Drucksache Nr. 2015/2013 N1 E1:
Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der LHH

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.11.2013: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 21.11.2013: Ratsversammlung: Gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2015/2013 N1 E1
2
 
Die Ergänzung wurde erforderlich, weil der Stadtbezirksrat Mitte einen Änderungsantrag formuliert hat. Die aktualisierte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung ist als Anlage beigefügt.

Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der LHH

Antrag,

über den Änderungsantrag (DS 15 - 2407/2013) in den Punkten 1-3, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 3.7.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt.

Begründung des Antrages

In seiner Sitzung vom 18.11.2013 hat der Bezirksrat Mitte den in der Anlage abgebildeten Änderungsantrag (DS 15 - 2407/2013) gestellt.

Die Verwaltung schlägt vor zu den einzelnen Anträgen wie folgt zu verfahren:

zu 1.: Punkt eins des Änderungsantrages wird von der Verwaltung umgesetzt und ist bereits in die als Anlage beigefügte Aktualisierung eingearbeitet, da es sich um einen redaktionellen Fehler in der Ausgangsdrucksache handelt.

zu 2.: Die Verwaltung empfiehlt Punkt zwei des Änderungsantrages nicht zu übernehmen, weil es eine Wiederholung zur Anlage II, Nr. 4 darstellt. Darin ist u.a. geregelt, dass das Verteilen von Handzetteln, Schriften und Flugblättern politischem Inhalts eine erlaubnisfreie Nutzung darstellt.

zu 3.: Die Verwaltung empfiehlt Punkt drei des Änderungsantrag nicht zu übernehmen, weil die Werberechte in der Landeshauptstadt Hannover vertraglich an die DSM-Ströer Gruppe vergeben worden sind und der Vertrag keine Abstimmung mit der LHH vorsieht.

23.4 
Hannover / 21.11.2013