektroladesäulen zum Zwecke des Ladevorgangs


Die von der Teileinziehung betroffenen Flächen sind abschnittsweise in Anlage 1 zu dieser Drucksache schematisch dargestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG), in der Neufassung vom 24.09.1980 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 39/1980, Seite 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 420) Teileinziehungen auf oben genannten Abschnitten anzuordnen.

Grundlage der Teileinziehung bildet die Beschlussfassung zu Drucksache Nr. 1887/2023 „Weiterer Umgang mit der bereits eingerichteten Fahrradstraße Lange Laube im Stadtbezirk Mitte unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 21.12.2021“. Die Anordnung der Teileinziehung erfolgt daher aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Mit der Teileinziehung werden die straßenrechtlichen Rahmen- bedingungen geschaffen, um die in der Drucksache Nr. 1887/2023 beschlossenen verkehrlichen Maßnahmen umsetzen zu können.

Die genaue Festlegung der Uhrzeiten für die beschränkte Nutzung des Lieferverkehrs erfolgt auf Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Die ortsübliche Bekanntgabe der Absicht der Teileinziehung erfolgte im Zeitraum vom 25.03.2024 bis 26.06.2024 auf dem Online Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover. Dazu ist am 21. Juni 2024 eine schriftliche Eingabe durch einen betroffenen Bürger eingegangen. Die Eingabe wurde von der Verwaltung gewürdigt, geprüft und erörtert. Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Grundlagen der Anordnung der Teileinziehung unberührt bleiben.

66.11 
Hannover / Oct 23, 2024