Drucksache Nr. 2014/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon
Satzungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2014/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2014/2020
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon
Satzungsbeschluss

Antrag,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die WKN EXPO-Campus living GmbH hat die Grundstücke erworben und gemeinsam mit dem Architekturbüro MVRDV aus Rotterdam, das den Holländischen Pavillon entworfen hatte, ein Konzept zur Revitalisierung entwickelt. Mit Schreiben vom 28.09.2017 hatte die Gesellschaft die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die Einleitung wurde am 21.12.2017 vom Verwaltungsausschuss beschlossen (DS Nr. 2522/2017). Zwischenzeitlich wurde die WKN EXPO-Campus living GmbH unter Einbeziehung eines weiteren Akteurs zur I Live EXPO Campus GmbH umfirmiert. Diese hat mit Schreiben vom 29.07.2019 einen modifizierten Einleitungsantrag gestellt, der im Gegensatz zu einem Hochhaus eine als "Loop" bezeichnete offene Blockrandbebauung vorsieht.

In nordöstlicher Richtung des Plangebietes entwickelt die Stadt Hannover den Stadtteil Kronsrode, der mit verschiedenen Wohnangeboten und einer Grundversorgung an das EXPO-Gelände heranrückt. Diese Standortfaktoren beeinflussen die Bestandsaktivierung und die Neubebauung deutlich. Als Reaktion darauf hat der Vorhabenträger mit dem Büro MVRDV ein neues Konzept entwickelt, dass einerseits mit Angeboten für Co-Working-Flächen in der Nähe zum universitären Umfeld und andererseits mit einem flexiblen halböffentlichen Raum für unterschiedliche Veranstaltungsformate sowie baulich mit einer ansprechenden Fassadengestaltung auf die benachbarten Entwicklungen reagiert. Es ist beabsichtigt, dass der zentrale Grundstückszugang vom Boulevard der EU erfolgt und der Pavillon durch geschossige Abstufungen des Wohngebäudes und des Parkhauses mit Büroflächen städtebaulich in Szene gesetzt wird. Mit der Revitalisierung des Pavillons soll die äußere Anmutung aus der Expo-Zeit wiederhergestellt werden. Hierzu wird der aus Stahlbeton bestehende Pavillonsockel sowie die darauf aufbauende Stahlkonstruktion ertüchtigt und die verschiedenen Nutzungsebenen wiederbelebt. Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt, dass auf diesem Wege der Pavillon wieder in Nutzung gebracht wird und das prägende Gebäude auf dem Grundstück bleibt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 07.05.2020 bis zum 08.06.2020 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Auch von Trägern öffentlicher Belange sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Die Begründung des Entwurfs wurde aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in Teil I – Begründung – Kapitel 5.2 Natur- und Artenschutz, Kapitel 5.4 Wärmeversorgung und allgemeiner Klimaschutz, Kapitel 5.5 Boden: Baugrund / Altlasten / Grundwasser / Kampfmittel ergänzt (Anlage 2).

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 08.09.2020