Drucksache Nr. 2024/2013:
Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit

Inhalt der Drucksache:

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2024/2013
1
 

Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit

Antrag,

den in der Anlage 1 beigefügten Änderungen zu Punkt 9, 10 und 12 der Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen beinhalten grundsätzlich die Fördermöglichkeiten sowohl für männliche als auch für weibliche Teilnehmende. Insofern erreichen die Fördermittel beide Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 150.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -150.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -150.000,00 €
Für das 2. Halbjahr 2013 stehen 75.000 € zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung wurde zu den Haushaltsplanberatungen 2013 (DS 1900/2012) beauftragt, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in nicht städtischen Gebäuden eine Entscheidungsvorlage für einen Mietkostenzuschuss zu erarbeiten.

Nach Ermittlung der Quadratmeterzahlen und Mietkostenhöhen der aktuell genutzten Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendeinrichtungen und Geschäftsstellen in nicht städtischen Gebäuden legt die Verwaltung das Ergebnis in Form der zu beschließenden Richtlinienänderung vor.

Da für das zweite Halbjahr 2013 ein Mietkostenzuschuss von 75.000 € und ab 2014 jährlich in Höhe von 150.000 € zur Verfügung steht, konnte unter Berücksichtigung der gemeldeten Räumlichkeiten ein bezuschussbarer Mietkostenanteil von 3,50 € pro Quadratmeter ermittelt werden.

Dieser Mietkostenzuschuss wird für das Antragsjahr 2013 aufgrund der bisher ermittelten Daten der Einrichtungen und Geschäftsstellen rückwirkend zum 01.07.2013 gezahlt.

Die Verwaltung bittet den vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen rückwirkend zum 01.07.2013 zuzustimmen.
51.5 0
Hannover / 18.09.2013