Antrag Nr. 1997/2012:
Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1815/2012 (Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee: Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1815/2012 (Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee: Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Antrag

gem. §10 der Geschäftsordnung des Rates der LHH

Ergänzungen zum Bebauungsplan 1764

der Rat möge die folgenden Spezifizierungen des genannten Bebauungsplans beschließen:


1.
Die in Anlage 2.1. zum Bebauungsplan genannten Aufstellflächen für LKW, die geschaffen werden können, um eine Überlastung des Messeschnellwegs zu An- und Abfahrtzeiten besucherstarker Messen zu vermeiden, sind erstens zwingend zu schaffen und zweitens muss das Unternehmen verbindlich zusichern, dass diese Flächen im gegebenen Fall auch tatsächlich genutzt werden.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat zeitnah ein konkretes Lärmschutzkonzept vorzulegen, das — sofern die Umsetzung im Handlungsbereich des Unternehmens liegt — vertraglich gesichert wird.
3.
Die Verwaltung soll mit dem Unternehmen ein Lichtkonzept ausarbeiten, dass bereits vor Beginn des Bauvollzugs dem Rat vorgelegt wird.

Begründung:

In der Drucksache 1814/2012 sowie im Bebauungsplan 1764 werden bereits — auch auf­grund der Zusatzanträge 1744 und 1749 aus 2012— umfassende Regelungen zur Schaffung einer Logistikfläche getroffen. Dennoch bleiben einige Belange, die die Bürger in ihren Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan abgegeben haben, nicht verbindlich geregelt. Dies betrifft vor allem die drei oben genannten Gesichtspunkte.

Der LKW-Verkehr muss — das zeigt auch das Verkehrsgutachten — zu den Stoßzeiten des An- und Abreiseverkehrs großer Messen so geregelt werden, dass es nicht zu einer noch stärkeren Überlastung der vorhandenen Möglichkeiten des Messeschnellwegs kommt. Hierzu muss das Unternehmen verpflichtet werden, entsprechende Rücksichtnahme auf den Messeverkehr walten zu lassen. Dies ist auch im Sinne der Fahrer der LKW, die anderenfalls aufgrund erheblichen Zeitdrucks gezwungen sind den Messeschnellweg dennoch zu benutzten.


Die Festschreibungen des Lärmschutzes durch den Bebauungsplan sind zu wenig konkret. Entsprechend den Vorgaben des Lärmaktionsplans der Stadt Hannover muss zudem dafür gesorgt werden, dass sich die Lärmsituation für die umliegenden Siedlungen keinesfalls verschlechtert, sondern vielmehr verbessert.

Auch die Regelungen bezüglich der Lichtverschmutzung sind zu wenig konkret. Damit entsprechende Maßnahmen nicht erst, wie im Bebauungsplan angekündigt, bei wider erwarten auftretender Belästigung ergriffen werden können, sondern es vielmehr zu dieser möglichen Belästigung gar nicht erst kommen kann.

Der Hinweis, es könne gegebenenfalls nachgebessert werden, reicht nicht aus, denn die Erfahrung zeigt, dass wenn erst einmal Fakten geschaffen wurden, die anschließende Veränderung in aller Regel mit großen Hürden und Folgekosten (Gutachten, etc.) verbunden ist. Daher ist aus unserer Sicht eine verbindliche und frühzeitige Regelung und gegebenenfalls Verpflichtung durch das Unternehmen unverzichtbar.



Wilfried H. Engelke


Vorsitzender