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Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wettbergen
Antrag,
zu beschließen, das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wettbergen gemäß § 23 Absatz 4 NSchG zum 01.08.2011 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer offenen Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | s. unten | Sachausgaben | 71.512,00 € | s.unten |
Einrichtungsaufwand | 15.000,00 € | 21101.901 | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 1.200,00 € | Produkt 21101 |
Ausgaben insgesamt | 15.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 72.712,00 € | |
Finanzierungssaldo | -15.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -72.712,00 € | |
Zu den Kosten:
Laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler je Jahr (Produkt 21101). Diese Kosten werden für die Schule bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 1. bis 4. Schuljahrgang bei insgesamt 12 Klassen maximal 1.512,00 € jährlich betragen (bei maximaler Klassenfrequenz von 28 Schülerinnen und Schülern). Entsprechend der Anwahl der Schule und des Ganztagsangebotes kann dieser Betrag geringer ausfallen.
Auf Grundlage der Drucksache Nr. 2177/2009 zum Ausbau von Ganztagsschulen und dem darin enthaltenen Finanzierungsvorbehalt sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln mit bis zu 70.000,00 € jährlich (bei ca. 50 Kindern täglich) finanziert werden (Produkt 24302). Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb werden mit dem Einbau einer Mensa geschaffen (DS Nr. 15-1558/2010).
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Kosten bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.
Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.
Begründung des Antrages
Die Grundschule Wettbergen hat mit Schreiben vom 10.08.2010 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsschulbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag haben der Schulvorstand am 10.11.2009 und der Schulelternrat am 4.2.2010 zugestimmt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den
Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb liegen vor.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des offenen Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wettbergen herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die erforderliche Genehmigung gemäß § 23 Abs. 4 NSchG beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt wird.
42.5 4.3
Hannover / 01.10.2010