Informationsdrucksache Nr. 2024/2003:


Zuwendungscontrolling: Informationen zu den Beratungen des Haushalts 2004

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2024/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In die Ratsversammlung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sportausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Kulturausschuss
In den Migrationsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2024/2003
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Zuwendungscontrolling: Informationen zu den Beratungen des Haushalts 2004

Informationsdrucksache

Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2004 sind (ohne Kindertagesstätten, Wohnungsbauförderung und Investitionen aus dem Vermögenshaushalt) 21.841.900 Euro für Zuwendungen veranschlagt. Dies entspricht 1,3 % des Ausgabevolumens im Verwaltungsentwurf und 16,9 % des im Verwaltungsentwurf für 2004 ausgewiesenen Fehlbetrags. In ungefähr derselben Höhe fördert die Stadt bereits im laufenden Haushaltsjahr in den Bereichen Jugend, Soziales, Sport, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Integration die Übernahme einer großen Bandbreite von Aufgaben durch freie Träger. Insgesamt werden ca. 400 Zuwendungen unterschiedlichen Zwecks über 2100 Euro vergeben und erhalten etwa 270 Träger kontinuierliche Zuwendungen durch die Landeshauptstadt Hannover.

Um die Informationsgrundlagen für sachgerechte stadtpolitische Entscheidungen bei der Vergabe der Zuwendungen zu optimieren, wurde die Verwaltung 2002 vom Rat beauftragt, ein Zuwendungscontrolling zu entwickeln.


1. Sachstand Zuwendungscontrolling – erfolgte Schritte in 2003

Die in 2003 durchzuführenden Schritte für den Aufbau eines Zuwendungscontrollings sind durch die Drucksache 3043/2002 im Dezember 2002 vom Rat festgelegt worden.

Es sollten erfolgen:
  1. Erarbeitung von Leitideen (strategische Ziele) für die Entwicklung der Stadt und von operativen Zielen als Grundlage für Planungen und Entscheidungen im Zuwendungsbereich.
  2. Versand und Auswertung eines “Standardisierten Erhebungsbogens zur Selbstauskunft” für jede Zuwendung über 2100 Euro zur Verbesserung der fachübergreifenden Transparenz im Zuwendungsbereich.

Die für 2003 geplanten Schritte wurden umgesetzt:
  1. Die Drucksache Nr. 1180/2003 N2 “Leitideen für das Zuwendungscontrolling” beinhaltet den in der Kleinen Kommission Zuwendungscontrolling vorab vorgestellten Verwaltungsvorschlag für strategische und operative Ziele. Da die strategischen Ziele Relevanz für die gesamte städtische Entwicklung haben, sind sie auch für das parallel zum Zuwendungscontrolling durchgeführte Verfahren der Aufgabenkritik gültig. Die Drucksache Nr. 1180/2003 N2 “Leitideen für das Zuwendungscontrolling” wurde am 22.05.03 in das politische Entscheidungsverfahren eingebracht. Die Drucksache wurde in die Fraktionen gezogen und wird somit voraussichtlich erst im Laufe des Septembers 2003 durch den Rat entschieden. Der am 22.05.03 vorgelegte Verwaltungsentwurf ist hinsichtlich der Leitideen deshalb als Arbeitsgrundlage für die zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegten Informationen aus dem Zuwendungscontrolling zu betrachten.
  2. Der “Standardisierte Erhebungsbogen zur Selbstauskunft" wurde termingerecht am 15.01.03 versandt und nach Verlängerung der Abgabefrist bis zum 15.03.03 von 94 % der angeschriebenen Zuwendungsempfänger ausgefüllt zurückgesandt. Pro Zuwendung über 2100 Euro war jeweils ein eigener Bogen auszufüllen. Für die Auswertung wurde eine standardisierte Stellungnahme entwickelt, die die Angaben der Träger in übersichtlicher Form zusammenfasst. Die Stellungnahmen wurden von den jeweils für die Zuwendung zuständigen Fachbereichen und Dezernaten verfasst. Die Anlage 2 mit den Anlagen 2.1 bis 2.3 zu dieser Drucksache beinhalten Informationen zu den Ergebnissen der Beantwortung des “Standardisierten Erhebungsbogens zur Selbstauskunft” durch die Träger. Den Mitgliedern der Kleinen Kommission Zuwendungscontrolling und den Fraktionsgeschäftsstellen wird je ein Exemplar der Stellungnahmen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die Fraktionsgeschäftsstellen erhalten die Stellungnahmen außerdem in Dateiform.
  3. In Ergänzung zu den in der Drucksache Nr. 3043/2002 festgelegten Arbeitsschritten legt die Verwaltung auf Basis der “Leitideen für das Zuwendungscontrolling” (Drucksache Nr. 1180/2003 N2) und den Zuordnungen aller Zuwendungen der Erhebung zu diesen Leitideen mit der Anlage 3 ein zusätzliches Zuwendungsverzeichnis vor. Dieses enthält die Zuwendungen, die Gegenstand des Zuwendungscontrollings sind und strukturiert sie entsprechend der Leitideen, so dass die Schwerpunktsetzung im Zuwendungsbereich transparent wird. Es ist hierbei nur die Zuordnung zu einer Leitidee erfolgt. Bei der weiteren Verwendung der Leitideen im Rahmen des Zuwendungscontrollings wird es möglich sein, unter Angabe der jeweiligen prozentualen Anteile eine Zuordnung zu mehreren Leitideen und operativen Zielen vorzunehmen.


2. Schritte zur weiteren Umsetzung des Zuwendungscontrollings

Zur weiteren Umsetzung des Zuwendungscontrollings sind die folgenden Schritte geplant:
  1. Entwicklung und Verabschiedung operativer Teilziele unter Beteiligung der Träger
Die Verwaltung hat bereits begonnen, operative Teilziele zu entwickeln, die den Rahmen für die Konzeption von Fördermaßnahmen darstellen. An der Formulierung von operativen Teilzielen sind die Träger beteiligt. Das Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren ist in den verschiedenen Fachbereichen unterschiedlich organisiert und stark abhängig von der Anzahl der beteiligten Träger. Die Fachausschüsse werden über die fachbezogenen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses informiert. Ein fachübergreifender Gesamtentwurf aller operativen Teilziele wird den Fachausschüssen und dem Verwaltungsausschuss bis Februar 2004 zum Beschluss vorgelegt. Die operativen Teilziele stehen damit für die Antragstellung der Zuwendungen für 2005 als inhaltlicher Bezugsrahmen zur Verfügung.

b. Standardisierter Antrag auf Zuwendungen ab 2004
Parallel zur Erarbeitung von operativen Teilzielen wird ein standardisierter Antrag auf Zuwendung entwickelt, der fachübergreifend einheitlich ist. Dabei werden die Erfahrungen mit der Anwendung des “Standardisierten Erhebungsbogens zur Selbstauskunft” berücksichtigt. Der Antrag wird voraussichtlich ab Februar 2004 zur Verfügung stehen. Um mehr Transparenz im Zuwendungsbereich zu erreichen, sollen damit bereits bei der Antragstellung steuerungsrelevante Angaben zum Zuwendungsempfänger, den Zielen und Aufgaben der Maßnahme, zur Finanzierung sowie der Bezug zum städtischen Interesse/Bedarf fachübergreifend verfügbar gemacht werden. Im Antrag sind auch die konkreten Ziele der Maßnahme zu nennen sowie Vorschläge zu unterbreiten, nach welchen Kriterien die Zielerreichung am Ende der Förderung bewertet werden kann.

c. Datenbank
Um die Informationen aus der Antragstellung auswerten zu können, ist angesichts einer Anzahl von über 400 Einzelzuwendungen die Einrichtung einer Datenbank notwendig.

d. Übersicht über Zuwendungen mit Kenngrößen aus der Antragstellung zu den
Beratungen des Haushalts 2005
Mit der Verwendung eines standardisierten Antrags kann zu den Beratungen des Haushalts 2005 eine Übersicht über die Zuwendungen mit wichtigen Informationen aus der Antragstellung zur Verfügung gestellt werden.

18Z 
Hannover / 22.09.2003