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2010/2004 (Originalvorlage) |
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Laut RdErl. des Nds. MI vom 21.01 2002 hält sich mehr als die Hälfte der in Niedersachsen geduldeten ausländischen Staatsangehörigen (rd. 13.000 Personen) länger als sechs Jahre in Deutschland auf, rd. 1000 Geduldete sind bereits vor 1990 eingereist. Die Beratungsstelle für Asylsuchende (OE 51.25.3) beobachtet schon seit geraumer Zeit, dass die Zahl der Geduldeten immer weiter ansteigt. Waren es 1995 nur 211 Personen mit Duldung, die die Stelle betreute, so stieg die Zahl bis 2003 auf 734 Personen an, während die Zahl der Asylsuchenden im gleichen Zeitraum von 599 auf 70 zurückging.
Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
2. Werden Duldungen bei Ablauf der Duldungsfrist als sogenannte Kettenduldungen immer wieder verlängert oder findet eine Überprüfung der Duldung (gem. RdErl. des Nds. MI vom 21.01.2002) von Amtswegen statt ?