Antrag Nr. 2000/2022:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1536/2022: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Maßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2000/2022 (Originalvorlage)
1536/2022 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1536/2022: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Maßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen

Antrag

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover im Rahmen der Initiative „Hannover sauber!“ die folgenden Maßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen (Littering) von Zigarettenkippen umzusetzen:

Deutlich sichtbare Hinweise auf Abfallbehältern, mit denen die Bürger*innen dazu motiviert werden, Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen sowie eine Evaluation der Sichtbarkeit der Hinweise.

Die Erkenntnisse aus der Bereitstellung von zusätzlichen und attraktiveren Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Großstädten abzufragen, auszuwerten und für Hannover umzusetzen bzw. bestehende Ascheentsorgungssysteme auszubauen.

Aufklärungsarbeit zur Schädlichkeit des Kippenlitterings (z.B. durch das Verteilen von Taschenaschenbechern).

Die Verwaltung entwirft eine Ergänzung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) um das Entsorgen von Abfall auf öffentlichen Straßen und Anlagen abseits der dafür vorgesehenen Behälter, die eine Entsorgung von Zigarettenkippen auf dem Boden einschließt, und legt diesen Entwurf dem Rat der Landeshauptstadt zur Beschlussfassung vor.

Begründung


Die SOG-VO beinhaltet derzeit keine Bestimmungen über die willkürliche Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum. Der städtische Ordnungsdienst kann darum keine Ordnungswidrigkeiten feststellen, wenn Personen ihre Abfälle – hier insbesondere Zigarettenkippen – nicht in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern, sondern auf dem Boden entsorgen. Durch die Aufnahme eines entsprechenden Paragraphen in die SOG-VO wird dem begrüßenswerten Ansinnen des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen und SPD mehr Nachdruck verliehen und die Möglichkeit geschaffen, das ordnungswidrige Entsorgen von Zigarettenkippen mit einer Geldbuße zu ahnden. Die Prüfung der Ordnungswidrigkeit im Einzelfall und die Festlegung der Höhe der Geldbuße werden wie bisher dem Ermessensspielraum der Landeshauptstadt überlassen.