Drucksache Nr. 2019/2019:
Gymnasium Bismarckschule, G9 Erweiterung, hier: Modulanlage für sechs Allgemeine Unterrichtsräume

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2019/2019
3
 

Gymnasium Bismarckschule, G9 Erweiterung, hier: Modulanlage für sechs Allgemeine Unterrichtsräume

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung von Raummodulen zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 270.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 102.000 €

sowie

2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21702
Gymnasien, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 74.500,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -74.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19,40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21702
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 387.400,00 €
Abschreibungen 7.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.100,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -396.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -396.000,00 €



Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt 89.900 € (74.500 € investiv und 15.400 € konsumtiv) im Teilhaushalt 40.
Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Einmalig werden 270.000 € für Aufbau, Ausstattung und Rückbau der Module, sowie 15.400 € konsumtive Einrichtungskosten benötigt. Hinzu kommen jährlich 102.000 € für Miete und Versicherung der Raummodule.
Die Raumausweitung führt zu höheren Aufwendungen für Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.

Abschreibungen
10% von 74.500 € = ca. 7.500 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 74.500 € = ca. 1.100 €

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21702 Gymnasien.

Finanzierung
Aus dem Teilergebnishaushalt 19 werden im Produkt 11118 Mittel in Höhe von 270.000 € bereitgestellt. Die Miete der Modulbauten in Höhe von jährlich 102.000 € erfolgt aus dem Ansatz für Mieten und Pachten.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung:
Das Gymnasium Bismarckschule ist eine vierzügige Schule im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Im Schuljahr 2018/19 besuchten insgesamt 1.013 Schüler*innen das Gymnasium.

Im Sommer 2020 wird kein Abiturjahrgang die Schulen verlassen, sondern ein weiteres Jahr als 13. Jahrgang an den Gymnasien verbleiben. Somit entstehen in den Schulen Raumbedarfe für den zusätzlichen Jahrgang.
Darüber hinaus wird der Standort aufgrund der zu erwartenden konstant hohen Anzahl an Schüler*innen in den kommenden Jahren dauerhaft zur Bedarfsdeckung im gymnasialen Bereich benötigt.

Hintergrund:
Das Niedersächsische Schulgesetz wurde dahingehend geändert, dass die zeitliche
Organisation der gymnasialen Schulzeit von momentan 8 Jahren auf zukünftig 9 Jahre (G9)
umgestellt wird. Das hat zur Folge, dass im Schuljahr 2020/2021 kein Abiturjahrgang die
Gymnasien verlässt, sondern als 13. Klasse an den Schulen verbleibt.

Allgemeines
Die Umsetzung von G9 am Standort Bismarckschule mit dem entsprechenden Raumprogramm mit weiteren Unterrichts-, Differenzierungs-, Naturwissenschaftsräumen und Ganztagsbereich lässt sich in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude der Bismarckschule mit Anbau nicht abbilden.
Die Planung für eine bedarfsgerechte Erweiterung wird derzeit ausgearbeitet; da die entsprechende Drucksache jedoch nicht vor Ende 2019/Anfang 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist ein gesonderter Beschluss zur zeitgerechten Errichtung einer Modulanlage zum Schuljahr 2020/21 zur Abdeckung des dann entstehenden Raumfehlbedarfs erforderlich.

Das 4-zügige Gymnasium wird in einem offenen Ganztagsbetrieb geführt. Nach der
Umstellung auf G9 ist von ca. 1.100 Schüler*innen auszugehen.

Baubeschreibung
Die geplante Modulanlage wird in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt 6 Allgemeine Unterrichtsräume sowie einen Hausanschluss-/Technikraum.
Die derzeit auf dem Schulhof stehende Anlage mit 2 Allgemeinen Unterrichtsräumen und strombetriebener Wärmeerzeugung wird parallel zur Errichtung der neuen Anlage zurückgebaut. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen erhält die neue Anlage eine Gasheizung.
Die Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.

Barrierefreiheit:
Die Modulanlage wird komplett barrierefrei hergestellt. Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.

Terminplanung
Die Inbetriebnahme der Anlage soll zum Schuljahresbeginn 2020/2021 erfolgen, die Nutzungsdauer ist auf 3 Jahre ausgelegt.
19 .1
Hannover / 14.08.2019