Drucksache Nr. 2005/2019:
Stadtbahnstrecken B-Süd und C-Süd:
Einbau von Festtreppen und 2. Aufzug Station Aegidientorplatz - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2005/2019
4
 

Stadtbahnstrecken B-Süd und C-Süd:
Einbau von Festtreppen und 2. Aufzug Station Aegidientorplatz - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) alle planrechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstung eines zweiten Aufzugs sowie zweier zusätzlicher Festtreppen in der Stadtbahnstation Aegidientorplatz auf Grundlage der als Anlagen 1 – 4 beigefügten Pläne schafft.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern sind besonders Frauen und ältere Menschen auf die Nutzung von öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Die vorgesehene Verbesserung bei der Barrierefreiheit bietet eine wesentliche Optimierung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge und Busse.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Neben dem Einbau einer Notrufsprechzelle erhält der geplante Aufzug barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Im Juni 2014 hat der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung bei der zuständigen Region Hannover den Bau eines zweiten Aufzuges an der Station Aegidientorplatz beantragen soll. Entsprechend wurde in den Nahverkehrsplan 2015 der Region Hannover aufgenommen, dass der Einbau eines zweiten Aufzuges in der Station Aegidientorplatz zur Qualitätssteigerung und besseren Erreichbarkeit des südlichen Platzbereiches geprüft werden soll.

Den zuständigen politischen Gremien der Region Hannover wurde im März 2016 das Ergebnis einer entsprechenden Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis gegeben, die auch die Anpassung des Brandschutzes an die aktuellen Erfordernisse beinhaltet. Dem Beschlussvorschlag entsprechend wurde daraufhin die infra beauftragt, zeitgleich mit den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in der Stadtbahnstation Aegidientorplatz auch die Nachrüstung eines zusätzlichen Aufzuges am Südende der Station vorzusehen.

Die in zwei Teilschritten 1981 und 1982 in Betrieb genommene Station Aegidientorplatz wird an Werktagen von durchschnittlich rund 92.000 ein- und aussteigenden Fahrgästen genutzt. Zusätzlich queren zahlreiche Passant*innen den Aegidientorplatz über die Verteilerebene. Bedient wird die Station durch die Stadtbahnlinien 1, 2, 4, 5, 6, 8, und 11 sowie im Veranstaltungsverkehr auch von den Linien 16 und 18.

Zur Optimierung der Umsteigevorgänge wurde die Station so errichtet, dass die stadteinwärts verkehrenden Züge der genannten Linien (Strecken B und C) an beiden Bahnsteigkanten in der -2-Ebene halten und die stadtauswärts fahrenden Züge an den beiden Bahnsteigkanten der -3-Ebene. Die jeweiligen Bahnsteige sind als Mittelbahnsteige ausgebildet, so dass ein bequemes Umsteigen zwischen den einzelnen Linien möglich ist.

Über zwei Treppenhäuser mit Fahrtreppen, eine feste Treppenanlage und den bereits seit der Inbetriebnahme der Station vorhandenen Aufzug, werden die Bahnsteigebenen mit der Verteilerebene in der -1-Ebene verbunden. Von dort bis an die Straßenoberfläche führen mehrere feste Treppen in verschiedene Richtungen sowie der Aufzug. Dadurch sind die Wege an die Straßenoberfläche im Falle einer Evakuierung recht lang. Gleichzeitig müssen Fahrgäste, die den Aufzug nutzen wollen und die Station von Süden her erreichen oder in diese Richtung verlassen wollen, einen großen Umweg über den Aegidientorplatz in Kauf nehmen und dabei an mehreren Lichtsignalanlagen warten. Deshalb wurde mehrfach der Wunsch nach einem zweiten Aufzug zwecks Anbindung der Bahnsteige an den südlichen Bereich des Aegidientorplatzes geäußert.

Zum Thema Brandschutz wurde ein Gutachten durch das Büro HHP Nord/Ost Beratende Ingenieure GmbH erstellt. Dem Gutachten zufolge ist die Entfluchtung der Station innerhalb der vorgegebenen Zeiträume mit den vorhandenen Fluchtwegen nicht gewährleistet - genießt derzeit aber noch Bestandsschutz. Daher wurde zunächst der Einbau eines zusätzlichen festen Treppenhauses untersucht. Da dieses aufgrund der Baustruktur der Station nicht beliebig angeordnet werden kann und mit den möglichen Positionen die Anforderungen an die Entfluchtung nicht erfüllt werden können, wurde nachfolgend der Einbau einer maschinellen Entrauchungsanlage und alternativ der Einbau eines weiteren zusätzlichen Treppenhauses mit Festtreppe geprüft.




Statische Untersuchungen wurden durchgeführt, um die Machbarkeit nachzuweisen. Die Logistik innerhalb der Baustelle spielt eine besonders wichtige Rolle, da die zu durchstoßenden Stahlbetondecken sehr dick sind, große Kubaturen abgebrochenen Stahlbetons aus der Station zu schaffen sind und am nördlichen Stationsende keine zusätzliche Deckenöffnung zur Straßenebene entstehen wird. Zudem sollen bei laufendem Betrieb die Auswirkungen auf die Fahrgäste möglichst gering bleiben.


2. Beschreibung der Maßnahme

Zweiter Aufzug
Bei der durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, dass direkt an den Ausgängen zum Theater am Aegi kein barrierefrei erreichbarer Aufzug angeordnet werden kann, da hierfür noch die vorhandene lange Rampe zwischen diesen Ausgängen und der Verteilerebene aufwändig umgebaut werden müsste. Sie verfügt nicht über Ruhepodeste und ihre Neigung ist zu groß für die Anforderungen der Barrierefreiheit. Zudem wären die Bahnsteige bei diesem Standort nicht mit einem durchgehenden Aufzug erreichbar, sondern es müssten zwei Aufzüge nacheinander genutzt werden.

Um den Nutzen des zusätzlichen Aufzuges zu optimieren, soll der Aufzug durchgehend von der -3-Ebene bis auf Straßenniveau mit Zugangsmöglichkeiten auf allen Ebenen geführt werden. Aus statischen Gründen gibt es dafür nur eine Lagemöglichkeit, bei der der Aufzug die Oberfläche im Bereich nordöstlich vor dem so genannten Torhaus / Hängehaus (Aegidientorplatz 2b) erreicht (Anlagen 1 bis 3).

Insgesamt wurden für die Führung eines Aufzuges von den Bahnsteigebenen an die Oberfläche vier Varianten untersucht und ihre Vor- und Nachteile abgewogen. Die nun zur Beschlussfassung vorgeschlagene Lösung hat gegenüber den verworfenen Varianten folgende Vorteile:
- durchgängige Führung von beiden Bahnsteigebenen über die Verteilerebene an die Straßenoberfläche mit Zustiegsmöglichkeiten auf allen Ebenen
- Vermeidung von aufwändigen Eingriffen in die bestehende Toilettenanlage und angrenzende Technikräume
- günstige Anordnung der Aufzugtüren auf den Bahnsteigebenen, so dass auf einen Rollstuhl angewiesene Fahrgäste sicheren Zugang ohne anspruchsvolles Manövrieren zwischen Bahnsteigkanten und Aufzug erhalten
Der Aufzug soll auf der Ebene des Straßenniveaus derart verkleidet werden, dass die Parallelität des Bauteils zum Verlauf des Straßenbordes gewährleistet ist. Auf der Grundlage dieser städtischen Vorgabe wurde eine Gestaltung der Einhausung des Aufzugs an der Oberfläche entwickelt, mit der auch eine gute Integration des aufgrund des geringen Abstands zur Fahrbahn notwendigen Anprallschutzes im Fußbereich des Aufzugsbauwerks gelungen ist (siehe Anlage 4).

Der derzeit an dieser Stelle befindliche Radweg muss zwischen der einmündenden Marienstraße und der Hildesheimer Straße entsprechend Anlage 2 umgebaut werden, da der Einbau des Aufzugs in der Straßenebene im vorhandenen Radweg erfolgen muss. Der aus diesen Gründen verlegte Radweg weist zukünftig eine Breite von 2,60 m mit angrenzenden Klinkerstreifen auf beiden Seiten auf. Zwischen dem Fahrbahnrand und dem Radweg sind insgesamt 15 Fahrradbügel geplant. Ein taktiles Leitsystem soll sehbehinderten Menschen einen sicheren Zugang über den Radweg zum Aufzug ermöglichen. Vor dem Aufzug entsteht eine ausreichend große Aufstellfläche.


Der Aufzugsschacht hat Innenmaße von 3,00 m in Bahnsteiglängsrichtung und 1,80 m quer dazu. Die Förderhöhe des Aufzugs beträgt 17,63 m. Auf den Bahnsteigebenen wird der Aufzug an die vorhandenen taktilen Leitsysteme gemäß aktuell geltendem Regelwerk angeschlossen. Durch die gewählte Lage des Aufzugsschachtes stehen sowohl zwischen Aufzug und dem Bahnsteigende mit ca. 4,40 m als auch zwischen Aufzug und der zusätzlichen Festtreppe mit 6,00 m ausreichend große Aufstellflächen zur Verfügung. Die Bahnsteigbreiten außerhalb der Stützenreihen sind mit über 3,0 m wie im restlichen Bahnsteigbereich ausreichend groß und werden im Endzustand nicht eingeschränkt. Der Aufzug wird in der Verteilerebene so angeordnet, dass vorhandene Technikräume und die öffentlichen Toiletten baulich nicht berührt werden.

Maschinelle Entrauchungsanlage
Die Planungen zur maschinellen Entrauchung der Station in Form von Auslässen für die Entrauchung auf der Mittelinsel des Aegidientorplatzes oder in Form von Entrauchungsbauwerken an den Bahnsteigenden wurden nicht weiterverfolgt. Diese wären städtebaulich schwerlich in die Platzgestaltung zu integrieren und böten im Gegensatz zur alternativen Lösung, einer weiteren zusätzlichen Treppenhausanlage mit Festtreppen, keinen Nutzen für Fahrgäste im Regelbetrieb. Auch aus finanziellen Erwägungen (Investitions- und Folgekosten) wurde die Realisierung einer maschinellen Entrauchungsanlage verworfen.
Aus Brandschutzgründen werden zur Verbesserung der Entfluchtung demnach gegenüber dem Bestand zwei zusätzliche feste Treppenhäuser vorgesehen, eines davon zur Vermeidung der Notwendigkeit maschineller Entrauchung. Durch beide Festtreppen werden zusätzliche Verbindungen zwischen den drei unterirdischen Ebenen (-1, -2, -3) hergestellt (siehe Anlage 3).

Erste zusätzliche Treppe
Die erste zusätzliche Treppe wird im drittletzten Stützenfeld Richtung stadtauswärts errichtet. Es sind keine Eingriffe in die angrenzenden Unterzüge erforderlich. Durch die gewählte Lage der Treppe stehen sowohl vor dem Antritt der Fahrtreppen als auch vor dem geplanten Aufzug mit ca. 5,80 m bzw. 4,60 m ausreichend große Aufstellflächen zur Verfügung. Die Bahnsteigbreiten außerhalb der Stützenreihen sind mit über 3,0 m wie im restlichen Bahnsteigbereich ausreichend groß und werden im Endzustand nicht eingeschränkt. In den Bahnsteigebenen wird die Treppe an die vorhandenen taktilen Leitsysteme gemäß aktuell geltendem Regelwerk angeschlossen. Die konstruktiven Bauarbeiten für den zweiten Aufzug und die erste zusätzliche Treppe werden zusammen ausgeführt, um die für die Treppe abzubrechenden Bauteile über den senkrechten Aufzugsschacht an die Oberfläche transportieren zu können. Während der Bauzeit ist geplant, die Fahrgäste durch eine Staubschutzwand vor Lärm und Schmutz zu schützen. Die Abmessungen der geplanten Treppe orientieren sich an der in Bahnsteigmitte vorhandenen Festtreppe.

Zweite zusätzliche Treppe
Die zweite zusätzliche Fluchttreppe kann nur im vorletzten Stützenfeld Richtung stadteinwärts in Bahnsteigmitte vorgesehen werden, um die notwendigen Aufstellflächen vor dem vorhandenen Aufzug (6,50 m) und der vorhandenen Fahrtreppe (5,90 m) auf den Bahnsteigebenen erhalten zu können. Die Abmessungen der zweiten geplanten Treppe orientieren sich ebenfalls an der in Bahnsteigmitte vorhandenen Festtreppe. Die Bahnsteigbreiten außerhalb der Stützenreihen sind mit über 3,0 m wie im restlichen Bahnsteigbereich ausreichend groß und werden im Endzustand nicht eingeschränkt. In den Bahnsteigebenen wird die Treppe an die vorhandenen taktilen Leitsysteme gemäß aktuell geltendem Regelwerk angeschlossen.


Während der Bauzeit ist geplant, die abzubrechenden Bauteile für die Treppe mit dem vorhandenen Aufzug (Georgstraße) an die Oberfläche zu transportieren. Daher wird die Staubschutzwand so geführt, dass der vorhandene Aufzug und die Treppenbaustelle für Fahrgäste abgesperrt werden. Der neue Aufzug ist zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb, so dass die durchgängige barrierefreie Erreichbarkeit der Station gewährleistet ist.


3. Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Nachrüstung eines zweiten Aufzuges sowie zweier zusätzlicher fester Treppenhäuser und weiterer Anpassungen beim Brandschutz in der Station Aegidientorplatz werden von der infra mit rund 4,95 Mio. € veranschlagt. Von den Gesamtkosten sind voraussichtlich 4,29 Mio. € zuwendungsfähig und 0,66 Mio. € nicht zuwendungsfähig.
Die infra hat im Mai 2019 beim Land Niedersachsen eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, entsprechend 1,07 Mio. €, sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten, größtenteils Planungskosten, stellen den kommunalen Anteil dar. Diese insgesamt 1,73 Mio. € sind von der Region Hannover zu tragen.


4. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Aufzugs und der neuen Treppenhäuser sowie weiterer Brandschutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen infra, Üstra sowie der LHH.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorzubringen. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien darüber informiert.

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 den Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gefasst. Die Infrastrukturgesellschaft als Bauherrin hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.

Die Planung sieht vor, im Jahr 2020 mit dem Vorhaben zu beginnen und mit der Inbetriebnahme möglichst 2022 abzuschließen. Die lange Dauer der Bauzeit ergibt sich aus den komplexen Anforderungen der Baustellenlogistik unter Betrieb und der Tatsache, dass der Bau des Aufzugschachtes die temporäre Sperrung der angrenzenden Fahrspur auf dem Aegidientorplatz erfordert, was nur in den Sommerferien möglich sein wird.

Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien davon abhängig, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann, der Zuwendungsbescheid der LNVG rechtzeitig vorliegt sowie auf die Ausschreibungen der Bauleistungen wirtschaftliche Angebote leistungsfähiger Unternehmen eingehen.








5. Anlagen

Der vorliegenden Drucksache sind die folgenden Anlagen beigefügt:

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan Straßenebene
Anlage 3: Längsschnitt
Anlage 4: Visualisierung Aufzug
66.11 .1
Hannover / 13.08.2019