Drucksache Nr. 2020/2007:
207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / Henriettenstiftung, Wohnungsbau

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
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2020/2007
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207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Kirchrode / Henriettenstiftung, Wohnungsbau

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung kann ein zusätzliches Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1702. Mit diesem soll Baurecht für Wohnungsbau auf nicht mehr für Erweiterungszwecke des Krankenhauses Henriettenstift benötigten Flächen geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1702 durchgeführt werden.

Für den zunächst als Nr. 642, 3. Änderung, begonnenen Bebauungsplan Nr. 642 ist nach Beschluss des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode vom 14.02.2007 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.04.2007 bis 04.05.2007 durchgeführt worden. Stellungnahmen, die den Bereich und den Inhalt des 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan berühren, sind nicht vorgebracht worden.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Diese Voraussetzung trifft bei der 207. Änderung des Flächennutzungsplanes zu, da die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum entsprechenden Bebauungsplan erfolgt ist. Diese allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden mit dem 207. Änderungsverfahren lediglich auf die Planebene des Flächennutzungsplanes übertragen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 207. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zu dieser Drucksache beantragt.
61.15 
Hannover / 28.08.2007