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Die Ergänzung wurde erforderlich, weil der Stadtbezirksrat Mitte einen Änderungsantrag formuliert hat. Die aktualisierte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung ist als Anlage beigefügt.Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der LHH
Antrag,
über den Änderungsantrag (DS 15 - 2407/2013) in den Punkten 1-3, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 3.7.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt.
Begründung des Antrages
In seiner Sitzung vom 18.11.2013 hat der Bezirksrat Mitte den in der Anlage abgebildeten Änderungsantrag (DS 15 - 2407/2013) gestellt.
Die Verwaltung schlägt vor zu den einzelnen Anträgen wie folgt zu verfahren:
zu 1.: Punkt eins des Änderungsantrages wird von der Verwaltung umgesetzt und ist bereits in die als Anlage beigefügte Aktualisierung eingearbeitet, da es sich um einen redaktionellen Fehler in der Ausgangsdrucksache handelt.
zu 2.: Die Verwaltung empfiehlt Punkt zwei des Änderungsantrages nicht zu übernehmen, weil es eine Wiederholung zur Anlage II, Nr. 4 darstellt. Darin ist u.a. geregelt, dass das Verteilen von Handzetteln, Schriften und Flugblättern politischem Inhalts eine erlaubnisfreie Nutzung darstellt.
zu 3.: Die Verwaltung empfiehlt Punkt drei des Änderungsantrag nicht zu übernehmen, weil die Werberechte in der Landeshauptstadt Hannover vertraglich an die DSM-Ströer Gruppe vergeben worden sind und der Vertrag keine Abstimmung mit der LHH vorsieht.
23.4
Hannover / 21.11.2013