Drucksache Nr. 2015/2010:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2015/2010
2
 

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße

Antrag,

zu beschließen, das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße gemäß § 23 Absatz 4 NSchG zum 01.08.2011 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer offenen Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierungs. untenSachausgaben71.008,00 €s.unten
Einrichtungsaufwand15.000,00 €21101.901Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten1.200,00 €Produkt 21101
Ausgaben insgesamt15.000,00 € Ausgaben insgesamt72.208,00 € 
Finanzierungssaldo-15.000,00 € Überschuss / Zuschuss-72.208,00 € 
Zu den Kosten:

Laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler je Jahr (Produkt 21101). Diese Kosten werden für die Schule bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 1. bis 4. Schuljahrgang bei insgesamt 8 Klassen maximal 1.008,00 € jährlich betragen (bei maximaler Klassenfrequenz von 28 Schülerinnen und Schülern). Entsprechend der Anwahl der Schule und des Ganztagsangebotes kann dieser Betrag geringer ausfallen.

Auf Grundlage der Drucksache Nr. 2177/2009 zum Ausbau von Ganztagsschulen und dem darin enthaltenen Finanzierungsvorbehalt sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln mit bis zu 70.000,00 € jährlich (bei ca. 50 Kindern täglich) finanziert werden (Produkt 24302).
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb liegen vor. Die Einnahme des Mittagstisches ist im benachbarten Seniorenpflegeheim Sozialkonzept Katharinenhof sichergestellt.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Kosten bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.

Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.

Begründung des Antrages

Mit Schreiben vom 26.4.2010 hat die Grundschule Loccumer Straße die Stadt Hannover davon in Kenntnis gesetzt, dass die Schule die Einführung des offenen Ganztagsschulbetriebes ab 01.08.2011 beabsichtigt. Ein an die Landesschulbehörde Hannover, Dezernat 2, gerichtetes Schreiben wurde zum Zwecke der Benehmensherstellung mit dem Schulträger gem. § 23 Abs. 4 NSchG über die Stadt Hannover gesandt.

Die Grundschule Loccumer Straße stellt den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsschulbetriebes nach § 23 NSchG sowie Nr. 2.4.1. und Nr. 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.3.2004 zum 01.08.2011.

Dem Antrag auf Einführung eines offenen Ganztagsschulbetriebes haben der Schulvorstand und der Schulelternrat am 08.04.2010 einstimmig zugestimmt.



Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den
Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb liegen vor.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des offenen Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die erforderliche Genehmigung gemäß § 23 Abs. 4 NSchG beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt wird.
42.5 4.3
Hannover / 01.10.2010