Informationen:
verwandte Drucksachen:
2014/2011 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 03.11.2011: Ratsversammlung: Einstimmig
2014/2011 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In die Ratsversammlung |
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Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer besetzt.
Von den 10 zu besetzenden Sitzen der Beigeordneten entfallen:
auf die SPD-Fraktion 4 Sitze,
auf die CDU-Fraktion 3 Sitze,
auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze,
auf die Fraktion DIE LINKE. 1 Sitz.
Die FDP-Fraktion, die Fraktion PIRATEN und die Fraktion DIE HANNOVERANER haben Anspruch auf je ein Grundmandat
Für jede Ratsfrau und für jeden Ratsherrn, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist nach § 75 Abs. 1 NKomVG und § 23 Abs. 2 GO des Rates jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder, die von derselben Fraktion benannt worden sind, vertreten sich gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG und § 23 Abs. 2 GO des Rates untereinander.
Ist eine Fraktion nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden.