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Die rot-grüne Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung freigegeben. Begründet wird die Initiative damit, dass die Vereinheitlichung der Wahlzeiten die demokratische Legitimation der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte in Niedersachsen steigern und so ein Beitrag gegen die Politikverdrossenheit leisten würde.
Der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund lehnen die Änderungen entschieden ab. Die Niedersächsischen Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, wie z. B. die Finanzstrukturkrise oder der demographische Wandel. Sie müssen in der Lage sein, diese im Zusammenspiel zwischen Ehren- und Hauptamt, zwischen politischem Gestaltungswillen, wechselnden Mehrheiten und kontinuierlicher hauptamtlicher Verwaltung zu bewältigen. Jede Änderung muss daher eine Verbesserung zum Ziel haben.
Doch im Gegenteil schwächt der Gesetzesentwurf sogar die kommunale Selbstverwaltung und schadet Haupt- und Ehrenamt gleichermaßen, was an folgenden Punkten deutlich wird:
- Der Hauptverwaltungsbeamte benötigt zeitlichen Gestaltungsspielraum, um komplexe und langfristig angelegte Weichenstellungen vornehmen und begleiten zu können. Gerade in der Landeshauptstadt Hannover sind politische Entwicklungen und Entscheidungen über längere Zeiträume erforderlich. Die Verkürzung der Amtszeit konterkariert dies.
- Eine auf fünf Jahre verkürzte Amtszeit verringert die Attraktivität des Hauptverwaltungsamts für qualifizierte Kandidaten. In Niedersachsen hätten wir dann die kürzeste Amtszeit in ganz Deutschland.
- Die Synchronisierung und Verkürzung versetzen die niedersächsischen Kommunen in einen Dauerwahlkampf. Das erschwert die Entscheidungsfindung über die Parteigrenzen hinweg.
- Bei gleichzeitiger Wahl von kommunalen Räten und Bürgermeistern werden Wahlkampf und Wahlentscheidung auf die Person des Hauptverwaltungsbeamten zugespitzt. Die ehrenamtlichen Kandidaten werden zum Anhängsel dieser Wahlen degradiert. Dies schwächt die Position der Vertretung gegenüber dem Hauptamt. Der von der Landesregierung behauptete Zuwachs an demokratischer Legitimation ist daher eine bloße politische Behauptung.
- Erst 2011 wurde nach einem umfassenden Beratungsprozess unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände ein neues Kommunalverfassungsrecht geschaffen. Eine Änderung von Kommunalverfassung und Kommunalwahlgesetz nach so kurzer Zeit erschwert die Arbeit – gerade für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung.
Angesicht der Herausforderungen, vor denen die Kommunen in Niedersachsen stehen, ist die Landesregierung aufgefordert, sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der Städte, Gemeinden und Landkreise und ihrer demokratisch verfassten Organe zu erreichen. Die angekündigten Änderungen erfüllen dieses Ziel nicht. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist daher nicht nur überflüssig. Er schwächt die Kommunen.
Jens Seidel Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender