Drucksache Nr. 2021/2015:
Ausbau der Wilhelm-Bluhm-Straße zwischen Ungerstraße und Velvetstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2021/2015
1
 

Ausbau der Wilhelm-Bluhm-Straße zwischen Ungerstraße und Velvetstraße

Antrag,

1. dem Umbau der Wilhelm-Bluhm-Straße zwischen Ungerstraße und Velvetstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 470.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101076

Bezeichnung Gemeindestraßen / Wilhelm-Bluhm-Straße

Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2016 bzw. 2017 vorhanden und entsprechende Haushaltsmittel im Teilfinanzhaushalt 66 etatisiert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101076
Gemeindestraßen / Wilhelm-Bluhm-Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 240.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 470.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -230.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 6.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 77.757,65 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 11.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 5.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -11.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 149.533,68 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -71.776,03 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -83.276,03 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 70.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Wilhelm-Bluhm-Straße in Linden Nord im Abschnitt zwischen Ungerstraße und Velvetstraße ist eine Sammelstraße über die die anliegenden Grundstücke aber auch die angrenzenden Bereiche erschlossen werden.

Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt ca. 9,00 m mit beidseitigem Fahrbahnrandparken. Die Fahrbahn ist mit Natursteinpflaster befestigt. Die Nebenanlagen haben eine Breite von ca. 3,00 m, sind größtenteils bituminös befestigt und werden ausschließlich als Gehweg genutzt. Die Radfahrer nutzen die mit Pflaster unkomfortabel befestigte Fahrbahn mit insbesondere im Radbereich besonders abgängigen Flächen.

Die Wilhelm-Bluhm-Straße befindet sich im Fahrbahnbereich in einem besonders schlechten baulichen Gesamtzustand. Der Aufbau genügt hinsichtlich der Tragfähigkeit nicht mehr den technischen Anforderungen.

Der Zustand der Nebenanlagen entspricht ebenfalls nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Nutzbarkeit. Derzeitig stehen den Fußgängern in diesem Bereich überwiegend qualitativ äußerst mangelhafte Flächen zur Verfügung.

2. Beschreibung des Vorhabens
Es ist geplant, die Wilhelm-Bluhm-Straße zwischen Ungerstraße und Velvetstraße grundhaft zu erneuern.
Derzeit wird der Velvetplatz im Zuge des Stadtprogrammes „Hannover schafft Platz“ gemeinschaftlich im Bereich der Grünanlage und der öffentlichen Verkehrsflächen umgestaltet. Nicht nur der Bereich der Velvetstraße wird baulich umgebaut, auch die Wilhelm-Bluhm-Straße im Bereich des Velvetplatzes wurde in die Stadtplatzgestaltung integriert und unter Verwendung von roten Straßenklinkern im Bereich der Nebenanlagen und einer Asphaltbefestigung im Bereich der Fahrbahn erneuert.
Für die daran anschließende Wilhelm-Bluhm-Straße in westlicher Richtung wird die Gestaltung der Gehwege mit rotem Straßenklinker fortgesetzt. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,00 m und wird in bituminöser Bauweise hergestellt, um den Fahrkomfort auch für den auf der Fahrbahn geführten Radverkehr deutlich zu erhöhen und die Lärmemission durch den Kfz-Verkehr für die angrenzende Wohnbebauung deutlich zu reduzieren.
Zwischen Fahrbahn und Gehweg sind durchgängige Längsparkstreifen vorgesehen, die mit dem vorhandenen Altpflaster der Fahrbahn befestigt werden. Die Längsparkstreifen werden in regelmäßigen Abständen durch Baumstandorte untergliedert.

Den Ansprüchen von mobilitätseingeschränkten Nutzern wird durch Anordnung eines Behindertenstellplatzes und Einplanung von taktilen Leitelementen mit entsprechenden Absenkungen Rechnung getragen.

Somit kann mit der Planung ein ansprechender Straßenraum hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität geschaffen werden.

Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung der neuen Situation angepasst.

Ein Lageplan liegt als Anlage bei.


3. UVP

Durch den Umbau der Wilhelm-Bluhm-Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf
Der Baubeginn ist für 2016 geplant. Die voraussichtliche Bauzeit mit vorbereitenden Leitungsverlegungen beträgt insgesamt ca. 6 Monate.
66.22 
Hannover / 11.09.2015