Drucksache Nr. 1997/2004:
Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO für Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

Inhalt der Drucksache:

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1997/2004
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Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO für Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

Antrag,

einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9,8 Mio. € für das Haushaltsjahr 2004 bei der Haushaltsstelle 1.4830.781000.7 – Für über 65-Jährige ausserh. v.
Einrichtungen (Budget des Fachbereiches Senioren 357002 Leistungen nach dem GSiG und LAG)

zuzustimmen.

 Deckung:
 
Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe durch die Erstattung der Region Hannover. 

Begründung des Antrages

Ab 1. Januar 2003 ist die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in Kraft getreten. Die Region Hannover ist Trägerin der Grundsicherung und die Stadt Hannover ist im Rahmen der Heranziehung für die Bearbeitung und Auszahlung zuständig. Die Kosten werden von der Region Hannover erstattet.
 
Die Mittel für die Leistungsgewährung nach dem GSiG sind im Budget 357002 des Fachbereichs Senioren veranschlagt. Aufgrund nicht kalkulierbarer Nachzahlungen für das Haushaltsjahr 2003 wurde bereits am 01.07.2004 mit Drucksache Nr. 1508/2004 einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von  20 Mio. € zugestimmt. Hiervon waren 10,4 Mio. € für zusätzliche Ausgaben an über 65-Jährige außerhalb von Einrichtungen vorgesehen.
Die im Juni 2004 noch nicht bearbeiteten ca. 7.000 Anträge (DS 1508/2004) sind inzwischen durch den Einsatz verschiedener Sonderarbeitsgruppen fast vollständig abgearbeitet und haben zu einer weiteren Erhöhung der Ausgaben und zu neuen Erkenntnissen zu den durchschnittlichen Jahresausgaben bei den Leistungen für diesen Personenkreis geführt.
 
Die Ausgaben für die bewilligten Fälle außerhalb von Einrichtungen (Haushaltsstelle 1.4830.781000.7) haben sich nach aktueller Auswertung der laufenden Zahlfälle auf durchschnittlich 5.000 € pro Jahr erhöht. Dieses ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass ab dem 2. Quartal 2004 verstärkt Anträge von Personen bearbeitet wurden, die bisher Sozialhilfe erhielten und bei denen überwiegend  nur geringes oder kein Einkommen vorhanden war, sodass die Ausgaben für diesen Personenkreis auch erheblich höher sind. Zuvor wurden vorrangig Anträge von Personen bearbeitet, die bisher keine Sozialhilfe erhielten (sog. Dunkelziffer). In diesen Fällen ergab sich nur ein durchschnittlicher jährlicher Ausgabebetrag von 3.100 €, da weitgehend noch Einkommen anzurechnen war.
 
Die weitere Entwicklung der durchschnittlichen Jahresausgabe für einen Bewilligungsfall ist zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht sicher zu prognostizieren, da diese Ausgaben sich aufgrund von weiteren Bewilligungen für Personen, die bisher Sozialhilfe erhalten, noch erhöhen könnte. Es ist davon auszugehen, dass künftig die Antragstellung von Personen, die bisher keine Sozialhilfe erhielten, zurückgeht.
 
Die z. Z. bewilligten  4.800 Fälle führen bei durchschnittlich 5.000 € / jährl. zu einer monatlichen Zahlung von 2,0 Mio. €, sodass in 2004 noch 6,0 Mio. € benötigt werden.
 
Es sind z. Zt. 1.400 Fälle noch nicht beschieden. Davon wurden in ca. 1.000 Fällen Gutachten von der Landesversicherungsanstalt Hannover als Nachweis der dauerhaften Erwerbsminderung angefordert. Es ist davon auszugehen, dass die LVA in diesem Jahr noch einen Großteil der Fälle begutachten wird. In ca. 600 Fällen wird es wohl zu Bewilligungen kommen, in denen überwiegend (ca. 350 Fälle) auch ab Anfang 2003 nachzuzahlen bzw. an den bis jetzt vorleistenden Fachbereich für Soziales zu erstatten sein wird. Für diese Fälle ist noch in diesem Jahr  mit einer Ausgabe von 6,28 Mio. € für die Jahre  2003 und 2004 zu kalkulieren.
 
Darüber hinaus ist aufgrund bisheriger Erkenntnisse für die Zeit von September bis Dezember 2004 mit 800 neuen Anträgen zu rechnen. Auf der Grundlage der bisherigen Bewilligungen (55 % v. H.) ist für diese Fälle mit einer weiteren Ausgabe von  ca. 1,0 Mio. € zu rechnen.
 
Somit werden für 2004 noch insgesamt Mittel in Höhe von 13,28 Mio. € bei der Haushaltsstelle 1.4830.781000.7 benötigt, wovon z. Zt. noch 3,48 Mio. € aus der ersten überplanmäßigen Ausgabe (DS 1508/2004) zur Verfügung stehen.


Haushaltsansätze
16.920.000 €
üpl. Ausgabe (DS. Nr. 1508/2004)
10.400.000 €
Mittelverschiebung
7.530.000 €

34.850.000 €
Bedarf 2004 (einschließlich Nachzahlungen für 2003)
44.650.000 €
nochmaliger üpl. Bedarf
9.800.000 €

 
Mittel zur Deckung des Mehrbedarfes stehen weder im Einzelbudget 357002 (Leistungen nach dem GSiG) noch im Fachbereichsbudget  zur Verfügung.
 
Die Mehreinnahmen von der Region Hannover gehen nach der Abrechnung (Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen) als Erstattung bei der Haushaltsstelle 1.4830.162000.1 ein.
 
Die Mehrausgaben der Grundsicherung führen im wesentlichen zu einer internen Verrechnung mit bereits gewährten Leistungen der Sozialhilfe.
 
Die zusätzlichen Ausgaben sind unvorhergesehen, weil die Entwicklung der Antragseingänge und die Antragsbearbeitung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar war. Im Juni 2004 war zur Beantragung der ersten überplanmäßigen Ausgabe die erhebliche Steigerung der Durchschnittskosten pro Fall nicht vorhersehbar und aus den bis dahin vorliegenden Zahlen nicht erkennbar.
 
Sie sind unabweisbar, da auf die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz ein Rechtsanspruch besteht.
  

Kostentabelle


Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 23.09.2004