Drucksache Nr. 2021/2007:
207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / Henriettenstiftung, Wohnungsbau

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2021/2007
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207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / Henriettenstiftung, Wohnungsbau

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 207. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung kann ein zusätzliches Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1702. Mit diesem soll Baurecht für Wohnungsbau auf nicht mehr für Erweiterungszwecke des Krankenhauses Henriettenstift

benötigten Flächen geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1702 durchgeführt werden.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde gemäß § 4a Abs. 1 BauGB mit Anschreiben vom 13.07.2007 bis zum 17.08.2007 durchgeführt. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet. Die wesentlichen Inhalte der von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zusammengestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 3 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet:

· Landschaftsrahmenplan Hannover 1989
· Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
· Naturschutzfachliche Feststellungen, insbesondere auf der Grundlage einer im Jahr 2006 durchgeführten Bestandserhebung zu Flora und Fauna
· Informationen zu Altlasten / Altablagerungen, Bodenbeschaffenheit und Grundwasserverhältnisse


Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 28.08.2007