Informationsdrucksache Nr. 1996/2009:


Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf bei Schulkindern

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
 
Nr.
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1996/2009
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Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf bei Schulkindern

Mit Ratsauftrag 0322/2008 ist die Verwaltung mit der Durchführung einer Elternbefragung zu den Betreuungsbedarfen sowohl im Schulkind- als auch im Krippenbereich beauftragt worden. Die Umsetzung sollte in den Schulsekretariaten bzw. im Standesamt bei der Geburtenmeldung durchgeführt werden. So sollte eine Ressourcenschonung erreicht werden.

Die Befragung der Eltern von Schulkindern im Rahmen der Schulanmeldungen war grundsätzlich möglich, allerdings konnte die Auswertung durch die Schulsekretariate sowohl aus personellen als auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Zur Bedarfsermittlung wurde daher den Eltern der Kinder, die zum Schuljahr 2010/2011 das schulpflichtige Alter erreicht haben, zusammen mit der Aufforderung zur Schulanmeldung im März 2009 ein Fragebogen zugeschickt. Die Teilnahme an der Befragung war selbstverständlich freiwillig. Damit die Anonymität der befragten Eltern gewahrt blieb, wurde dem Schreiben ein neutraler bereits adressierter Freiumschlag beigefügt. Der ausgefüllte Fragebogen wurde direkt an die zentrale Statistikstelle der Stadt Hannover zurückgesandt. Dort wurden die Bögen gesammelt und gebündelt an ein externes Unternehmen zur Datenerfassung weitergeleitet. Die statistische Auswertung der erfassten Daten erfolgte durch die Statistikstelle.

Mit dem Beschluss des Antrages Nr. 1136/2009 des Kita-Stadtelternrates wurde die Verwaltung gleichzeitig aufgefordert, zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 über die Wartelistensituation in den Horten zu berichten. Da gleichzeitig die obige Elternbefragung begonnen hatte, hat die Verwaltung von einem zusätzlichen Wartelistenabgleich im Sommer Abstand genommen. In den Kita-Runden, die im Oktober/November 2009 stattfinden werden, ist ein solcher Abgleich fester Bestandteil.


Ergebnisse der Elternbefragung

Mit der Aufforderung zur Schulanmeldung wurden die Eltern von 4.642 Kindern angeschrieben. Insgesamt 1.569 Eltern haben sich an der Elternbefragung durch Rücksendung des Fragebogens beteiligt. Dies entspricht einer Beteiligung von 33,8 %. Von 3.073 Eltern, also 66,2 %, liegen keine Informationen über den Bedarf an einer nachschulischen Betreuung vor.
Die Auswertung der Fragebögen ergab für 1.347 Kinder einen Betreuungsbedarf. Mit großem Abstand wünschen die meisten der antwortenden Eltern (1.086 Nennungen) eine Betreuung an allen fünf Schultagen.
Auf die Frage nach der gewünschten Betreuungszeit haben 1.263 Eltern geantwortet. Die Mehrheit möchte eine tägliche Betreuungsdauer bis 16 Uhr bzw.17 Uhr ( 38,5% bzw. 31,7% an allen Nennungen).
Details zu den Ergebnissen der Befragung sind der Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen. In der Anlage 3 ist der versandte Fragebogen mit Anschreiben beigefügt.

Schwierigkeiten bei der Auswertung

Rund zwei Drittel der Eltern haben keine Angaben zu ihren Wünschen für die Betreuung ihrer Kinder in der Grundschule gemacht.

Elternbefragungen zum Betreuungsbedarf von Kindern und eine daraus abgeleitete Bedarfsquote für entsprechende Betreuungsformen scheitern vielfach an der Beteiligung der Eltern. Dies drückt sich in der geringen Zahl auswertbarer Fragebögen und der großen Anzahl an Eltern, über deren Wünsche weiterhin keine Informationen vorliegen, aus.

Der hohe Prozentsatz an Eltern, die geantwortet haben und eine Betreuung wünschen, legt die Vermutung nahe, dass vor allem Eltern antworten, die einen Bedarf haben. Wer keine Betreuung wünscht, füllt den Fragebogen nicht aus, weil er keine persönlichen Vorteile für sich sieht. Eine solche Annahme kann jedoch nicht Grundlage für die Festlegung einer Bedarfsquote sein.

Fazit

Die Anzahl von einem Drittel zurückgesandter Fragebögen ist kein repräsentativer Querschnitt, da keine Rückschlüsse auf den Betreuungsbedarf derjenigen zwei Drittel möglich sind, die den Fragebogen nicht zurückgeschickt haben und über deren Wünsche keine Kenntnisse vorliegen. Daher lässt sich aus methodischen Gründen keine seriöse Hochrechnung einer Bedarfsquote für die Hortbetreuung in der Landeshauptstadt Hannover ableiten.

Diese Problematik tritt bei Elternbefragungen regelmäßig auf. Auch an der Elternbefragung zum Bedarf an Krippen- und Krabbelplätzen haben 2003 nur 38,7 Prozent aller Eltern teilgenommen. Obwohl die Befragungen in beiden Fällen in Zusammenhang mit formalen Akten standen (Schulanmeldung und Erziehungsgeldantrag) und dadurch einen offiziellen Charakter hatten, war der Rücklauf äußerst gering.

An dieser Stelle muss daher der Erkenntnisgewinn – vor allem im Verhältnis zum Aufwand - kritisch hinterfragt werden.

Zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Versorgungszielzahl im Schulkindbereich werden im Fachbereich Jugend und Familie durch das Sachgebiet Kindertagesstättenplanung bereits seit 2005 jährliche "Kita-Runden" in den Stadtbezirken durchgeführt. Diese ermöglichen eine stadtbezirksorientierte Planung und Bedarfsermittlung unter Einbeziehung aller vor Ort tätigen Träger von Kindertagesstätten für den Kindergarten- und Hortbereich. Darüber hinaus werden im Familien-Service-Büro (vorher Info-Punkt) Anfragen von Eltern zu Betreuungsangeboten dokumentiert und in die Planung mit einbezogen.
Aus diesen verschiedenen Bausteinen resultiert die derzeitige Versorgungszielzahl für die Schulkindversorgung von 30 %. Zurzeit besteht ein Versorgungsgrad mit institutionellen Betreuungsangeboten von rd. 28 %; ein weiterer Ausbau soll zunächst durch schulische Ganztagsangebote erreicht werden.


Krippenbetreuung

Der Ratsauftrag 0322/2008 umfasst auch die kontinuierliche systematische Elternbefragung zu Betreuungsbedarfen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres im Rahmen der Personenstandsmeldung nach Geburt im Standesamt. Auch hier haben erste Gespräche ergeben, dass die gewünschte Abfrage im Rahmen der Personenstandsmeldungen - nach der Geburt - im Standesamt hierfür ungeeignet ist, da von den jährlich ca. 4.500 in Hannover geborenen Kindern nur ein geringer Prozentsatz (ca. 200) direkt im Standesamt angemeldet werden. Darüber hinaus erfolgt diese Anmeldung nach dem Ort der Geburt und nicht nach dem Wohnsitz der Familien, so dass auch hier keine klare Aussage zu den hannoverschen Familien möglich wäre.

Durch den bevorstehenden Rechtsanspruch zum 01.08.2013 sind die Bedarfe der Familien noch einmal deutlich gestiegen. Zur Abdeckung des Krippenbedarfs ist Anfang 2009 mit dem Ausbauprogramm "5 x 300" begonnen worden. Hierdurch soll das Platzangebot bis 2013 auf eine Versorgungsquote von rund 40 % angehoben werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist daher frühestens zum Ende dieses Ausbauprogramms eine Bedarfsermittlung im Krippenbereich sinnvoll. Nach den erneuten Erfahrungen mit der eingeschränkten Rücklaufquote ist allerdings die generelle Aussagekraft einer solchen Maßnahme zweifelhaft. Die Verwaltung wird dieses Thema daher im Jahr 2011 erneut aufgreifen. Zunächst ist in jedem Fall geplant, ab 2011 die Kita-Runden um den Krippenbereich zu ergänzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der durchgeführten Befragung, der Auswertung und der Aufbereitung der Daten und den jetzt vorgelegten Ergebnissen sind keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen verbunden. Generell dienen die vorgehaltenen Betreuungsangebote einer Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstanden Kosten für den Versand der Fragebögen, die portofreie Rücksendung sowie die externe Erfassung der Ergebnisse von insgesamt rund 5.000 €. Für die Durchführung einer Elternbefragung zu Betreuungsbedarfen für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr wären ebenfalls Kosten von rund 5.000 € zu veranschlagen.

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Hannover / 23.09.2009