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Jahresabschluss 2002 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover
Antrag,
1. den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2002 (Anlage 1 - 4) für den Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover festzustellen,
2. a. den in 2002 entstandenen Jahresverlust von 3.499.950,19 € mit dem aus
dem Vorjahr noch bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 2.306.265,90 €
zu verrechnen,
b. einen Betrag in Höhe von 4.665.300,69 aus der allgemeinen Rücklage
zu entnehmen und zum Ausgleich des Verlustes der Sparte Abfallabfuhr
zu verwenden und
c. aus dem dadurch entstehenden bilanziellen Gewinn in Höhe von
3.471.616,40 € zunächst einen Betrag in Höhe von 1.127.838,18 €,
der die hierauf noch fällig werdende Kapitalertragssteuer enthält, an den
allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover abzuführen und
den verbleibenden bilanziellen Gewinn in Höhe von 2.343.778,22 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. die Entlastung der Werksleitung zu beschließen.
4. den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover anzuweisen, die unter Punkt 1.-3.
aufgeführten Beschlüsse in dieser Form in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover umzusetzen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gem. DS 1278/2003 sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 1.127.838,18 € | 1.7210.165000.1 |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 1.127.838,18 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 118.986,92 € | 1.7210.641000.9 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 118.986,92 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 1.008.851,26 € | |
Begründung des Antrages
Über den Jahresabschluss kommunaler Eigenbetriebe hat gem. § 30 EigBetrVO der Rat der Kommune zu beschließen. Zugleich erteilt er der Werkleitung die Entlastung und beschließt über die Verwendung des Jahresgewinns.
Der Abfallwirtschaftbetrieb Hannover ist zum 01.01.2003 von der Stadt Hannover auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover übergegangen, der die Rechtsnachfolge des Eigenbetriebes angetreten hat. Auch die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2002 ist somit auf den Zweckverband und die dort zuständigen Verbandgremien übergegangen. Um den politischen Gremien der Stadt Hannover, die die Geschäftsführung des Eigenbetriebes im Jahr 2002 begleitet haben, trotz des Übergangs der Zuständigkeit die Möglichkeit zu eröffnen, über den Jahresabschluss und die Entlastung der Werkleitung zu befinden, hat sich die Verwaltung entschieden, den Jahresabschluss parallel sowohl in die Gremien des Zweckverbandes als auch in die Gremien der Stadt Hannover einzubringen.
Der Rat der Stadt Hannover beschließt mit dieser Drucksache zugleich die Weisung an den städtischen Vertreter in der Verbandsversammlung, dort dem Jahresabschluss ebenfalls zuzustimmen.
Der Jahresabschluss wurde durch die WIBERA Wirtschaftsberatungsgesellschaft geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit Zusatz erteilt. Das Kommunalprüfungsamt hat den Feststellungsvermerk erteilt.
a) bilanzielle Darstellung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover hat im Jahr 2002 in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust von insgesamt 3.499.950,19 € erwirtschaftet. Dieser resultiert im wesentlichen aus dem im Vorfeld der Regionsgründung beschlossenen Verzicht auf die im Jahr 2002 erforderliche Gebührenanpassung in der Abfall- und Wertstoffabfuhr (DS 0033/2002), aus der sich für die Sparte Abfall- und Wertstoffabfuhr ein Jahresverlust von 4.665.300,69 € ergibt. Dieser ist nach Beschlusslage der DS 0033/2002 und 0093/2002 durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital des Abfallwirtschaftsbetriebes zu decken. Diese Belastung des Eigenkapitals erfolgt mit der Rücklagenentnahme aus Beschlussziffer 2b).
In der kaufmännischen Darstellung erfolgt die Umsetzung der Beschlusslage zunächst durch Verrechnung des Gesamtverlustes von 3.499.950,19 € mit dem aus Vorjahren noch bestehenden Gesamtgewinnvortrag von 2.306.265,90 € (Beschlussziffer 2a). Der auf diesem Wege nicht gedeckte Verlust des Gesamtbetriebes von 1.193.684,29 € wird mit der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 4.665.300,69 € (Verlust der Sparte Abfall- und Wertstoffabfuhr, Beschlusstext 2b) verrechnet. Durch diesen Vorgang entsteht in der bilanziellen Darstellung ein Gewinn von 3.471.616,40 €, aus dem – wie in den Vorjahren – eine Gewinnabführung von 1.127.838,18 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Hannover geleistet werden kann (Beschlusstext 2c). Dieser Betrag entspricht dem im Jahr 2002 realisierten Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebes, der der Stadt Hannover gem. § 3 Abs. 7 Gebietsänderungsvertrages über die Abfallwirtschaft vom 29.11.2002 zusteht.
Der verbleibende bilanzielle Gewinn von 2.343.778,22 € wird als Gewinnvortrag in die Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover übertragen. Dieser bilanzielle Gewinn stellt sich als rein rechnerische Größe infolge der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage dar. Er bedeutet keinen Jahresüberschuss im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung oder eine gesonderte Begünstigung des Zweckverbandes, sondern ermöglicht in dieser Art der Darstellung auch in späteren Jahren den Nachvollzug der aus dem Jahr 2002 umgesetzten Beschlusslage.
b) Informationen zur Gewinnabführung
Die an die Stadt Hannover vorgesehene Gewinnabführung von 1.127.838,18 € resultiert aus der gewerblichen Tätigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebes. Auf diesen Betrag hat die Stadt Hannover 10,55 % Kapitalertragsteuer (nebst Solidarzuschlag) an die Finanzbehörden zu leisten, so dass ein Betrag von ca. 1.008.851 € verbleibt. Diese Gewinnabführung kann letztmalig für das Jahr 2002 realisiert werden, da ab dem Jahr 2003 sämtliche abfallwirtschaftlichen Aufgaben – wozu auch die gewerblichen Tätigkeiten zählen – gesetzlich auf die Region Hannover übergegangen sind. Die Abführung des Gewinnes aus der gewerblichen Tätigkeit des Jahres 2002 wurde in § 3 Abs. 7 des Gebietsänderungsvertrages über die Abfallwirtschaft einvernehmlich vereinbart.
Der gewerbliche Bereich des Abfallwirtschaftsbetriebes wurde noch keiner abschließenden Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden unterzogen, so dass eine Spitzabrechnung noch durchgeführt wird.
VII /20
Hannover / 23.09.2004